Und wenn das Land dem Personaler entsprechende Vorgaben macht? Bzw. das erst durch mehrere Instanzen durch muss?
Wenn der AG das so will, dann ist es ja sein Problem, welches man ihm klar machen muss.
In den mir bekannten Durchführungsrichtlinien ist es aber nicht der Fall, dass "das Land" (also der AG) solche Vorgaben macht, er macht die Vorgabe, dass nicht der Behördenleiter alleine darüber befindet, sondern idR das FM ein Wort mitzureden hat, bei der Bewilligung der Zulagen.
Klingt einmal mehr nach lügenden Personalern, die sich vor ihrer Arbeit drücken.
Und nach faulen Amtsleitungen/Führungskräfte, die nicht in der Lage sind, die Notwendigkeiten schlüssig zu formulieren.
Wie schon erwähnt, bei uns passierte das auch nicht von heute auf morgen, aber es wurde ja auch nicht rumgejammert, sondern von der Fachseite gehandelt und die von dir richtig angesprochenen Dinge, die allseits bekannt sind, halt mit entsprechende monetären Auswirkungen und Verantwortlichkeiten bei den Personalern etc. manifestiert.
Man muss diese "abstraktes" Problem halt nur mit konkretem Verwaltungsversagen unterfüttern, dann geht es auch mit der Zulage.