Wenn die variablen Vergütungsbestandteile nicht immer gezahlt werden, sondern eben für besondere Leistungen, dann ist die Leistung mittlerer Art und Güte bereits mit dem Grundgehalt abgegolten. Die meisten AG wollen aber Leistung die darüber hinausgeht, bzw. AN die auch an dem Erfolg des Unternehmens interessiert sind, deshalb zahlen sie dafür eine entsprechend variable Vergütung. Für die Leistung erhält der AN sein Grundgehalt für den nicht geschuldeten Erfolg die variable Vergütung. Ist doch klar, dass man das als AG so macht.