Nun, für E1 wäre der Mindestlohn der Referenzwert, für die Masse der Beschäftigten in E5-E9a das marktübliche Entgelt für Bürokaufleute, also 22.800€ und 36.500€. Für Spezialgruppen wie Handwerker, Techniker und Co. gibt es ja eigene Tätigkeitsmerkmale, da kann man ja anpassen. Die Entgelttabelle selbst muß sich am großen Heer der gewöhnlichen Verwaltungsbeschäftigten messen. Und da wird im genannten Bereich schlicht überbezahlt.