Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437560 times)

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1665 am: 25.08.2021 15:38 »
Es gibt hier einen Blog?

Dienstbeflissen

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1666 am: 25.08.2021 16:24 »
Jenseits leitender Funktionen erfüllen Elemente variabler Vergütung nach meinem Eindruck auch eher risikobegrenzende Funktion. Die Fixbezüge sind oft mickrig, so dass man bei geringen Umsätzen nicht durch hohe Personalkosten belastet ist. Mich erinnern solche Ausgestaltungen regelmäßig an Drückerkolonnen.
Ist im Vertrieb doch gang und gäbe. Wer viel verkauft bekommt viel Geld, wer wenig verkauft bekommt wenig Geld. Das Personal wird also am Erfolg oder Misserfolg, in Bezug auf den Umsatz, des Unternehmens beteiligt. Bei Fondsmanager etc. sieht das ähnlich aus bzw.. eigentlich immer dort, wo Leistung objektiv, also z.B. anhand eines erwirtschafteten Umsatzes o.ä. messbar ist. Für Drückerkolonen, Versicherungsvertreter usw. gilt dies natürlich auch.
« Last Edit: 25.08.2021 16:32 von Dienstbeflissen »

Spid

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« Antwort #1667 am: 25.08.2021 16:32 »
Das bleibt ein Euphemismus für die Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf den AN. Ein Arbeitsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, daß der AN eben keinen Erfolg schuldet.

Dienstbeflissen

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« Antwort #1668 am: 25.08.2021 16:38 »
Ist doch okay, wenn dann auch der Gewinn des Unternehmers im angemessenen Maße auf den AN verlagert wird. Und dass es überall so gemacht wird spricht dafür, dass es notwendig ist um am Markt erfolgreich zu sein sonst würden die Unternehmen es ja nicht machen.

Im ö.D. muss allerdings kaum jemand erfolgreich, geschweige denn profitabel sein, deshalb wäre eine leistungsbezogene Bezahlung dort auch zu recht völlig fehl am Platze.

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« Antwort #1669 am: 25.08.2021 16:40 »
Ist im Vertrieb doch gang und gäbe. Wer viel verkauft bekommt viel Geld, wer wenig verkauft bekommt wenig Geld. Das Personal wird also am Erfolg oder Misserfolg, in Bezug auf den Umsatz, des Unternehmens beteiligt. Bei Fondsmanager etc. sieht das ähnlich aus bzw.. eigentlich immer dort, wo Leistung objektiv, also z.B. anhand eines erwirtschafteten Umsatzes o.ä. messbar ist. Für Drückerkolonen, Versicherungsvertreter usw. gilt dies natürlich auch.
Du schreibst es ja selbst: Man knüpft die Zahlung an den Erfolg, nicht an die Leistung.

Dienstbeflissen

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« Antwort #1670 am: 25.08.2021 16:43 »
Ist im Vertrieb doch gang und gäbe. Wer viel verkauft bekommt viel Geld, wer wenig verkauft bekommt wenig Geld. Das Personal wird also am Erfolg oder Misserfolg, in Bezug auf den Umsatz, des Unternehmens beteiligt. Bei Fondsmanager etc. sieht das ähnlich aus bzw.. eigentlich immer dort, wo Leistung objektiv, also z.B. anhand eines erwirtschafteten Umsatzes o.ä. messbar ist. Für Drückerkolonen, Versicherungsvertreter usw. gilt dies natürlich auch.
Du schreibst es ja selbst: Man knüpft die Zahlung an den Erfolg, nicht an die Leistung.
Ob das Erzielen eines gewissen Umsatzes nun ein Erfolg oder eine Leistung ist, ist hier doch egal. Es geht ja nciht um den physikalischen Begriff.

Spid

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« Antwort #1671 am: 25.08.2021 16:45 »
Der wesentliche Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist, daß bei ersterem ein bestimmter Erfolg und bei zweiterem ein gewisser Dienst geschuldet wird. Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag. Der AN tauscht eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte gegen Geld. Weitere Anreize sind entweder überflüssig, weil die Leistung ohnehin geschuldet ist, oder führen zu einer gesundheitsgefährdenden Überbeanspruchung der Kräfte des AN. Beides ist Versagen des AG.

Dienstbeflissen

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« Antwort #1672 am: 25.08.2021 16:51 »
Deine exotische Sichtweise hatte ich dir ja bereits vorgehalten.

Wenn Versagen Neusprech für sich am Markt behaupten, profitabel und Erfolgreich ist, dann gebe ich dir recht.

Ansonsten kannst Du ja mal ein Maklerbüro führen in dem alle MA fix bezahlt werden. Wenn du überhaupt MA bekämest wären da jedenfalls schnell die Lichter aus.

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« Antwort #1673 am: 25.08.2021 16:51 »
Ob das Erzielen eines gewissen Umsatzes nun ein Erfolg oder eine Leistung ist, ist hier doch egal. Es geht ja nciht um den physikalischen Begriff.
Erfolg ist kein in der Physik verwendeter Begriff.

Dienstbeflissen

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« Antwort #1674 am: 25.08.2021 16:56 »
Eben, deshalb ist beides ja austauschbar.

Spid

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« Antwort #1675 am: 25.08.2021 17:00 »
Nein, denn der AN schuldet Leistung, nicht Erfolg.

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« Antwort #1676 am: 25.08.2021 17:01 »
Mitnichten. Beides wird, gerade auch in den von Dir genannten Vertragsgestaltungen, völlig unterschiedlich adressiert.

WasDennNun

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« Antwort #1677 am: 25.08.2021 17:02 »
Der wesentliche Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist, daß bei ersterem ein bestimmter Erfolg und bei zweiterem ein gewisser Dienst geschuldet wird. Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag. Der AN tauscht eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte gegen Geld. Weitere Anreize sind entweder überflüssig, weil die Leistung ohnehin geschuldet ist, oder führen zu einer gesundheitsgefährdenden Überbeanspruchung der Kräfte des AN. Beides ist Versagen des AG.
Und das Potenzial der AN nicht auszubauen, in dem für eine Steigerung der Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte sorgt ist ebenfalls ein Versagen des AG.

Spid

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« Antwort #1678 am: 25.08.2021 17:06 »
Deine exotische Sichtweise hatte ich dir ja bereits vorgehalten.

Wenn Versagen Neusprech für sich am Markt behaupten, profitabel und Erfolgreich ist, dann gebe ich dir recht.

Ansonsten kannst Du ja mal ein Maklerbüro führen in dem alle MA fix bezahlt werden. Wenn du überhaupt MA bekämest wären da jedenfalls schnell die Lichter aus.

Ostasiatische Sweatshops behaupten such auch am Markt. Sie sind auch profitabel und erfolgreich - aber eben im dortigen Arbeitsmarktumfeld. Deshalb kann man dort die AN auch übermäßig verschleißen, sind ja nur Massenverbrauchsgüter. Was im hiesigen Marktrahmen anders ist, habe ich dargelegt: der AN schuldet Leistung mittlerer Art und Güte, dazu braucht es keinen Anreiz. Ein Anreiz, darüber hinaus zu leisten, ist gesundheitsgefährdende übermäßige Inanspruchnahme des AN.

Spid

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« Antwort #1679 am: 25.08.2021 17:06 »
Der wesentliche Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist, daß bei ersterem ein bestimmter Erfolg und bei zweiterem ein gewisser Dienst geschuldet wird. Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag. Der AN tauscht eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte gegen Geld. Weitere Anreize sind entweder überflüssig, weil die Leistung ohnehin geschuldet ist, oder führen zu einer gesundheitsgefährdenden Überbeanspruchung der Kräfte des AN. Beides ist Versagen des AG.
Und das Potenzial der AN nicht auszubauen, in dem für eine Steigerung der Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte sorgt ist ebenfalls ein Versagen des AG.

Sicher. Und?