Eine besondere arbeitsrechtlich relevante „soziale Verantwortung“ - was immer derlei sein soll - des öD gibt es nicht. Da hat man ja direkt einen Revisionsgrund. Zumal es keines Gerichts für eine Kündigung bedarf, die wirkt durch sich selbst. Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, daß sich derlei am besten durch die Eigenkündigung des AN erledigt.