Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437754 times)

TVWaldschrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 408
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1455 am: 18.08.2021 19:55 »
Hast du den von dir zitierten Post überhaupt gelesen und verstanden? Der AN muss nicht mehr 15 Jahre auf das Gehalt der Stufe sechs warten, sondern bekommt es nach drei Jahren. Es muss also niemand etwas planen oder betteln gehen.

PS: Ist es in deinem Sinne kurzzeitig Beschäftigte möglichst wenig zu bezahlen?

Ich denke das ist keine Gute Idee, denn das hätte eher den Effekt dass nach einigen Jahren wieder mehr Stufen gefordert werden, weil die Leute keine Enwicklungsperspektive mehr sehen!

Entwicklungsperspektive durch Stufen, die man auch ohne Entwicklung erlangt? Hakts noch?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,706
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1456 am: 19.08.2021 08:21 »
Ja ich weiß, theoretisch könnte mein AG. Macht er aber nicht.

Dann könntest du deinen AG darauf hinweisen, dass du auf die praktische Umsetzung der tariflich möglichen Maßnahme bestehst.

Jockel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 305
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1457 am: 19.08.2021 08:29 »
Es wird hier unterschätzt, wie sehr die Rechtsprechung zur Alimentation das System bindet. Alles was man bei Tarifbeschäftigten tut, muss (im Rahmen gewisser Grenzen) materiell bei den Beamten auch ankommen. Insofern ist es etwas komplexer als in der Elektroindustrie z.B.. Wir werden ja bald sehen, was die Gewerkschaften fordern. Die AG werden sicher kein Angebot abgeben. Steuerzahlergelder und so. :-) 

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,283
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1458 am: 19.08.2021 08:46 »
Es wird hier unterschätzt, wie sehr die Rechtsprechung zur Alimentation das System bindet. Alles was man bei Tarifbeschäftigten tut, muss (im Rahmen gewisser Grenzen) materiell bei den Beamten auch ankommen.

Wo steht das?

thesisko

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1459 am: 19.08.2021 09:02 »
Ja ich weiß, theoretisch könnte mein AG. Macht er aber nicht.

Dann könntest du deinen AG darauf hinweisen, dass du auf die praktische Umsetzung der tariflich möglichen Maßnahme bestehst.

Habe ich. Antwort war: Wir müssen alle Arbeitnehmer gleichbehandeln. Meine Frage war dann wieso einige von uns teilweise jeden zweiten Samstag Dienst leisten und seit über einem Jahr keinen kurzen Freitag haben, während andere jeden Freitagmittag gehen und noch keinen einzigen Samstag gearbeitet haben. Manche sind halt gleicher.....
Es geht um Mitarbeiter, die die gleichen Tätigkeiten ausüben. Ich vergleiche hier keine unterschiedlichen.
Daraufhin wurde geschluckt, kurz gestottert und dann kam eine nichtssagende Antwort.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,706
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1460 am: 19.08.2021 09:11 »
Wenn du argumentieren möchtest:
Wo würde denn dein AG Anwendungsfelder sehen?

Ansonsten kann man ja den AG auf zur Umsetzung auffordern oder Konsequenzen androhen.

Amtsdenker

  • Gast
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1461 am: 19.08.2021 10:25 »
Ach verdammt.. nun spiele ich mit Excel rum, statt einen Workshop vorzubereiten. Buhh.

Aber:

E13S5 in 2020 wäre etwa 14% unter der Lohnentwicklung
E6 S1 in 2020 wäre etwa 8% unter der Lohnentwicklung

Gerechnet mit Jahresbrutto (Standardeinstellung der Tabelle, nicht verheiratet, keine Kinder) ist es noch mal ca. 1% schlechter im Vergleich zum Monatsbrutto

Es ließe sich also interpretieren:
Die E6 hat sich besser an die lohnentwicklung in Deutschland gehalten als die E13 und steht im Vergleich besser da. Konsequenz: Organisiert sein lohnt sich.

Also.. das wäre doch mal eine Forderung:
Angleichen der TV-L Entwicklung an die Bruttolohnentwicklung in Deutschland seit 2006. :)

Das ist recht deutlich und zeigt exemplarisch die Benachteiligung insbesondere höherer Gruppierungen. Wäre super wenn dies auch im Rahmen der Verhandlungen mit Nachdruck angegangen wird. Aus dem Flurfunk ist bei uns zu hören das AG das Problem offenbar ebenfalls sehen. Ob dies flächendeckend so ist, sei dahingestellt....

Bitte jedenfalls keine Abschlüsse auf Kosten höherer Gruppierungen, eher das Gegenteil...

sebbo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 284
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1462 am: 19.08.2021 10:59 »
Habe ich. Antwort war: Wir müssen alle Arbeitnehmer gleichbehandeln. Meine Frage war dann wieso einige von uns teilweise jeden zweiten Samstag Dienst leisten und seit über einem Jahr keinen kurzen Freitag haben, während andere jeden Freitagmittag gehen und noch keinen einzigen Samstag gearbeitet haben. Manche sind halt gleicher.....
Es geht um Mitarbeiter, die die gleichen Tätigkeiten ausüben. Ich vergleiche hier keine unterschiedlichen.
Daraufhin wurde geschluckt, kurz gestottert und dann kam eine nichtssagende Antwort.

Deine Kommentare kommen mir sehr bekannt vor. Kann ich mit copy - paste bestätigen. Es versuchen bei uns nun einige über 16.5 das leidige Thema zu klären. Eine erste Antwort war: uns ist nicht bekannt, dass bisher jemals jemand nach dem § 16 Abs. 5 einen Antrag genehmigt bekommen hat. Mal sehen, ob es ein Umdenken gibt, wenn nun mehrere Betroffene einen schriftlichen Antrag stellen.

Jockel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 305
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1463 am: 19.08.2021 15:16 »
Es wird hier unterschätzt, wie sehr die Rechtsprechung zur Alimentation das System bindet. Alles was man bei Tarifbeschäftigten tut, muss (im Rahmen gewisser Grenzen) materiell bei den Beamten auch ankommen.

Wo steht das?
In den Entscheidungen des BVerfG zur "amtsangemessenen Besoldung". Die "Nettolohnentwicklung der Tarifbeschäftigten des ÖD" ist neben der allgemeinen Entwicklung eines der Kriterien für "Amtsangemessenheit".

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,386
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1464 am: 19.08.2021 15:59 »
Es wird hier unterschätzt, wie sehr die Rechtsprechung zur Alimentation das System bindet. Alles was man bei Tarifbeschäftigten tut, muss (im Rahmen gewisser Grenzen) materiell bei den Beamten auch ankommen.

Wo steht das?
In den Entscheidungen des BVerfG zur "amtsangemessenen Besoldung". Die "Nettolohnentwicklung der Tarifbeschäftigten des ÖD" ist neben der allgemeinen Entwicklung eines der Kriterien für "Amtsangemessenheit".

Es ist aber auch nur ein Kriterium in einer Reihe solcher. Sollten jetzt -- wieder Erwarten -- die Löhne der Tarifbeschäftigten deutlich stärker steigen, als es die anderen Kriterien für Beamte fordern würden, dann müssten die Besoldungen nicht notwendigerweise im gleichen Rahmen wie die Löhne angehoben werden.

BeamterBR

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1465 am: 19.08.2021 17:18 »
Es wird hier unterschätzt, wie sehr die Rechtsprechung zur Alimentation das System bindet. Alles was man bei Tarifbeschäftigten tut, muss (im Rahmen gewisser Grenzen) materiell bei den Beamten auch ankommen.

Wo steht das?
In den Entscheidungen des BVerfG zur "amtsangemessenen Besoldung". Die "Nettolohnentwicklung der Tarifbeschäftigten des ÖD" ist neben der allgemeinen Entwicklung eines der Kriterien für "Amtsangemessenheit".

Es ist aber auch nur ein Kriterium in einer Reihe solcher. Sollten jetzt -- wieder Erwarten -- die Löhne der Tarifbeschäftigten deutlich stärker steigen, als es die anderen Kriterien für Beamte fordern würden, dann müssten die Besoldungen nicht notwendigerweise im gleichen Rahmen wie die Löhne angehoben werden.

Ist doch faktisch jedes Jahr der Fall in einigen Bundesländern. Wenn dort 0,2 Prozent für die "Versorgung" pauschal abgezogen werden.

Pädi07

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 114
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1466 am: 19.08.2021 22:53 »
Es wird hier unterschätzt, wie sehr die Rechtsprechung zur Alimentation das System bindet. Alles was man bei Tarifbeschäftigten tut, muss (im Rahmen gewisser Grenzen) materiell bei den Beamten auch ankommen.

Wo steht das?
In den Entscheidungen des BVerfG zur "amtsangemessenen Besoldung". Die "Nettolohnentwicklung der Tarifbeschäftigten des ÖD" ist neben der allgemeinen Entwicklung eines der Kriterien für "Amtsangemessenheit".

Es ist aber auch nur ein Kriterium in einer Reihe solcher. Sollten jetzt -- wieder Erwarten -- die Löhne der Tarifbeschäftigten deutlich stärker steigen, als es die anderen Kriterien für Beamte fordern würden, dann müssten die Besoldungen nicht notwendigerweise im gleichen Rahmen wie die Löhne angehoben werden.

Ist doch faktisch jedes Jahr der Fall in einigen Bundesländern. Wenn dort 0,2 Prozent für die "Versorgung" pauschal abgezogen werden.
Oooohhh, mein Mitleid haben die Beamten, v.a. in Bayern. Und überhaupt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1467 am: 20.08.2021 07:58 »
1) Ich bin strikt gegen die Abschaffung der 6 Stufen. Sie sind fundamentale Basis für die Arbeitgeber/Steuerzahler die Kosten überschaubar zu halten, v.a. für jene Mitarbeiter die nur kurzzeitig im öD arbeiten (projektbezogen oder zur persönlichen Ausbildung). Für Dauerbeschäftigte sind die Stufen eine fortlaufende Auftiegsleiter, die nicht schon mit 30 beendet ist sondern viel weitergeht. Im übrigen sind diese regelmäßigen Gehaltserhöhung gut planbar und vorher  bekannt, ohne dass irgendwer beim Chef betteln muss. Viele schätzen das. (Nobelpreisträger und prämierte IT-Supergenies haben das natürlich nicht nötig, ich weiss....)
Aufstiegsleiter  ;D ;D ;D

Aber du hast Recht! Denn diejenigen, die einen gewissen Wert für den AG haben und der AG dies auch erkennt, die werden Entgeltsprünge durch in höher Null Stufen (ab 3,1 Jahre "Berufserfahrung") oder bis zu 4 Stufen (Berufsanfänger) durchlaufen und schätzen es, dass das Geld dafür vorhanden ist, weil andere brav die 6 Stufen absitzen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1468 am: 20.08.2021 08:02 »
Naja wer gerade Zeit hat und fix mit Excel ist kann das ja mal Vergleichen.
Was denn nun hatte glaube ich mit Excel mal rumgespielt.
Gefunden zur Lohnentwicklung habe ich:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/75731/umfrage/entwicklung-der-bruttoloehne-in-deutschland/
https://oeffentlicher-dienst.info/vergleich/entwicklung1/

BeamterBR

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1469 am: 20.08.2021 14:54 »
Es wird hier unterschätzt, wie sehr die Rechtsprechung zur Alimentation das System bindet. Alles was man bei Tarifbeschäftigten tut, muss (im Rahmen gewisser Grenzen) materiell bei den Beamten auch ankommen.

Wo steht das?
In den Entscheidungen des BVerfG zur "amtsangemessenen Besoldung". Die "Nettolohnentwicklung der Tarifbeschäftigten des ÖD" ist neben der allgemeinen Entwicklung eines der Kriterien für "Amtsangemessenheit".

Es ist aber auch nur ein Kriterium in einer Reihe solcher. Sollten jetzt -- wieder Erwarten -- die Löhne der Tarifbeschäftigten deutlich stärker steigen, als es die anderen Kriterien für Beamte fordern würden, dann müssten die Besoldungen nicht notwendigerweise im gleichen Rahmen wie die Löhne angehoben werden.

Ist doch faktisch jedes Jahr der Fall in einigen Bundesländern. Wenn dort 0,2 Prozent für die "Versorgung" pauschal abgezogen werden.
Oooohhh, mein Mitleid haben die Beamten, v.a. in Bayern. Und überhaupt.

Vielen Dank fürs Mitleid. Sie hätten sich ja fürs Beamtentum entscheiden können. Ist halt immer eine Abwägungsgeschichte. Gerade Leistungsträgern ohne feste Partner/Kindern mit Aufstiegsambitionen empfehle ich immer sich grundsätzlich gegen das Beamtentum zu entscheiden. Als Beamter bleibt man halt aufgrund der verkrusteten Strukturen länger an den Stufen/Besoldungsgruppen hängen und Verhandlungen zur außertariflichen Bezahlung sind nicht möglich. Kommt halt auch immer aufs berufliche Umfeld an und wie sehr man zur Veränderung bereit ist.

Als fähiger Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis kann halt viel möglich gemacht werden. Man muss nur seinen eigenen Wert kennen.