Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437560 times)

Bastel

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2010 am: 04.09.2021 12:31 »

Das findet meine uneingeschränkte Zustimmung und wäre ein dringend notwendiger Schritt zur Herstellung von "Gleiches Geld (netto) für gleiche Arbeit"!

Warum sollte man „gleiche Arbeit“ gleich bezahlen?

Highwaystar

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2011 am: 04.09.2021 12:44 »
...bei gleicher Qualifikation selbstverständlich.

Über manche Fragen hier kann ich nur den Kopf schütteln... 

Bastel

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2012 am: 04.09.2021 12:46 »
...bei gleicher Qualifikation selbstverständlich.

Über manche Fragen hier kann ich nur den Kopf schütteln...

Kosten Brötchen auch bei jedem Bäcker gleich viel?

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2013 am: 04.09.2021 12:47 »
...bei gleicher Qualifikation selbstverständlich.

Über manche Fragen hier kann ich nur den Kopf schütteln... 
Und was sollte die Vorbringung zu der berechtigten Frage von @Bastel beitragen?

Highwaystar

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« Antwort #2014 am: 04.09.2021 12:52 »
Die "berechtigte Frage" beleidigt auch alle Frauen.

Ich melde mich hiermit hier ab, das (teilweise niedrige) Niveau der Kommentare bzw. der Anteil von Provokationen empfinde ich nicht als solidarisch oder hilfreich.

Ciao

Spid

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« Antwort #2015 am: 04.09.2021 12:56 »
gelöscht wg. Beleidigung [Admin]
« Last Edit: 04.09.2021 23:50 von Admin »

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2016 am: 04.09.2021 13:29 »
...bei gleicher Qualifikation selbstverständlich.

Über manche Fragen hier kann ich nur den Kopf schütteln...

Kosten Brötchen auch bei jedem Bäcker gleich viel?

Dieser Vergleich wäre nur zielführend, wenn man für die Möglichkeit unterschiedlicher Löhne bei verschiedenen Arbeitgebern plädiert.

Bliebe man bei dem vorgebrachten Vergleich, müsste man aber konsequenter Weise für "gleichen Lohn bei gleichen Voraussetzungen" eintreten, denn natürlich kostet jedes Brötchen bei ein und demselben Bäcker gleich viel...

Spid

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« Antwort #2017 am: 04.09.2021 13:31 »
Bäcker bieten unterschiedliche Brötchen zu unterschiedlichen Preisen an, senken bei alten Brötchen am Abend die Preise und schmeißen sie später weg, wenn sie keiner braucht.

Zudem sind es ja unterschiedliche AG.

Bastel

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2018 am: 04.09.2021 13:39 »
Die "berechtigte Frage" beleidigt auch alle Frauen.

Wo werden den Frauen beleidigt? Es ist meine ich statistisch bewiesen dass Frauen sich oft mit weniger zufrieden geben. Kolleginnen von mir haben bei Einstellung trotz mehrjähriger Berufserfahrung die Stufe 1 akzeptiert. Ich nicht.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2019 am: 04.09.2021 14:08 »
Bäcker bieten unterschiedliche Brötchen zu unterschiedlichen Preisen an, senken bei alten Brötchen am Abend die Preise und schmeißen sie später weg, wenn sie keiner braucht.

Zudem sind es ja unterschiedliche AG.

Wenn wir dabei bleiben: Zwei für den Kunden beim gleichen Bäcker nicht unterscheidbare Produkte werden zur gleichen Zeit beim gleichen Bäcker gleich viel kosten.

Für den "Kunden" "Schüler" ist nicht unterscheidbar, ob die Lehrkraft vor ihm nun verbeamtet oder angestellt ist, da beide Berufsgruppen identische Aufgaben übernehmen. Weiterhin ist der Arbeitgeber der angestellten Lehrkräfte an den meisten staatlichen Schulen gleich dem Dienstherrn der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, nämlich das entsprechende Bundesland.

Insofern haben wir -- gerade bezogen auf diesen Personenkreis -- die Situation, dass unter ziemlich ähnlichen Voraussetzungen ziemlich unterschiedlich bezahlt wird. Und wenn du auf "konnte oder wollte nicht verbeamtet werden" als relevanten Unterschied hinaus willst: Für die Schülerinnen und Schüler dürfte es ziemlich irrelevant sein, ob ihre Lehrkraft in Mathematik die Gesundheitsprüfung zur Lebenszeitverbeamtung bestanden hat, oder nicht. Relevant dürfte eher die Qualität ihres Unterrichts sein -- welche sich aber gerade nun nicht auf die Bezahlung auswirkt...

2strong

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« Antwort #2020 am: 04.09.2021 14:21 »
Den Preis setzt ja nicht der Schüler fest, sondern für die einen der Arbeitgeber und für die anderen der Gesetzgeber (und nicht der Dienstherr).

Spid

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« Antwort #2021 am: 04.09.2021 14:23 »
Bio-Brötchen und Brötchen wären für den Kunden nur über Preis und Bezeichnung zu unterscheiden - so wie AN und Beamte. Die Schüler sind völlig irrelevant. In dem Vergleich kommen sie überhaupt nicht vor. Kunde wäre der AG. Die Unterschiede zwischen den Beamten und AN sind in den einzelnen Ländern aber jeweils andere, die Forderungen für alle TB Lehrer gleich - und die sind jeweils bei unterschiedlichen AG bzw. Dienstherren beschäftigt. Verhandelt wird schließlich der TV-L.

Seb6nf

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« Antwort #2022 am: 04.09.2021 21:23 »
gelöscht wg Beleidigung [Admin]
« Last Edit: 04.09.2021 23:48 von Admin »

öfföff

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2023 am: 04.09.2021 22:12 »

Das findet meine uneingeschränkte Zustimmung und wäre ein dringend notwendiger Schritt zur Herstellung von "Gleiches Geld (netto) für gleiche Arbeit"!

Warum sollte man „gleiche Arbeit“ gleich bezahlen?

Stimmt. Daher auch: Warum sollte jemand der frisch anfängt (meist Stufe 1) das selbe bekommen wie jemand der über 15 Jahre dabei ist (meist Stufe 6). Das tariflich vorgesehene Stufensystem ist ja ausserdem jedem bei Bewerbung schon bekannt. Von "vorgehaltenem" Gehalt kann also keine Rede sein.

öfföff

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2024 am: 04.09.2021 22:13 »

Das findet meine uneingeschränkte Zustimmung und wäre ein dringend notwendiger Schritt zur Herstellung von "Gleiches Geld (netto) für gleiche Arbeit"!

Warum sollte man „gleiche Arbeit“ gleich bezahlen?

Stimmt. Daher auch: Warum sollte jemand der frisch anfängt (meist Stufe 1) das selbe bekommen wie jemand der über 15 Jahre dabei ist (meist Stufe 6). Das tariflich vorgesehene Stufensystem, das in den meisten Fällen durch Beschäftigungszeit durchlaufen wird, ist ja ausserdem jedem bei Bewerbung schon bekannt. Von "vorgehaltenem" Gehalt kann also keine Rede sein.