- Einer leitenden Redakteurin mit fast 20 Jahren Tätigkeit für eine Wochenzeitschrift wird von dem zuständigen Dezernenten der Status als Fachkraft abgesprochen. Begründung: Sie habe nicht Publizistik studiert.
- Ein Personaler bestreitet den Fachkräftemangel, obwohl trotz mehrmaliger Ausschreibung auf eine Höhergruppierungsstelle nur der Singular bei der Bewerberanzahl erreicht wurde. Begründung: Das kommt öfter vor, dass sich nur ein Bewerber meldet.
Beides Versagen des AGs, welches auch mit TV Recht nicht zu verhindern ist
Beides zeigt die mindere Qualität der Personaler, mehr nicht.
Ähnliche Dinge sind bei uns auch passiert, bevor ich hier entsprechend die höheren Bereich eingebunden habe und aufgezeigt habe, was geht und was wir fachlich brauchen.
hat ne Zeit gedauert, und es gibt immer noch Probleme, aber der Denkprozess hat angefangen.
Verschiedene Vorschläge zur Diskussion
- Es wird vereinbart, dass die zuständigen HPR mit den AG einen Punktekatalog entwickeln, an dem sich die Personaler bei ihrer Entscheidung orientieren müssen. Das bloße Billige Ermessen lässt zu viele Schlupflöcher für willkürliche Ablehnungen.
Interessant: also Verwaltungsversagen mit mehr Verwaltung erschlagen.
Warum sollte das Tarifrecht für so etwas sorgen?
Warum sollte Tarifrecht in den Prozess der Stellenbesetzung eingreifen.
Warum macht der AG so etwas nicht auch ohne tariflichen Zwang?
Warum fordert der HPR so etwas nicht von seinem AG und weißt ihn auf dieses Versagen seiner Personaler hin.
[/li][li]Die stufengleiche Höhergruppierung wird durchgesetzt. Da hier mit einer Stichtagsregelung zu rechnen ist, muss gleichzeitig der Garantiebetrag für alle vorherigen Höhergruppierungen auf das Niveau der nächsten Stufe angehoben werden.[/li][/list]
Klar, guter Punkt, hat aber nichts mit dem Thema direkt zu tun.
- Es wird eine Quote oder ein Budget für die Anwendung der o.g. Kann-Regelungen vereinbart, dessen Ausschöpfung rechenschaftspflichtig ist.
Nun warum eine Zwangs-Quote haben, wenn die Stellen besetzt werden.
Mehr Budgetfreiheiten für die Anwendung, klar (aber in NI eigentlich zu 2/3 schon gegeben.)
Rechenschaftspflicht klingt da schon besser:
Also Begründen, warum nicht mehr Bewerber da waren oder warum Bewerber abgesprungen sind, wg. wenig Geld.
Wenn da euer PR nicht entsprechend reingrätscht, dann habt ihr halt da loser, die sind ja schließlich mit in dem Gesamtenprozess eingebunden.
Es ist absolut Richtig, dass man das Versagen und die Verantwortlichkeiten der Personaler mal diskutiert.
Und sie bösgläubig macht, dass sie Schuld sind, dass die Stelle nicht besetzt wurde! UND das dadurch Schaden entsteht.
Die Karte habe ich schon einmal gezogen, da wurde aber flugs die Stufe 5 bewilligt.
- Einer Entscheidung über entsprechende Anträge muss zwingend ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller und dessen Vorgesetztem vorausgehen. Das Gesprächsergebnis wird protokolliert und muss in die Begründung miteinbezogen werden.
So wird es bei uns gehandhabt.
Also alles was du da vorschlägst sind ja richtige Dinge: Aber gehören die in einem Tarifvertrag für tausende, unterschiedlich agierende Behörden mit unterschiedlichsten Bedürfnisse rein?
Meiner Meinung nach Nein!
Wenn der AG dem Personaler glaubt, dass er nicht machen kann, dann muss man dem AG einfach mal zeigen, was alles unterlassen wurde, dann wird der AG auch willig sein, es zu bezahlen.