Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437960 times)

EDV Sachverständiger

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1845 am: 29.08.2021 15:44 »
Worum soll es denn nun gegen? Erfahrung oder Fachwissen? Das sind nämlich zwei völlig unterschiedliche Dinge. Zudem kann man nicht falsch eingruppiert sein.
Um beides natürlich. Fachwissen ist Erfahrung und die muss entsprechend honoriert werden. Man kann sehr wohl falsch eingruppiert werden wenn die Stelle einfach falsch bewertet wird, da man in der Dienststelle von der Annahme ausgeht, die Arbeit der internen IT wäre nicht mehr wert. Man braucht ja schließlich genügend Reserven um Projekte für teures Geld nach extern zu vergeben. Meist dann auch mit mäßigem Erfolg.

Aber darum soll es ja in diesem Thread auch gar nicht gehen. Da könnte man eigentlich mal grundsätzlich einen eigenen Thread für aufmachen. Wäre mit Sicherheit interessant.

Spid

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« Antwort #1846 am: 29.08.2021 15:49 »
Fachwissen ist nicht Erfahrung. Es wird durch Bildung erworben. Erfahrung wird erlebt.

Tarifbeschäftigte sind stets richtig eingruppiert. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich.

Muschebubu

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1847 am: 29.08.2021 16:40 »
@ EDV Sachverständiger… Die Stufen 1-6 gehören abgeschafft bzw. deutlich gestraft. Es ist niemandem wirklich zu vermitteln, warum es 15 Jahre zum Erreichen der Stufe 6 braucht, Fachwissen und/oder Erfahrung hin oder her. Stufe 1 und 6 sollten reichen, alles andere dient nur dem vorenthalten von Arbeitsentgelt.

LehrerBW

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cyrix42

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« Antwort #1849 am: 29.08.2021 17:31 »
btw: Weiß jemand, wie es sich mit Mindestlohn und Teilzeit verhält? Wenn jemand beispielsweise eine Teilzeit-Beschäftigung mit nur einem Arbeitstag/ Woche (mit einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit) absolviert, dann sollte das einerseits zu auch nur einem Fünftel des Tabellenentgelts der entsprechenden Gruppe und Stufe führen. Andererseits können in dieser Konstellation aber auch fünf Arbeitstage innerhalb eines Monats anfallen. Bei einem angenommenen 8-Stunden-Tag (aka 40h/Woche) ergäbe das derzeit in der Eingangsstufe der Gruppe 1 einen Stundenlohn -- in diesem "übervollen" Monat -- von knapp 10,19€.

Da der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45€/h steigt, müsste, damit unser hypothetischer Teilzeit-E1-ler auch in diesem "übervollen" Monat seinen Mindestlohn erhält, dann das Tabellenentgelt von derzeit 2037€ auf 2090€ (d.h. um 2,6%) angehoben werden.

Die Überlegung klappt analog auch für z.B. 60% Teilzeit, wenn diese immer Mo-Mi abgerissen wird und es sich um einen 31-tägigen Monat, der mit Montag beginnt, handelt; also z.B. August 2022.

Sehe ich das richtig, oder übersehe ich etwas? Was sagt denn das Mindestlohngesetz zu Gehalt vs. wechselnde Arbeitszeiten. Und fehlen hier Gehaltsbestandteile (VwL?), die Berücksichtigung bei der Berechnung des Stundenlohns im Vergleich zum Mindestlohn finden?

EDV Sachverständiger

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« Antwort #1850 am: 29.08.2021 17:32 »
@ EDV Sachverständiger… Die Stufen 1-6 gehören abgeschafft bzw. deutlich gestraft. Es ist niemandem wirklich zu vermitteln, warum es 15 Jahre zum Erreichen der Stufe 6 braucht, Fachwissen und/oder Erfahrung hin oder her. Stufe 1 und 6 sollten reichen, alles andere dient nur dem vorenthalten von Arbeitsentgelt.
Finde ich schon. Nach 15 Jahren ist vom Gehalt her EDEKA (Ende der Karriere). Man muß schon äußerst idealistisch veranlagt sein um nach 15 Jahren das Ende der Fahnenstange zu erreichen und dann je nach Alter, noch 20 oder 30 Jahre grundsätzlich auf diesem Niveau zu verharren (Tarifrunden mal unberücksichtigt).

Wie ich weiter vorn erwähnte verliert man als guter Informatiker so im Schnitt mind. einen fünfstelligen Betrag im Jahr an Gehalt, wenn man im ÖD bleibt. Es muß halt aus meiner SIcht die Berufserfahrung honoriert werden. Ansonsten wird der öD ein immer größeres Problem bekommen, fähige Leute im IT Bereich zu bekommen und auch zu binden.

Spid

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« Antwort #1851 am: 29.08.2021 17:59 »
btw: Weiß jemand, wie es sich mit Mindestlohn und Teilzeit verhält? Wenn jemand beispielsweise eine Teilzeit-Beschäftigung mit nur einem Arbeitstag/ Woche (mit einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit) absolviert, dann sollte das einerseits zu auch nur einem Fünftel des Tabellenentgelts der entsprechenden Gruppe und Stufe führen. Andererseits können in dieser Konstellation aber auch fünf Arbeitstage innerhalb eines Monats anfallen. Bei einem angenommenen 8-Stunden-Tag (aka 40h/Woche) ergäbe das derzeit in der Eingangsstufe der Gruppe 1 einen Stundenlohn -- in diesem "übervollen" Monat -- von knapp 10,19€.

Da der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45€/h steigt, müsste, damit unser hypothetischer Teilzeit-E1-ler auch in diesem "übervollen" Monat seinen Mindestlohn erhält, dann das Tabellenentgelt von derzeit 2037€ auf 2090€ (d.h. um 2,6%) angehoben werden.

Die Überlegung klappt analog auch für z.B. 60% Teilzeit, wenn diese immer Mo-Mi abgerissen wird und es sich um einen 31-tägigen Monat, der mit Montag beginnt, handelt; also z.B. August 2022.

Sehe ich das richtig, oder übersehe ich etwas? Was sagt denn das Mindestlohngesetz zu Gehalt vs. wechselnde Arbeitszeiten. Und fehlen hier Gehaltsbestandteile (VwL?), die Berücksichtigung bei der Berechnung des Stundenlohns im Vergleich zum Mindestlohn finden?

Es ergibt sich doch dann ein Stundenentgelt von 10,93. Du hast mutmaßlich die JSZ nicht berücksichtigt, die aber zu berücksichtigen ist, BAG, Urteil v. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16.

Spid

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« Antwort #1852 am: 29.08.2021 18:01 »
@ EDV Sachverständiger… Die Stufen 1-6 gehören abgeschafft bzw. deutlich gestraft. Es ist niemandem wirklich zu vermitteln, warum es 15 Jahre zum Erreichen der Stufe 6 braucht, Fachwissen und/oder Erfahrung hin oder her. Stufe 1 und 6 sollten reichen, alles andere dient nur dem vorenthalten von Arbeitsentgelt.
Finde ich schon. Nach 15 Jahren ist vom Gehalt her EDEKA (Ende der Karriere). Man muß schon äußerst idealistisch veranlagt sein um nach 15 Jahren das Ende der Fahnenstange zu erreichen und dann je nach Alter, noch 20 oder 30 Jahre grundsätzlich auf diesem Niveau zu verharren (Tarifrunden mal unberücksichtigt).

Wie ich weiter vorn erwähnte verliert man als guter Informatiker so im Schnitt mind. einen fünfstelligen Betrag im Jahr an Gehalt, wenn man im ÖD bleibt. Es muß halt aus meiner SIcht die Berufserfahrung honoriert werden. Ansonsten wird der öD ein immer größeres Problem bekommen, fähige Leute im IT Bereich zu bekommen und auch zu binden.

Inwiefern wäre dann EDEKA? Man muß sich halt bewegen. Es ist auch in der Privatwirtschaft so, daß man nicht mehr für die gleiche Arbeit erhält, sondern daß man den Arbeitsplatz - innerhalb oder außerhalb des Unternehmens - wechselt.

Max

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« Antwort #1853 am: 29.08.2021 18:08 »
EDV Sachverständiger, nach deiner Logik müssten alle in der B- Besoldung regelmäßig die Flucht ergreifen weil es keine Stufen gibt.

Die Gieskanne kann nicht der weg sein. Die Ressourcen werden so verdünnt,  dass man nichts substantielles mehr bewirken kann.

Man muss Instrumente wie Stufenvorgewährung (anstatt 2 Stufen alle Stufen), Stufenlaufzeitverkürzung, Zulage in der Endstufe von 20% der Stufe 2 auf 100% der Stufe 6 und weitere individuelle Zulagen ausbauen.

cyrix42

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« Antwort #1854 am: 29.08.2021 18:17 »
Es ergibt sich doch dann ein Stundenentgelt von 10,93. Du hast mutmaßlich die JSZ nicht berücksichtigt, die aber zu berücksichtigen ist, BAG, Urteil v. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16.

Ah, danke! Ich habe gerade auch noch einmal nachgelesen, dass bei festem Gehalt und fester wöchentlicher Arbeitszeit wohl die auf den Durchschnittsmonat hochgerechnete zählt, nicht die in einem Monat konkret absolvierte. Berücksichtigt man nun noch die Jahressonderzahlung, dann ist tatsächlich noch etwas Abstand zum Mindestlohn, selbst für die Einstiegsstufe in EG 1.

Damit hat sich diese Frage geklärt. :)

Muschebubu

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« Antwort #1855 am: 29.08.2021 18:22 »
EDV Sachverständiger, nach deiner Logik müssten alle in der B- Besoldung regelmäßig die Flucht ergreifen weil es keine Stufen gibt.

Die Gieskanne kann nicht der weg sein. Die Ressourcen werden so verdünnt,  dass man nichts substantielles mehr bewirken kann.

Man muss Instrumente wie Stufenvorgewährung (anstatt 2 Stufen alle Stufen), Stufenlaufzeitverkürzung, Zulage in der Endstufe von 20% der Stufe 2 auf 100% der Stufe 6 und weitere individuelle Zulagen ausbauen.

Das System sollte nicht umfangreicher, sondern einfacher werden. 2 Stufen reichen aus. Was will man als Arbeitgeber denn erwarten, wenn man erst nach 15 Jahren bereit ist volles Entgelt zu bezahlen. Für Stufe „alt“ 6 könnte man dann noch einen Anreiz schaffen, ob nun gleich 100 Prozent, darüber ließe sich streiten… Wird eh alles nicht kommen. Wir zermartern uns den Kopf und das Ergebnis steht doch schon längst fest.

Lothar57

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« Antwort #1856 am: 29.08.2021 19:20 »
Das Stufenmodell ist dringend reformbedürftig.
  • Kann jemand mal erklären, warum die Laufzeit der Stufen zum Ende hin steigt? Im BAT stieg man alle zwei Jahre auf (Altersstufen).
  • Warum sind alle Möglichkeiten der Vorweggewährung von Stufen oder der Laufzeitverkürzung ausschließlich Kann-Regelungen?
  • Welchen Sinn hat eine stufenungleiche Höhergruppierung, außer das öffentliche Budget zu schonen?

Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

WasDennNun

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« Antwort #1857 am: 29.08.2021 19:32 »
  • Warum sind alle Möglichkeiten der Vorweggewährung von Stufen oder der Laufzeitverkürzung ausschließlich Kann-Regelungen?
Damit Leistungsstarke sich eine Zulage erarbeiten können und andere nicht?

Weil man tausende unterschiedliche Betriebe nicht unter einem Hut bringen kann.

Oder willst du tarifliche Regelungen wie:
Es müssen Leistungskennzahlen für alle MA ermittelt werden, damit wir wissen, welche Personen erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbringen und diese erhalten dann automatisch eine Stufenlaufzeitverkürzung.
Und die Unterirdischen wird automatisch der Stufenaufstieg verwehrt.


Oder, wenn jemand ein Arbeitsangebot der Konkurrenz vorlegt: Erhält er automatisch eine Zulage in der Höhe der Differenz zu dem Arbeitsangebot der Konkurrenz.

Lothar57

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« Antwort #1858 am: 29.08.2021 23:21 »
Eines der Probleme ist, dass die Entscheider (Personaler, Dezernenten etc.) im ÖD die Antragsteller oft überhaupt nicht persönlich kennen. Im Schuldienst arbeitet z.B. Lehrer xy in Gelsenkirchen, der Personaldezernent sitzt aber im fernen Arnsberg. Die Entscheidung erfolgt dann nach Aktenlage. Denn kaum ein Personaldezernent wird sich die Arbeit machen, eigene Recherchen über den Kollegen anzustellen. Ferner hat die ablehnende Entscheidung keinerlei Folgen für den Personaler. Hier wäre mehr rechtliche Verbindlichkeit bei den Entscheidungsgrundlagen angebracht.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Isi

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« Antwort #1859 am: 30.08.2021 00:17 »
Gewerkschaftsintern:

Man wäre mit 2,4% auf 2 Jahre einverstanden, solande die "Stufen" 1-8 150€ Mindesterhöhung erhalten.

Einzig die GEW ist dagegen.

Innerhalb des DBB wird dabei noch eine Sonderzahlung präferiert; 300-600€.