Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
Keeper83:
--- Zitat von: Spid am 10.09.2021 09:09 ---Sogar zwei.
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Meinte mich nur erinnern zu können du hättest mal gesagt es gäbe zur Zeit nichts wählbares für dich. Ist aber schon ein bischen her.
Spid:
Ja. Da war aber auch noch nicht klar, ob man eine Landesliste in meinem Land auf die Reihe bekommt.
Keeper83:
--- Zitat von: Spid am 10.09.2021 10:17 ---Ja. Da war aber auch noch nicht klar, ob man eine Landesliste in meinem Land auf die Reihe bekommt.
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Musst du dann splitten?
Spid:
Immer. Wie in den allermeisten Wahlkreisen gibt es genau zwei Kandidaten, die aussichtsreich sind. Da gilt es, das geringere Übel zu wählen. Daß hingegen im Gegensatz zu den ersten vier Jahrzehnten der Bundesrepublik nunmehr auch realistisch weitere Parteien den Einzug ins Parlament schaffen können, haben Grüne, SED, FW und AfD ja - neben weiteren Eintagsfliegen - gezeigt.
cyrix42:
--- Zitat von: öfföff am 09.09.2021 22:11 ---Naja. Hintergrund bei der Einführung der VBL-Rente war ja die Altersversorgung der Angestellten insgesamt, zusammen mit der staatlichen Rente, in die Nähe einer Beamtenpension zu bekommen. Nach den jährlichen Prognosen die man zugeschickt bekommt kann ich sagen, dass das in der Tat auch ungefähr hinkommt.
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Also ich glaube, da lügt man sich -- inflationsbedingt -- etwas in die Tasche. Die Staffelung der Altersfaktoren gleicht ja i.W. nur den inflationären Kaufkraftverfall der Ansprüche aus. I.W. sammelt man pro Dienstjahr also 0,32% des Bruttolohns (kaufkraftbereinigt) an VBL-Rente auf, was nach 40 Dienstjahren also etwa 13% ergibt. Bei einem gesetzlichen Renten-Niveau von ca. 49% landet man doch ein gutes Stück von den 70% Pensions-Ansprüchen entfernt. (Und dies verkennt natürlich auch noch, dass man im TV-L erst einmal im Normalfall 15 Jahre braucht, bis man bei der Endstufe angelangt ist, was ja -- im Gegensatz zum Beamtentum -- sowohl gesetzliche Rente als auch VBL-Zuschuss verringert... Wahrscheinlich wird man auch nach 40 Arbeitsjahren eher bei 60% des letzten Lohns statt 70% als Beamter sein. Mehr als die knapp 50% gesetzliche Rente ist es aber schon, auch wenn man damit den Abstand zur Beamtenpension eher nur halbiert als ausgeglichen hat.)
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