Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437548 times)

Bastel

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1350 am: 09.08.2021 15:12 »
Sehr oft ist der 48. Gärtner wirklich wichtiger.

denke auch das es so ist. für entscheider:

- ist die Tätigkeit eines Gärtners vorstellbar/verständlich
- Man sieht Ergebnisse die man Politsch und MEdial gut verkaufen kann (Posen des Bürgermeisters vor dem neu Angelegten Rathaus-Garten)
- Der Prozess wird sehr oft durchlaufen und ist daher sehr gut eingeübt und wird schon deswegen höher bewertet

Dir fehlt also die Vorstellungskraft, was passiert wenn das Kanalnetz und die Kläranlage einer Stadt/Gemeinde nicht mehr funktioniert?

Sarkasmus?

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1351 am: 09.08.2021 15:15 »
Sehr oft ist der 48. Gärtner wirklich wichtiger.

denke auch das es so ist. für entscheider:

- ist die Tätigkeit eines Gärtners vorstellbar/verständlich
- Man sieht Ergebnisse die man Politsch und MEdial gut verkaufen kann (Posen des Bürgermeisters vor dem neu Angelegten Rathaus-Garten)
- Der Prozess wird sehr oft durchlaufen und ist daher sehr gut eingeübt und wird schon deswegen höher bewertet

Dir fehlt also die Vorstellungskraft, was passiert wenn das Kanalnetz und die Kläranlage einer Stadt/Gemeinde nicht mehr funktioniert?
Wieso habe ich jetzt das Bild von einem Bürgermeister, der in der Kläranlage medienwirksam Klärschlamm absaugt.
Überschrift: Macht euren Scheiß doch alleine, ist nicht mein Motto.

öfföff

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1352 am: 09.08.2021 15:20 »
So weit kommts einfach nicht. Notfalls wird ein ext. Ingenieurbüro beauftragt und gut is.
Wer unbedingt einen Nobelpreis-Ingenieur einstellen will kann das auch jetzt schon mit Zuschlägen oder eben aussertariflich. Es ist aber einfach nicht dringend weils auch andere Alternativen gibt.
Die große Masse der TV-L Beschäftigten ist gut rekrutierbar mit den Verlockungen des öD, sowohl in den unteren als auch in den oberen EG.

Wichtig ist eine möglichst hohe Tariferhöhung und 100% JSZ für alle.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1353 am: 09.08.2021 15:23 »
Was wären denn diese "Verlockungen" des öD?

LeKai

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1354 am: 09.08.2021 15:37 »
Was wären denn diese "Verlockungen" des öD?

Überdurchschnittliche Bezahlung in den EG 1-8.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1355 am: 09.08.2021 16:20 »
So weit kommts einfach nicht. Notfalls wird ein ext. Ingenieurbüro beauftragt und gut is.
Richtig, damit der Staat unnötig viel Geld ausgibt.
Zitat
Wer unbedingt einen Nobelpreis-Ingenieur einstellen will kann das auch jetzt schon mit Zuschlägen oder eben aussertariflich.
Erstere werden nicht gebraucht und auch nicht gesucht. Es reicht einfach nur gute Ings einzustellen. Und letzteres ist ja mein Credo: Einfach da mal mehr Spielraum haben, dann klappt es auch mit den Einstellungen (dort wo nicht looser Chefs und Personaler unterwegs sind, die nicht rechnen können)
Zitat
Es ist aber einfach nicht dringend weils auch andere Alternativen gibt.
Richtig, nicht dringend, dafür nur teurer.

Zitat
Die große Masse der TV-L Beschäftigten ist gut rekrutierbar mit den Verlockungen des öD, sowohl in den unteren als auch in den oberen EG.
erste Gruppe ja, letztere nur bedingt wahr
Zitat
Wichtig ist eine möglichst hohe Tariferhöhung und 100% JSZ für alle.
letzteres durchaus eine vernünftige aussage.
Ich wäre aber auch mit einer ausreichend hohe Tariferhöhung (0,5% Reallohnsteigerung, gekoppelt an der Inflationsrate) und 50% JSZ für alle.
zufrieden. Besser wäre Anpassung an den TVöD.


Keeper83

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1356 am: 09.08.2021 17:01 »
So weit kommts einfach nicht. Notfalls wird ein ext. Ingenieurbüro beauftragt und gut is.
Wer unbedingt einen Nobelpreis-Ingenieur einstellen will kann das auch jetzt schon mit Zuschlägen oder eben aussertariflich. Es ist aber einfach nicht dringend weils auch andere Alternativen gibt.
Die große Masse der TV-L Beschäftigten ist gut rekrutierbar mit den Verlockungen des öD, sowohl in den unteren als auch in den oberen EG.

Wichtig ist eine möglichst hohe Tariferhöhung und 100% JSZ für alle.

Die Beauftragung externer mit Ingenieurleistungen ist natürlich eine Alternative. Dürfte aber der teurere Weg sein.
Und auch die müssen von jemandem Beauftragt werden, der sich im Vorfeld zu dem was er da beauftragt Gedanken gemacht hat und Bauherrenseitig deren Ausführung überwacht. Auch das können wiederum natürlich externe machen.
Unser Vergaberecht steht aber kurz davor eine solche Beauftragung von Ingenieurleistungen zu verunmöglichen. Weil ich immer wieder erst ein Büro damit beauftrage muss ein anderes zu finden und ich jedes mal dafür mehrere Büros anfragen muss. Auf welcher Basis das 1. Büro in dieser Kette die Kosten für sein Angebot kalkulieren soll, dass stellt sich als etwas schwierig heraus.
Hauptsache wir haben genügend und möglichst komplizierte Verwaltungsakte bis die erste Schüppe in den Boden geht.

Die Grünpflege dem Bauhof zu entziehen und in einer öffentlichen Ausschreibung an externe Unternehmen in Form eines Rahmenvertrags zu vergeben, dürfte dagegen recht unkompliziert sein, und am Ende auch die günstigere Alternative.     


WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1357 am: 09.08.2021 18:49 »
Die Grünpflege dem Bauhof zu entziehen und in einer öffentlichen Ausschreibung an externe Unternehmen in Form eines Rahmenvertrags zu vergeben, dürfte dagegen recht unkompliziert sein, und am Ende auch die günstigere Alternative.     
Du meinst, so wie es schon mit den "teuren" Essensausgaben, Köchen, Raumpflegern und zT Hausmeistern geschehen ist?

Jockel

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1358 am: 10.08.2021 09:57 »
Bindung: Ich hau doch kein Geld raus, weil jemand "behauptet", ihn trieben Wechselgedanken... das wäre Untreue. Allerdings würde ich tatsächlich Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bei relevanten Firmen akzeptieren.

Vielleicht bewirbt sich der AN gerade deshalb weg, wenn kein entgegen kommen ist. Dafür sucht man ja im Vorfeld das Gespräch.

Was das mit Untreue zu tun haben soll, erschließt mir nicht. Können Zwänge als Ursache sein, wie z.B. regionale Lebenshaltungskosten.
So wie WasDennNun es beschreibt IST es strafbare Untreue (und vielleicht Betrug) zu Lasten der öffentlichen Kassen. Da verabreden sich zwei mit einem fingierten Grund, mehr als erforderlich aus dem Steuersäckel zu nehmen. Eine gewisse reale Basis für solche Entscheidungen sollte schon vorhanden sein. Eben: ein objektivierbarer Wechselwille. Es geht hier nicht um das Geld einer Firma, sondern um Steuergelder. Auch wenn der TV eine Rechtsgrundlage bietet, benötigt diese zur Anwendung natürlich objektive Tatsachen als Basis. Einschätzungen oder "Gefühlchen" wie Spid es gern nennt, sind hier fehl am Platze. Sonst wird früher oder später die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Korruption auftauchen.

Organisator

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1359 am: 10.08.2021 10:04 »
ein objektivierbarer Wechselwille.

Die Aussage des Beschäftigten "Gib mir mehr Geld, sonst gehe ich" wäre doch ein solcher objektivierbarer Wechselwille. Wenn eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder gar ein Einstellungsangebot vorliegt, ists schon zu spät.

WasDennNun

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« Antwort #1360 am: 10.08.2021 10:16 »
So wie WasDennNun es beschreibt IST es strafbare Untreue (und vielleicht Betrug) zu Lasten der öffentlichen Kassen. Da verabreden sich zwei mit einem fingierten Grund, mehr als erforderlich aus dem Steuersäckel zu nehmen. Eine gewisse reale Basis für solche Entscheidungen sollte schon vorhanden sein.
Eben: ein objektivierbarer Wechselwille.
Eine 2 seitiger Brief der Referatsleitung mit Begründung, warum die Person eine Zulage gegeben werden sollte, damit sie nicht geht und, ist kein Gefühlchen, sondern ein objektiver Grund.
Wenn Personalmanagment da anfängt wo jemand schon seinen Mantel anhat und halb zur Tür raus ist, ist eben die katastrophale Lage im öD aufgrund solch dummen Gedanken die du vorträgst.
Wenn dann jemand fordert, dass er einen "objektiven Nachweis" benötigt, und der MA aufgefordert wird nachzuweisen, dass er tatsächlich zu Bewerbungsgesprächen eingeladen wird, dann ist es fingiert im Sinne, dass man es nur dafür macht.
Aber noch meilenweit entfernt von strafbare Untreue!

Aber so ein Denken ist halt typisch für den öD:
Proaktives Personalentwicklung ist ein unbekanntes Ding.

Ich sehe es als Untreue an, wenn man da lieber das Geld in teureren externen Beraterverträge steckt, anstelle in seine Mitarbeiter.

Zitat
Es geht hier nicht um das Geld einer Firma, sondern um Steuergelder. Auch wenn der TV eine Rechtsgrundlage bietet, benötigt diese zur Anwendung natürlich objektive Tatsachen als Basis. Einschätzungen oder "Gefühlchen" wie Spid es gern nennt, sind hier fehl am Platze. Sonst wird früher oder später die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Korruption auftauchen.
Deswegen bekommt ja die Lusche von Personaler, für seine Akte und seinem Ar* an der Wand was zum lochen und heften.
Und der Referatsleiter, der die Verantwortung für dieses "Gelverschwendung" übernimmt, stellt sich gerne der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.

Dein denken ist eben das was den öD kaputt macht.

PS.
Natürlich würde ich die Staatsanwaltschaft zwecks Überprüfung ins Boot holen, wenn 100% der MA unbegründet die maximale Zulage erhalten.

Lothar57

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« Antwort #1361 am: 10.08.2021 10:26 »
So wie WasDennNun es beschreibt IST es strafbare Untreue (und vielleicht Betrug) zu Lasten der öffentlichen Kassen. Da verabreden sich zwei mit einem fingierten Grund, mehr als erforderlich aus dem Steuersäckel zu nehmen. Eine gewisse reale Basis für solche Entscheidungen sollte schon vorhanden sein. Eben: ein objektivierbarer Wechselwille. Es geht hier nicht um das Geld einer Firma, sondern um Steuergelder. Auch wenn der TV eine Rechtsgrundlage bietet, benötigt diese zur Anwendung natürlich objektive Tatsachen als Basis. Einschätzungen oder "Gefühlchen" wie Spid es gern nennt, sind hier fehl am Platze. Sonst wird früher oder später die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Korruption auftauchen.

Wenn ein AN anfängt, Bewerbungsschreiben zu verfassen, ist es bereits zu spät. Dann hat die Entfremdung von der Arbeitsstelle bereits eingesetzt. Gute AG bzw. ihre Personaler lassen solche Gedanken gar nicht erst aufkommen - zumindest nicht bei ihren guten Leuten. Dazu gehören ein angenehmes Betriebsklima, angemessene Aufgabenzuweisungen, die weder über- geschweige denn unterfordern, eine zeitgemäße Ausstattung am Arbeitsplatz und last not least eine leistungsbezogene Bezahlung.

Gute AG setzen professionelle Instrumente ein, um ggf. Schieflagen rechtzeitig zu erkennen. Sie führen zum Beispiel jährliche Zielvereinbarungsgrespräche durch oder laden zu internen Dialogveranstaltungen ein.

Das hieße aber, aus der kuscheligen Mittelmäßigkeit geweckt zu werden.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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« Antwort #1362 am: 10.08.2021 10:28 »
Das Verabreden eines fingierten externen Angebots zur Herbeiführung eines Vermögensschadens beim AG dürfte tatsächlich strafrechtlich relevant sein.

Derlei ist aber überhaupt nicht erforderlich. Auch der öffentliche Arbeitgeber trifft Unternehmensentscheidungen - und zwar durch das ihn vertretende Personal. Diese müssen - wie sie es auch bei privaten AG, die keine natürlichen Personen sind, sein sollte - vom Personal nachvollziehbar gemacht werden. Dazu bedarf es im vorliegenden Kontext weder seitenlanger Begründungen noch einer tatsächlichen Bewerbung oder gar eines Vorstellungsgespräches. Es bedarf der entsprechenden Willensäußerung des AN und der Bewertung derselben wie des Risikos durch das den AG vertretende Personal. Dafür genügt ein Aktenvermerk, der darstellt
- daß der AN eine Wechselabsicht geäußert hat,
- diese Wechselabsicht glaubwürdig oder unglaubwürdig ist und
- ob das tatsächliche Risiko eines Abgangs des AN besteht.

TonyBox

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« Antwort #1363 am: 10.08.2021 11:20 »
Richtig, dann kann gem. §16 Abs. 5 TVL ggfls. eine Vorweggewährung gewährt werden.

Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

WasDennNun

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« Antwort #1364 am: 10.08.2021 11:22 »
Richtig, dann kann gem. §16 Abs. 5 TVL ggfls. eine Vorweggewährung gewährt werden.
Abr nur wenn du eine Gerichtsfeste Begründung liefern kannst  8)