Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 442528 times)

BeamterBR

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2130 am: 09.09.2021 11:42 »
*snip*

Ist jeder verheiratet, in der Steuerklasse III, hat ein Kind und ist in der Kirche?
Vollpfosten...

Es ging um die Illustration. Das Narrativ ist zwar individuell anders, für die Kernaussage aber nicht von Bedeutung:

'Beamter hat mehr Netto als Angestellter. Mit einer Anpassung zur Reduktion der Differenz kann tariflich nicht gerechnet werden.'

Für die falsche Kernaussage. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ich kann Ihnen viele direkt nachvollziehbare Einzelfälle nennen, in denen dies nicht so ist. Es reicht auch oftmals Stellenpläne zu lesen, um diese deutlichen Fälle sichtbar erkennbar zu machen.

Organisator

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« Antwort #2131 am: 09.09.2021 11:48 »
*snip*

Ist jeder verheiratet, in der Steuerklasse III, hat ein Kind und ist in der Kirche?
Vollpfosten...

Es ging um die Illustration. Das Narrativ ist zwar individuell anders, für die Kernaussage aber nicht von Bedeutung:

'Beamter hat mehr Netto als Angestellter. Mit einer Anpassung zur Reduktion der Differenz kann tariflich nicht gerechnet werden.'

Die Kernaussage ist dann aber falsch, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Grundannahme, dass A 11 und E 11 vergleichbar wären, ist falsch.

Genauso kann man eine Tätigkeit vergleichen, die nach E 12 eingruppiert aber mit A 9 besoldet wird und damit die Kernaussage genau andersherum treffen.

Bastel

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« Antwort #2132 am: 09.09.2021 12:27 »
*snip*

Ist jeder verheiratet, in der Steuerklasse III, hat ein Kind und ist in der Kirche?
Vollpfosten...

Es ging um die Illustration. Das Narrativ ist zwar individuell anders, für die Kernaussage aber nicht von Bedeutung:

'Beamter hat mehr Netto als Angestellter. Mit einer Anpassung zur Reduktion der Differenz kann tariflich nicht gerechnet werden.'

Die Kernaussage ist dann aber falsch, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Grundannahme, dass A 11 und E 11 vergleichbar wären, ist falsch.

Genauso kann man eine Tätigkeit vergleichen, die nach E 12 eingruppiert aber mit A 9 besoldet wird und damit die Kernaussage genau andersherum treffen.

Mal angenommen E11 und A11 wären vergleichbar, beim Bund käme das folgende raus:

A11 Stufe 8 = 43381.12
E11 Stufe 6 = 39265.21

Beides Steuerklasse 1 und kein Anhang oder Kirche. Bei der A11 muss noch die PKV weg, da bleibt nicht mehr wirklich was über. Zudem erreicht man die Stufe 8 erste einige Jahre später als der Angestellte die Stufe 6.

Tagelöhner

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« Antwort #2133 am: 09.09.2021 12:50 »
Egal wieviel ein Beamter netto mehr verdient...als Angestellter bleibt man Eigentümer seiner Seele und seines Rückgrats.

Im Gegenwert Papiergeld (das übrigens gerade so schnell und in bisher noch nie dagewesener Menge aus den Druckerpressen der Zentralbanken kommt) berechnet: Einfach unbezahlbar.  ;D

2strong

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« Antwort #2134 am: 09.09.2021 13:02 »
Im Gegenwert Papiergeld (das übrigens gerade so schnell und in bisher noch nie dagewesener Menge aus den Druckerpressen der Zentralbanken kommt) berechnet: Einfach unbezahlbar.  ;D
Das verkennt, dass das Alimentationsprinzip im Notfall auch durch die Bereitstellung eines Fresskorbs erfüllt werden könnte und müsste ;)

öfföff

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« Antwort #2135 am: 09.09.2021 14:02 »
Droht irgendwann eine Reform der VBL? Was könnte sich da ändern in den nächsten Jahrzehnten?

Gute Frage. Wurde es nicht vor Jahren enorm verschlechtert?

Die Möglichkeit freiwillig über die VBL in ETF´s und Co investieren zu können, die würde mich reizen. Außerdem solte es bei der Entgeltumwandlung einen Zuschuss mindestens in Höhe des gesparten Arbeitgeberanteils geben.

Ich frage mich ob der Wert eines Versorgungspunktes (Im Moment glaube ich 4 EUR) irgendwann mal angepasst wird. Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?

Organisator

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« Antwort #2136 am: 09.09.2021 14:08 »
Ich frage mich ob der Wert eines Versorgungspunktes (Im Moment glaube ich 4 EUR) irgendwann mal angepasst wird. Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?

Nicht wirklich. Nur wenn die Rente, sobald sie ausgezahlt wird, nicht angepasst wird.
Gibt es da eigentlich Rentenanpassungen für die VBL-Rente?

Bastel

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« Antwort #2137 am: 09.09.2021 14:16 »
Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?

Das tut sie jetzt schon.

Bastel

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« Antwort #2138 am: 09.09.2021 14:16 »
Ich frage mich ob der Wert eines Versorgungspunktes (Im Moment glaube ich 4 EUR) irgendwann mal angepasst wird. Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?

Nicht wirklich. Nur wenn die Rente, sobald sie ausgezahlt wird, nicht angepasst wird.
Gibt es da eigentlich Rentenanpassungen für die VBL-Rente?

1% pro Jahr müssten das sein.

thesisko

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« Antwort #2139 am: 09.09.2021 20:42 »
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Ist jeder verheiratet, in der Steuerklasse III, hat ein Kind und ist in der Kirche?
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Es ging um die Illustration. Das Narrativ ist zwar individuell anders, für die Kernaussage aber nicht von Bedeutung:

'Beamter hat mehr Netto als Angestellter. Mit einer Anpassung zur Reduktion der Differenz kann tariflich nicht gerechnet werden.'

Die Kernaussage ist dann aber falsch, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Grundannahme, dass A 11 und E 11 vergleichbar wären, ist falsch.

Genauso kann man eine Tätigkeit vergleichen, die nach E 12 eingruppiert aber mit A 9 besoldet wird und damit die Kernaussage genau andersherum treffen.

Mal angenommen E11 und A11 wären vergleichbar, beim Bund käme das folgende raus:

A11 Stufe 8 = 43381.12
E11 Stufe 6 = 39265.21

Beides Steuerklasse 1 und kein Anhang oder Kirche. Bei der A11 muss noch die PKV weg, da bleibt nicht mehr wirklich was über. Zudem erreicht man die Stufe 8 erste einige Jahre später als der Angestellte die Stufe 6.

In Schleswig-Holstein kommt noch dazu, dass du als Beamter 41 Wochenstunden hast und im TV-L nur 38,7. Da ist jeder Vorsprung weg.

Otto1

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« Antwort #2140 am: 09.09.2021 21:52 »
Interessant wird es ja erst im höheren Dienst. Vgl. Diskussion E13 vs A13 bei den Lehrern. Da bekommt man dann nach Abzug der PKV ca. 400 € mehr. Lebt man dann noch in einer Ehe und hat 3 Kinder hat man zum Berufseinstieg mehr als ein TB mit E 15 Stufe 6.  ::)

Spid

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« Antwort #2141 am: 09.09.2021 22:03 »
Daß der Staat Arbeitnehmer in staatliche Zwangsversicherungssysteme nötigt, ist kein Problem der Tarifparteien - und auch keines des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich schuldet der AG dem AN eine Bruttovergütung. Was der Staat dem AN abpresst, ist ein Thema für das Kreuz bei den regelmäßig stattfindenden Wahlen.

öfföff

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« Antwort #2142 am: 09.09.2021 22:11 »
Naja. Hintergrund bei der Einführung der VBL-Rente war ja die Altersversorgung der Angestellten insgesamt, zusammen mit der staatlichen Rente,  in die Nähe einer Beamtenpension zu bekommen. Nach den jährlichen Prognosen die man zugeschickt bekommt kann ich sagen, dass das in der Tat auch ungefähr hinkommt. Hätte nichts dagegen wenn die VBL auch mit ins Tarifgeflecht eingebunden wird.

Spid

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« Antwort #2143 am: 09.09.2021 22:15 »
Ist sie doch über §25 TV-L.

öfföff

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« Antwort #2144 am: 09.09.2021 22:36 »
Tatsache!