Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437542 times)

Bastel

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #1875 am: 30.08.2021 10:54 »
Man kann übrigens auch schlecht (für die Öffentlichkeit) argumentieren, dass man im öD keine Leute mehr kriegt bzw. Personalmangel herrscht - und dann die Arbeitszeit verkürzen wollen.

Natürlich kann man damit argumentieren. Geringere Arbeitszeit -> Job wird attraktiver.

Steve 69

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« Antwort #1876 am: 30.08.2021 11:14 »
In NRW sind es 39,50 Wochenstunden.  Am Ende werden es zwischen 3 und 3,5 %, verteilt auf mindestens 2 Jahre.
Damit man nicht zu blöde da steht, wird der Angriff der AG auf den Arbeitsvorgang abgewehrt und als riesiger Erfolg der Gewerkschaften verkauft. Mehr wird es nicht geben.

öfföff

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« Antwort #1877 am: 30.08.2021 11:16 »
@ EDV Sachverständiger… Die Stufen 1-6 gehören abgeschafft bzw. deutlich gestraft. Es ist niemandem wirklich zu vermitteln, warum es 15 Jahre zum Erreichen der Stufe 6 braucht, Fachwissen und/oder Erfahrung hin oder her. Stufe 1 und 6 sollten reichen, alles andere dient nur dem vorenthalten von Arbeitsentgelt.

Die Abschaffung der Stufen lehne ich entschieden ab. Sie sind eine schöne automatische Leiter von Gehaltserhöhungen auf die man sich einstellen kann. Und aus der anderen Perspektive kann man als Geldgeber/Steuerzahler die Personalausgaben schrittweise erhöhen und dabei etwas sparen, gerade zu Beginn der Tätigkeit. Beliebt sind die Jobs ja trotzdem weiterhin aus vielerlei Gründen.
Wer meint wertvoller zu sein kann Stufenvorweggewährung aushandeln oder sich aussertariflich anstellen lassen.
« Last Edit: 30.08.2021 11:30 von öfföff »

mirabelle

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« Antwort #1878 am: 30.08.2021 11:17 »
Man kann übrigens auch schlecht (für die Öffentlichkeit) argumentieren, dass man im öD keine Leute mehr kriegt bzw. Personalmangel herrscht - und dann die Arbeitszeit verkürzen wollen.

Natürlich kann man damit argumentieren. Geringere Arbeitszeit -> Job wird attraktiver.

Genau das meine ich.
Viele Kollegen aus dem höheren Dienst (gerade Inspektoren, die erst 2 Jahre kostenpflichtig ausgebildet werden müssen) wurden schon direkt von Berlin abgeworben, weil sie etwas weniger Arbeiten müssen, wegen einem größeren Personalschlüssel insgesammt weniger Stress haben und mal eben mit Stufe 4 statt Stufe 2 angestellt werden (wir reden von adäquaten Stellen).... Aber ja, das ist mit Berlin/Brandenburg oder Hamburg/Niedersachsen wohl ein spezielles Problem. Denke nicht, dass bspw. BW so einfach Bayern Fachkräfte abjagt. Das wäre in den meisten Fällen dann schon umziehen und nicht mehr pendeln.

öfföff

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« Antwort #1879 am: 30.08.2021 11:22 »
Gewerkschaftsintern:

Man wäre mit 2,4% auf 2 Jahre einverstanden, solande die "Stufen" 1-8 150€ Mindesterhöhung erhalten.

Einzig die GEW ist dagegen.

Innerhalb des DBB wird dabei noch eine Sonderzahlung präferiert; 300-600€.

?? Das wären ja nur 1,2% pro Jahr !?!

Bastel

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« Antwort #1880 am: 30.08.2021 11:22 »
Denke nicht, dass bspw. BW so einfach Bayern Fachkräfte abjagt. Das wäre in den meisten Fällen dann schon umziehen und nicht mehr pendeln.

Die Kommunen dürften für die Länder die größere Konkurrenz darstellen. Mehr Geld bei gleicher EG und eine 39h Woche.

Bastel

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« Antwort #1881 am: 30.08.2021 11:25 »
@ EDV Sachverständiger… Die Stufen 1-6 gehören abgeschafft bzw. deutlich gestraft. Es ist niemandem wirklich zu vermitteln, warum es 15 Jahre zum Erreichen der Stufe 6 braucht, Fachwissen und/oder Erfahrung hin oder her. Stufe 1 und 6 sollten reichen, alles andere dient nur dem vorenthalten von Arbeitsentgelt.

Die Abschaffung der Stufen lehne ich entschieden ab. Sie sind eine schöne automatische Leiter von Gehaltserhöhungen auf die man sich einstellen kann. Und aus der anderen Perspektive kann man als Geldgeber/Steuerzahler die Personalausgaben schrittweise erhöhen und dabei etwas sparen, gerade zu Beginn der Tätigkeit. Beliebt sind die Jobs ja trotzdem weiterhin aus vielerlei Gründen.
Wer mein wertvoller zu sein kann Stufenvorweggewährung aushandeln oder sich aussertariflich anstellen lassen.

Beliebt... aha. Warum erst die Leiter heraufklettern, wenn man auch gleich Oben oder in der Mitte anfangen kann?

Sparen, Sparen, Sparen... Es ist mehr als genug Geld da, nur happert es anscheinend an der Priorisierung.

2strong

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« Antwort #1882 am: 30.08.2021 11:30 »
Natürlich kann man damit argumentieren. Geringere Arbeitszeit -> Job wird attraktiver.
Es soll Leute geben, die ein höheres Gehalt kürzeren Arbeitszeiten vorziehen. Wer das anders sieht, kann seine Arbeitszeit ja reduzieren. Im Übrigen verzichte ich gern auf Kollegen, denen es primär darum geht, um 1600 an der Stechuhr stehen zu können.

Steve 69

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« Antwort #1883 am: 30.08.2021 11:39 »
Gewerkschaftsintern:

150€ Mindesterhöhung erhalten.


Mindestens 2,1% (bei zwei Erhöhungen a 75€) für die EG >8 sind wichtig! Die Lücke darf nicht größer werden. Alle müssen das gleiche bekommen! ;D ::)
Wenn diese Mindestbeträge noch ein paar Jahre so gefordert werden, werde ich als Teamleiter mit der 9a,  von meinen Leuten (Stellvertreter in der 8, der Rest in der 6) irgendwann noch überholt.  ;D

mirabelle

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« Antwort #1884 am: 30.08.2021 11:40 »
@ EDV Sachverständiger… Die Stufen 1-6 gehören abgeschafft bzw. deutlich gestraft. Es ist niemandem wirklich zu vermitteln, warum es 15 Jahre zum Erreichen der Stufe 6 braucht, Fachwissen und/oder Erfahrung hin oder her. Stufe 1 und 6 sollten reichen, alles andere dient nur dem vorenthalten von Arbeitsentgelt.

Die Abschaffung der Stufen lehne ich entschieden ab. Sie sind eine schöne automatische Leiter von Gehaltserhöhungen auf die man sich einstellen kann. Und aus der anderen Perspektive kann man als Geldgeber/Steuerzahler die Personalausgaben schrittweise erhöhen und dabei etwas sparen, gerade zu Beginn der Tätigkeit. Beliebt sind die Jobs ja trotzdem weiterhin aus vielerlei Gründen.
Wer mein wertvoller zu sein kann Stufenvorweggewährung aushandeln oder sich aussertariflich anstellen lassen.

Die Stufen sind ja an und für sich nicht schlecht, kann man im ÖD ja nicht sein Gehalt individuell verhandeln. Nur werden viele von uns bestimmt noch bis 70 arbeiten müssen und für jemanden der mit 20-30 im Amt anfängt stagniert die Gehaltsentwicklung dann nach 15 Jahren bis open end, was sich bei einigen schlecht auf Psyche und Arbeitsmoral auswirkt.
Da es auch noch keine stufengleiche Höhergruppierung gibt, müsste man trotz privater Weiterbildungen, um in besser bezahlte Stellen auzusteigen, wieder ganz von Vorne anfangen und das, wo die finanziellen und nervlichen Bealstungen eines neuen Qualifikationserwerbs teilweise sehr hoch sind. Dann bleiben die Alten lieber auf den inzwischen langweiligen Stellen sitzen, trinken von 6-17:00 Uhr nur Kaffee (ja, so ein Exemplar ging hier kürzlich in Rente) und meckern, statt etwas Neues zu wagen.

Aber dieses Problem lässt sich auch auf andere Berufe ausdehnen. Da jammern wir auf hohem Niveau, wenn ich mir überlege, was ein Dachdecker zwischen 50-70 noch arbeiten möchte, ohne nochmal für einen Hungerlohn 3 Jahre in eine neue Lehre zu gehen. Bin gespannt, wie sich das in Zukunft alles entwickeln wird.


@ 2strong

0,6-1,5 Stunden weniger Arbeit ist auf dem Lohnzettel doch kaum bemerkbar, aber im öffentlichen Nahverkehr (wenn wir jetzt mal umweltfreundlich sind) können diese paar Minuten allerdings Gold wert sein!
Denn Nein, ich möchte nicht nur 35 h arbeiten und 500 Brutto weniger haben, aber wenn ich ein Kind zur Kita bringen bzw. abholen muss, kann ein verpasster Bus schon sehr anstrengend werden.

Bastel

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« Antwort #1885 am: 30.08.2021 11:41 »
Natürlich kann man damit argumentieren. Geringere Arbeitszeit -> Job wird attraktiver.
Es soll Leute geben, die ein höheres Gehalt kürzeren Arbeitszeiten vorziehen. Wer das anders sieht, kann seine Arbeitszeit ja reduzieren. Im Übrigen verzichte ich gern auf Kollegen, denen es primär darum geht, um 1600 an der Stechuhr stehen zu können.

Ging es in dem von mir zitierten Post umd Geld vs. Arbeitszeit? Ich glaube nicht...

Lothar57

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« Antwort #1886 am: 30.08.2021 11:47 »
Eines der Probleme ist, dass die Entscheider (Personaler, Dezernenten etc.) im ÖD die Antragsteller oft überhaupt nicht persönlich kennen. Im Schuldienst arbeitet z.B. Lehrer xy in Gelsenkirchen, der Personaldezernent sitzt aber im fernen Arnsberg. Die Entscheidung erfolgt dann nach Aktenlage. Denn kaum ein Personaldezernent wird sich die Arbeit machen, eigene Recherchen über den Kollegen anzustellen. Ferner hat die ablehnende Entscheidung keinerlei Folgen für den Personaler. Hier wäre mehr rechtliche Verbindlichkeit bei den Entscheidungsgrundlagen angebracht.
In NI entscheidet die Dienststelle über die 16.2 und 16.2a, alleinig die 16.5 wird noch vom FM gegengecheckt.
Reines AG versagen soll also das Tarifrecht gradeziehen?
In welcher Form soll eine rechtliche Verbindlichkeit geschaffen werden?
Meinst du solche Regelungen wie von mit oben beschrieben?
Oder meinst du eine Regelung wie:
Das bei der Einstellung anwesende Gremium entscheidet per Mehrheitsbeschluss welche Zulagen sie ausschüttet?

Wo ich bei dir bin, wäre eine Erweiterung der vollständigen Anerkennung der einschlägigen Berufserfahrung, bei den anderen kann Regelungen sehe ich keinen Sinn und keine Umsetzbarkeit bzgl. einer rechtlichen Verbindlichkeit.
Bin aber gespannt auf deine Vorschläge.

Zunächst mal ein paar Beispiele:
  • Einer leitenden Redakteurin mit fast 20 Jahren Tätigkeit für eine Wochenzeitschrift wird von dem zuständigen Dezernenten der Status als Fachkraft abgesprochen. Begründung: Sie habe nicht Publizistik studiert.
  • Ein Personaler bestreitet den Fachkräftemangel, obwohl trotz mehrmaliger Ausschreibung auf eine Höhergruppierungsstelle nur der Singular bei der Bewerberanzahl erreicht wurde. Begründung: Das kommt öfter vor, dass sich nur ein Bewerber meldet.

Verschiedene Vorschläge zur Diskussion
  • Es wird vereinbart, dass die zuständigen HPR mit den AG einen Punktekatalog entwickeln, an dem sich die Personaler bei ihrer Entscheidung orientieren müssen. Das bloße Billige Ermessen lässt zu viele Schlupflöcher für willkürliche Ablehnungen.
  • Die stufengleiche Höhergruppierung wird durchgesetzt. Da hier mit einer Stichtagsregelung zu rechnen ist, muss gleichzeitig der Garantiebetrag für alle vorherigen Höhergruppierungen auf das Niveau der nächsten Stufe angehoben werden.
  • Es wird eine Quote oder ein Budget für die Anwendung der o.g. Kann-Regelungen vereinbart, dessen Ausschöpfung rechenschaftspflichtig ist.
  • Einer Entscheidung über entsprechende Anträge muss zwingend ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller und dessen Vorgesetztem vorausgehen. Das Gesprächsergebnis wird protokolliert und muss in die Begründung miteinbezogen werden.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Keeper83

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« Antwort #1887 am: 30.08.2021 12:27 »

 Beliebt sind die Jobs ja trotzdem weiterhin aus vielerlei Gründen.


Der blanke Hohn. Bei uns im FD Tiefbau sind aktuell 4 Ingenieurstellen unterschiedlicher Fachrichtungen zu vergeben. Bewerberlage = 0.
Was kann der Grund sein aus deiner Sicht?
 
Ein Nobelpreis ist übrigens nicht erforderlich.

   

Isi

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« Antwort #1888 am: 30.08.2021 13:00 »
Gewerkschaftsintern:

Man wäre mit 2,4% auf 2 Jahre einverstanden, solande die "Stufen" 1-8 150€ Mindesterhöhung erhalten.

Einzig die GEW ist dagegen.

Innerhalb des DBB wird dabei noch eine Sonderzahlung präferiert; 300-600€.

?? Das wären ja nur 1,2% pro Jahr !?!

Genauer:
Es sollen mit den Jahresbeginn 2022 mindestens 150€ (als Sockelbetrag) gezahlt werden, damit wäre man einverstanden. Dahinter steckt wohl die Idee, dass die unteren Einkommen (1-6) auf jeden Fall ihren Inflationsausgleich bekommen.
Wenn die Gehälter dann gleichwohl um 2,4% steigen und mit Januar 2023 300-600€ Coronasz. enthalten wäre die Streikbereitschat gering und die Streikkassen könnten entlastet werden.
Damit bleibt mehr Geld für Gendergerechte Sprache und Flüchtlingsdebatten. Das war jetzt bissel polemisch aber das könnte schon an so manche Denkweise hinkommen.

Die GEW will keinesfalls unter 3,2% akzeptieren - aber das ist eben nur eine Spartengewerkschaft.

Spid

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« Antwort #1889 am: 30.08.2021 13:02 »
Die auch zum Streik aufrufen darf...