Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437556 times)

Lothar57

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #375 am: 12.05.2021 08:09 »
Diskussionen über gendergerechte Sprachregelungen sind tarifrechtlich unbeachtlich und daher auch nicht Gegenstand der anstehenden Tarifverhandlungen. Also hier Off-Topic.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #376 am: 12.05.2021 08:23 »
Ist "gendergerechte Sprachregelung" jetzt Neusprech für Genergaga?

Davon ab hatte doch Verdi bereits einmal einen Änderungstarifvertragsentwurf zurückgewiesen, weil er nicht gegendert war. Daß Gendergaga nicht Gegenstand der anstehenden Tarifverhandlungen sein würde, ist angesichts der Beteiligung von Verdi nun wirklich nicht auszuschließen.

Kaspar

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #377 am: 12.05.2021 11:46 »
Ich würde mich darüber freuen, wenn endlich TV-L dem TvÖD gleichgestzt wird im Bereich der Höhergruppierung und man seine Ehrfahrungsstufe behalten kann, oder zumindest ein Teil der Zeit angerechnet wird. Ich bin bei meiner Höhergruppierung von Ehrfahrungsstufe 4 in die 3 gerutscht und das finde ich absolut ungerechtfertigt. Das wäre mein Wunsch, neben den Inflationsausgleich.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #378 am: 12.05.2021 11:49 »
Es gibt weder im TVÖD noch im TV-L Erfahrungsstufen.

Lothar57

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Erfahrungsstufen?
« Antwort #379 am: 12.05.2021 15:10 »
Im Wortlaut des TV-L gibt es keine Erfahrungsstufen. Dennoch hält sich der Ausdruck hartnäckig in der öffentlichen Diskussion und nicht selten rutscht einem Arbeitgeber- oder Gewerkschaftsvertreter das Wort mehr oder weniger versehentlich aus dem Mund. Als 2006 der TV-L den BAT abgelöst hat, wurde als einer der großen Vorzüge die Erfahrungsorientierung der Entgelthöhe von beiden Seiten öffentlich betont. Das geschah auch im Zusammenhang der neuen Stufen, die die Lebensalterstufen abgelöst haben. So heißt es auch in den Hinweisen zur Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Land Nordrhein-Westfalen (vom 16.4.2007):

„Familienstand, Kinderzahl und Lebensalter sind als bezahlungsrelevante Faktoren im neuen Recht abgeschafft, gleiches gilt für Bewährungs- und Zeitaufstiege. Das Entgelt nach TV-L orientiert sich nicht mehr an beamtenrechtlichen Bezahlungselementen, sondern richtet sich nur noch nach tätigkeitsbezogener Berufserfahrung und Leistung.“
(„III. zu Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen“)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3720100122091233157

In der Wikipedia (, die allerdings keine rechtliche Relevanz hat,) steht
Die Höhe des Entgelts orientiert sich maßgeblich an der Entgeltgruppe, die sich nach der formalen Aufgabenübertragung und dem Qualifikationsniveau richten soll, und der Entgeltstufe, die die Berufserfahrung innerhalb der Entgeltgruppe wiedergibt. Aus der Kombination beider Merkmale baut sich die Entgelttabelle auf.

Aber auch Rechtsanwälte erklären die Stufen des TV-L u.a. so:
(Gehalts-)Stufen drücken die Anerkennung von Berufserfahrung aus. Je mehr Berufserfahrung Sie haben, desto höher ist Ihre Stufe und desto höher ist Ihr Gehalt. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach einer gewissen Beschäftigungszeit.
https://kanzlei-kerner.de/reden-wir-ueber-geld-von-eingruppierung-und-einstufung/

Auch wenn man tarifrechtlich nicht von Erfahrungsstufen sprechen darf, beziehen sich diese Stufen dennoch an einigen Stellen auf die erworbene Erfahrung. So kann bei der Einstellung einschlägige Berufserfahrung stufenförderlich angerechnet werden. Und die Stufenlaufzeit wirkt tatsächlich nur, wenn der Beschäftigte tatsächlich arbeitet, sprich: Erfahrung im Beruf sammelt. So wird z.B. die Elternzeit von der Stufenlaufzeit abgezogen. Das gilt auch für Langzeitkranke nach der 39. Woche.

Bei einer Höhergruppierung gibt es dagegen keine Anrechnung von einschlägigen Vorerfahrungen, z.B. aus einer vorherigen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber.

Fazit: Was die Tarifparteien damals als erfahrungsbezogene Stufen akzeptiert und kommuniziert haben, ist in Wirklichkeit nur ein Sparmodell der TdL gewesen. Ein Grund mehr, die stufengleiche Höhergruppierung endlich durchzusetzen.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #380 am: 12.05.2021 15:39 »
Die Stufen der Entgelttabelle bilden nunmal keine Erfahrung ab - weder eine solche in der jeweiligen Entgeltgruppe, noch eine tätigkeitsbezogene Berufserfahrung noch führte ein Mehr an Berufserfahrung zu einer höheren Stufe noch hätte die Stufe einen Zusammenhang zur Beschäftigungszeit. Das allein zeigt schon die Qualität - bzw. deren Fehlen - der verwendeten Quellen.

AN A steigt ein 2010 in E10/1, erreicht nach 6 Jahren E10/4, wechselt 2017 den AG, erhält wegen einschlägiger Berufserfahrung E10/3, kommt 2020 in E10/4 und wird 2021 höhergruppiert in E12/3.

AN B steigt ein 2010 in E10/1, erreicht nach 6 Jahren E10/4, wechselt 2017 den AG, erhält wegen einschlägiger Berufserfahrung und - weil er es verhandelt hat - wegen fördericher Zeiten E10/4, kommt 2021 in E10/5 und wird 2021 höhergruppiert in E12/5.

AN C steigt ein 2010 in E10/1, wird noch 2010 höhergruppiert in E12/2, erreicht 2012 E12/3, 2015 E12/4, 2019 E12/5.

AN D steigt ein 2010 in E10/1, erreicht 2011 E10/2, wird 2012 höhergruppiert in E11/2, kommt 2014 in E11/3 und 2017 in E11/4, kommt 2021 in E11/5 und wird 2021 höhergruppiert in E12/5.

AN E steigt ein 2010 in E10/1, erreicht 2011 E10/2, wird 2012 höhergruppiert in E11/2, kommt 2014 in E11/3 und 2017 in E11/4, wird 2020 höhergruppiert in E12/3.

AN F steigt ein 2010 in E10/1, erreicht 2011 E10/2, wird 2012 höhergruppiert in E11/2, kommt 2014 in E11/3 und 2017 in E11/4, kommt 2021 in E11/5, wechselt 2021 den AG und kommt in E12/1.

Das hat auch nichts mit stufengleicher Höhergruppierung zu tun, ähnliche Ergebnisse kann man auch für den TVÖD produzieren. Die Stufen der Entgelttabelle haben schlicht weder etwas mit Erfahrung noch mit Berufserfahrung zu tun.

Highwaystar

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #381 am: 13.05.2021 10:12 »


GEW NRW von heute:

"Als Kernpunkt eines möglichen Forderungskatalogs könnte die stufengleiche Höhergruppierung bei Beförderung stehen. Anders als in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem TV Hessen sowie im Beamt*innenrecht, kennt der TV-L bei einer Beförderung die Mitnahme der Erfahrungsstufe nicht. Das macht die Bewerbung von Tarifbeschäftigen auf Beförderungsämter unattraktiv..."

 8) 

Dieser Forderung schließe ich mich an!


Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #382 am: 13.05.2021 10:15 »
Was ist "Beamt*innenrecht"?

Lothar57

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Stufengleiche Höhergruppierung ist überfällig
« Antwort #383 am: 13.05.2021 11:41 »


GEW NRW von heute:

"Als Kernpunkt eines möglichen Forderungskatalogs könnte die stufengleiche Höhergruppierung bei Beförderung stehen. Anders als in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem TV Hessen sowie im Beamt*innenrecht, kennt der TV-L bei einer Beförderung die Mitnahme der Erfahrungsstufe nicht. Das macht die Bewerbung von Tarifbeschäftigen auf Beförderungsämter unattraktiv..."

 8)

Dieser Forderung schließe ich mich an!

Die stufengleiche Höhergruppierung war schon in der letzten Runde überfällig. Daher muss auch eine, wie auch immer geartete Rückwirkung vereinbart werden. Bei Lehrkräften z.B. bis zum März 2015. Damals trat die TV EntgO-L in Kraft, die einseitig alle Nachteile des Beamtenstatus auf die TB-Lehrer übertrug, eine stufengleiche Höhergruppierung aber verweigerte.

Ebenso überfällig ist für Lehrkräfte die Paralleltabelle: A12=E12.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Pietclock

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #384 am: 13.05.2021 11:50 »
Die Tarifverhandlungen werden wahrscheinlich genau mit den wohl komplizierten Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl überschneiden.... welche  Auswirkungen das haben könnte ? Nach Wahlen kommen ja meistens die finanziellen Zumutungen ...

Highwaystar

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung ist überfällig
« Antwort #385 am: 13.05.2021 13:33 »

Die stufengleiche Höhergruppierung war schon in der letzten Runde überfällig. Daher muss auch eine, wie auch immer geartete Rückwirkung vereinbart werden. Bei Lehrkräften z.B. bis zum März 2015. Damals trat die TV EntgO-L in Kraft, die einseitig alle Nachteile des Beamtenstatus auf die TB-Lehrer übertrug, eine stufengleiche Höhergruppierung aber verweigerte.

Ebenso überfällig ist für Lehrkräfte die Paralleltabelle: A12=E12.


So ist es!
Dies und 2,2% für ALLE und ich wäre schon zufrieden.

Uschi

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung ist überfällig
« Antwort #386 am: 13.05.2021 21:41 »
Die stufengleiche Höhergruppierung war schon in der letzten Runde überfällig. Daher muss auch eine, wie auch immer geartete Rückwirkung vereinbart werden. Bei Lehrkräften z.B. bis zum März 2015. Damals trat die TV EntgO-L in Kraft, die einseitig alle Nachteile des Beamtenstatus auf die TB-Lehrer übertrug, eine stufengleiche Höhergruppierung aber verweigerte.

Ebenso überfällig ist für Lehrkräfte die Paralleltabelle: A12=E12.

Volle Zustimmung! Die GEW muss dieses Mal liefern. Sie hat nach dem letzten Abschluss wohlbedacht auf eine Mitgliederbefragung verzichtet (im Gegensatz zu Ver.di), weil sie genau wusste, dass sie die Verhandlungen in zentralen Punkten für ihr Klientel vergeigt hatte.

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #387 am: 13.05.2021 22:49 »
Wo wird denn in Abweichung von den Empfehlungen des Rechtschreibrates Neusprech unterrichtet? Hier werden derlei Faschismen nicht vermittelt.
Ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Und selbst im Bundestag wird das Sternchen seit März nicht mehr raus korrigiert. Muss man sich mit abfinden..

Spid

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« Antwort #388 am: 13.05.2021 23:06 »
Inwiefern könnte das von Schule zu Schule unterschiedlich sein? Die Kultusministerien der Länder haben doch entsprechend des Beschlusses der KMK durch Erlaß oder Verordnung die Rechtschreibung nach dem amtlichen Regelwerk für den Unterricht in Schulen verbindlich vorgeschrieben. Dieses enthält kein Gendergaga.

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #389 am: 13.05.2021 23:16 »
Es existieren teilweise Anweisungen der Schulbehörden die dusseligen Sternchen nichtmehr zu korrigieren. Und viele Schulen machen das auch ohne Anweisung und fühlen sich auch noch gut dabei.