Mehrarbeit können nur TZ-Beschäftigte leisten, weshalb die Annahme, sie sei nicht bei jedem entstanden, mutmaßlich zutreffend ist. Wie viel Arbeit liegt, anfällt oder liegen bleibt, ist unbeachtlich. AN sind zu Leistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Ob damit alles geschafft wird oder nicht, ist ein reines AG-Problem. Er ordnet dann entweder Arbeitsstunden an, die dann ggfs. mit Zuschlägen entgolten werden - oder er läßt es, dann war es aber auch nicht wichtig.