Er ist zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet.
Die ja individuell schwankend sein kann, sind ja keine Roboter.
Es ist ja auch bekannt, dass die individuelle Leistungsfähigkeit nicht über den Tag gleich verteilt ist.
Ruft er sie nicht ab, ist er vertragsbrüchig.
Absolut richtig! Leider nicht immer so einfach festzustellen, ob eine willentliche Schwankung (Fehler bei seiner Auswahl der Person!), eine aufgrund Motivationslosigkeit (Fehler bei seiner Auswahl der Person oder des Fortbildungsthemas?) oder eine natürliche in der individuelle Leistungsfähigkeit der Person liegende Leistungsschwankung vorliegt.