Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437560 times)

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2385 am: 10.10.2021 11:21 »
Ich sehe die GEW jetzt nicht als Advokatin von Hilfsarbeitern.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2386 am: 10.10.2021 11:40 »
Also in erster Linie richtet sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die sich auch selbst als "Die Bildungsgewerkschaft" bezeichnet an Personen, die in diesem Bereich tätig sind. Dazu zählen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte durchaus auch; letztere müssen sogar einen ersten Hochschulabschluss nachweisen.

Aber diese Diskussion hatten wir schon. Ich habe zwar keine Ahnung, warum du fälschlicherweise die Tätigkeiten studentischer und wisssenschaftlicher Hilfskräfte mit denen ungelernter Arbeiter (auf dem Bau oder sonstwo) vergleichst, aber gut. Nur ein kurzer Hinweis dazu: Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom. 27.3.2014 – 6 AZR 571/12 – im vorliegenden Fall entschieden, dass die Tätigkeiten des dort Klagenden als Wissenschaftliche Hilfskraft als einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werten ist, da die Tätigkeit i.W. übereinstimmte. Konkret heißt es in der Urteilsbegründung:

Zitat
Das Landesarbeitsgericht hat nach Beweisaufnahme festgestellt, dass der Kläger jedenfalls in der Zeit
vom  1.  Oktober  2006  bis  30.  September  2007  teilweise  abweichend  von  der  Bezeichnung  im  Arbeits-
vertrag  und  der  geleisteten  Vergütung  durchgehend  Tätigkeiten  eines  wissenschaftlichen  Mitarbeiters 
versah.
[...]
 Die  Vorbeschäftigungszeiten  des  Klägers  an  der  M-Universität  sind  jedenfalls  in  der  Zeit  vom  1. 
Oktober 2006 bis 30. September 2007 - unabhängig von ihrem quantitativen Umfang - bei der
Stufenzuordnung  anzurechnen. 

Wenn also zumindest WHKs Tätigkeiten eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters übertragen bekommen, und SHKs dem in vielem nicht nachstehen (außer, dass sie noch keinen Studienabschluss vorweisen können), dann ist deren Wirken sicherlich nicht vergleichbar mit unglernten Hilfskräften in anderen Institutionen, sondern eher mit denen von WiMis.

Diese Personengruppe dürfte also durchaus zum Klientel der GEW gehören -- und die Bezahlung, die sich vielerorts eher am Mindestlohn denn an TV-L 13 orientiert, sollte dies auch widerspiegeln.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2387 am: 10.10.2021 11:51 »
Deine Aussage war:
Weil studentische Hilfskräfte an Hochschulen in Forschung und Lehre tätig sind, also dort, wo die GEW sich selbst sieht?

Mithin sind Aussagen zu Wissenschaftlichen Hilfskräften ohne Wert. SHK zeichnen sich dadurch aus, daß sie i.d.R. über keinen berufsqualifizierenden Abschluß verfügen - und somit per definitionem Hilfsarbeiter sind.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2388 am: 10.10.2021 11:58 »
Also, ich meine mich an so manche Aussage deinerseits zu erinnern, dass auch ein ungelernter Hilfsarbeiter bei Übertragung entsprechender Tätigkeiten im TV-L in die EG 14 (und als Sonstiger Beschäftigter auch in die EG 15) eingruppiert werden kann.

Wenn nun SHK, WHK und WiMis mehr oder minder die gleichen Tätigkeiten ausüben, warum sollte dann die GEW sich nur an letztere wenden und die ersten beiden Gruppen nicht vertreten wollen?

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2389 am: 10.10.2021 12:05 »
Mir erschließt sich kein Zusammenhang zwischen Eingruppierungsregelungen und Vertretungsklientel. Ich sehe nicht, daß die GEW Advokatin von Hilfsarbeitern sei. Die ausgeübte Tätigkeit ist ohnehin unbeachtlich - und die auszuübende Tätigkeit unterscheidet sich, ansonsten handelte es sich nicht um die genannten Hilfskräfte. Auf deren Bezeichnung kommt es nämlich nicht an, siehe auch sämtliche Kommentarliteratur zu §1 TV-L/TVÖD.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2390 am: 10.10.2021 12:14 »
Mir erschließt sich kein Zusammenhang zwischen Eingruppierungsregelungen und Vertretungsklientel.

Nun, ich behaupte-- anders als du -- , dass sich die Zielgruppe der GEW in erster Linie durch die Tätigkeit und nicht die Bezeichnung ableitet. Insofern sehe ich durchaus, dass die (auszuübende, wie du es korrekterweise formulierst) Tätigkeit von Belang ist.

Zitat
und die auszuübende Tätigkeit unterscheidet sich, ansonsten handelte es sich nicht um die genannten Hilfskräfte. Auf deren Bezeichnung kommt es nämlich nicht an, siehe auch sämtliche Kommentarliteratur zu §1 TV-L/TVÖD.

Das ist interessant. Wenn ich also einen SHK-, oder WHK-Vertrag habe, dessen Tätigkeitsbeschreibung sich mit der eines WiMis deckt, habe ich dann Anspruch auf Bezahlung nach TV-L 13? (Nicht, dass mich das derzeit persönlich betrifft. Aber während meiner Promotionszeit, als ich mich via Stipendium und WHK-Stelle finanzierte, wäre das ja eine durchaus relevante Frage gewesen... Als einschlägige Berufserfahrung wurde mir der Spaß dann ja zumindest -- nach Verweis auf obiges Urteil -- anerkannt.)

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2391 am: 10.10.2021 12:20 »
Das BAG definiert "Wissenschaftliche Hilfskräfte" als Personen, die zur Mithilfe und Unterstützung bei bestimmten wissenschaftlichen Arbeiten angestellt sind, d. h. für eine in Forschung und Lehre tätige Person unterstützende und zuarbeitende Tätigkeiten zu verrichten haben, z.B. halten WiMis LV ab, WHK die dazugehörigen Tutorien. Die bloße Bezeichnung im Arbeitsvertrag ist hingegen irrelevant, es kommt vielmehr auf die tatsächlichen Umstände an - ähnlich wie es bspw. nicht darauf ankommt, ob etwas "Universitätsklinikum" heißt, sondern ob es eines ist.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2392 am: 10.10.2021 12:28 »
Ich habe sowohl als SHK als auch als WHK und auch als WiMi (sowohl als Doktorand als auch als PostDoc) sinngemäß (je nach Uni natürlich etwas unterschiedlich ausgeartet) die gleichen Lehrveranstaltungen gehalten, etwa Übungen zur Linearen Algebra oder irgendwelche Seminare zu verschiedenen Themen. Natürlich nahm die Breite und Umfang der Veranstaltungen zu und "eigene" Vorlesungen halte ich auch erst, seitdem ich die aktuelle PostDoc-Stelle inne habe. Aber prinzipiell hat sich jetzt erst einmal an den grundlegenden Dingen nicht viel verändert: Die Übungen mit den Erstis laufen weiterhin so wie auch schon zu SHK-Zeiten. (Zugegebenermaßen war ich damals als Diplom-Student aber auch schon so weit, als dass man sich irgendwie aus dem bereits absolvierten Studium ein Bachelor hätte basteln können...) Oder anders herum formuliert: Auch als SHK hatte ich die gleiche Verantwortung der Betreuung der Studierenden und der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten an diese wie jetzt auch.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2393 am: 10.10.2021 12:38 »
Wie das rechtlich zu bewerten ist, habe ich ausgeführt. Ich habe allerdings noch nie erlebt, daß SHK curriculare LV gehalten hätten. Derlei dürfte einer Akkreditierung eines Studiengangs auch regelmäßig entgegenstehen.

cyrix42

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« Antwort #2394 am: 10.10.2021 12:47 »
Ok, danke für die Antwort. Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat, aber die einzige Anforderung aus meiner Studienzeit, an die ich mich da erinnern kann, war, dass man die Veranstaltung schon erfolgreich absolviert haben musste, bevor man sie als SHK betreuen konnte...

(Hier an der Uni setzen wir unsere SHKs aber auch "nur" zur Korrektur der Übungsaufgaben ein, da wir einen verhältnismäßig starken Mittelbau im Fach haben. Aber eigentlich erinnere ich mich daran, dass es eher der Normalfall war, dass Studierende Übungen übernommen haben. Möglicherweise sind das aber nach der Bolohna-Reform jetzt hauptsächlich WHKs.)

Pädi07

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« Antwort #2395 am: 10.10.2021 14:00 »
Cyrix42, welche EG hast du denn als Post Doc, 13 oder 14?

cyrix42

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« Antwort #2396 am: 10.10.2021 14:46 »
Bisher 13. Ich bin noch am Sammeln von Argumenten für die 14. ;-)


Alitalia

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #2398 am: 10.10.2021 22:56 »
Warscheinlich Bestandschutz und daher nur für Neueinstellungen neue Regeln.

Welche Neueinstellungen? Man will doch weiter Personal einsparen, passt ja dazu, dass man mit den Konditionen eh keine Leute mehr bekommt. Ok die Alternative ist dann anstatt E8/E9 nur noch E5er Stellen auszuschreiben. Die Arbeit bleibt gleich, man bewertet aber extrem schlecht, dann kann man auch wieder Leute mit unpassender Ausbildung einstellen.

Naja, wir haben das Problem, dass wir dringend Leute brauchen. Die einfachen Sachbearbeitertätigkeiten kann man "wegoptimieren", aber eine Kita, Schule, Turnhalle, Spielplatz, Lärmschutzwand, öffentliche Gebäude, etc. planen sich nicht von selbst. Optimierung/Automatisierung durch Digitalisierung würde weiterhelfen. Nur wachsen Informatiker, die für eine E 11 Schlange stehen nicht auf Bäumen.

Die normalen Sachbearbeiter*innen kann man nur bedingt wegoptimieren, da schon so viel "optimiert" wurde. Auch verhält es sich oftmals eher so, dass durch die Digitalisierung wenn überhaupt der Mangel an Personal kaschiert werden kann, heißt das Personal das man eh nicht bekommen würde kann man durch Digitalisierung ersetzen. Es ist ja auch so, dass die Digitalisierung i.d.R. eine Stange Geld kostet und das eingesparte Personal so gesehen erstmal die Digitalisierung gegenfinanziert.

Spid

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« Antwort #2399 am: 11.10.2021 06:32 »
Gerade im Innendienst - im Außendienst muß sich erst das autonome Fahren weiterentwickeln - kann doch alles, was keine sL erfordert, durch so einen McDonalds-Bestellautomaten ersetzt werden.