Also ist ein solcher Vergleich eher sinnfrei.
Absolut. Selbst wenn eine Tätigkeit nach E 11 eingruppiert und nach A 11 bewertet wäre, hätte ein Vergleich der Monatseinkommen kaum Sinn, da insbesondere:
- die Arbeitszeiten unterschiedlich sind
- unterschiedliche Belohnungssysteme (LOB, Prämien) berücksichtigt werden müssten
- der TB das Entgelt in dieser Höhe sofort, der Beamte erst irgendwann nach Beförderungsrunden bekommt
- der Beamte vom netto noch die KV bezahlen muss
- Beamtenangehörige ebenfalls alimentiert werden
- der jeweilige berufliche Status schwer quantifizierbare Vor- und Nachteile mit sich bringt