Bäcker bieten unterschiedliche Brötchen zu unterschiedlichen Preisen an, senken bei alten Brötchen am Abend die Preise und schmeißen sie später weg, wenn sie keiner braucht.
Zudem sind es ja unterschiedliche AG.
Wenn wir dabei bleiben: Zwei für den Kunden beim gleichen Bäcker nicht unterscheidbare Produkte werden zur gleichen Zeit beim gleichen Bäcker gleich viel kosten.
Für den "Kunden" "Schüler" ist nicht unterscheidbar, ob die Lehrkraft vor ihm nun verbeamtet oder angestellt ist, da beide Berufsgruppen identische Aufgaben übernehmen. Weiterhin ist der Arbeitgeber der angestellten Lehrkräfte an den meisten staatlichen Schulen gleich dem Dienstherrn der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, nämlich das entsprechende Bundesland.
Insofern haben wir -- gerade bezogen auf diesen Personenkreis -- die Situation, dass unter ziemlich ähnlichen Voraussetzungen ziemlich unterschiedlich bezahlt wird. Und wenn du auf "konnte oder wollte nicht verbeamtet werden" als relevanten Unterschied hinaus willst: Für die Schülerinnen und Schüler dürfte es ziemlich irrelevant sein, ob ihre Lehrkraft in Mathematik die Gesundheitsprüfung zur Lebenszeitverbeamtung bestanden hat, oder nicht. Relevant dürfte eher die Qualität ihres Unterrichts sein -- welche sich aber gerade nun nicht auf die Bezahlung auswirkt...