Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437558 times)

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #750 am: 27.06.2021 15:32 »
Übertarifliche Bezahlung ist durch den TV-L weder geregelt noch begrenzt.

Eingruppierung muß nicht gelebt werden, sie ist - und zwar völlig unabhängig der Rechtsmeinung des AG oder dessen subalternen Führungspersonal.

TVWaldschrat

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #751 am: 27.06.2021 15:47 »
Übertarifliche Bezahlung ist durch den TV-L weder geregelt noch begrenzt.

Wären das dann nicht außertarifliche Bezahlungen, die (natürlich) nicht im Tarifvertrag geregelt sind? Ich beziehe mich auf § 16 Abs. 5 TV-L, also "abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung" -> übertariflich.

Korrigiere mich bitte :)

WasDennNun

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« Antwort #752 am: 27.06.2021 16:05 »
Mein Wunsch wäre es, dass im IT-Bereich nicht mehr so viel Wert auf die auf dem Papier geschriebenen fachlichen Qualifikationen gelegt wird, und dass das im TV-L auch festgeschrieben ist.
Dein Wunsch ist doch mit der neuen EGO erfüllt worden.
Wir haben FI-ler, die EG12 erhalten.

WasDennNun

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« Antwort #753 am: 27.06.2021 16:06 »
Übertarifliche Bezahlung ist durch den TV-L weder geregelt noch begrenzt.

Wären das dann nicht außertarifliche Bezahlungen, die (natürlich) nicht im Tarifvertrag geregelt sind? Ich beziehe mich auf § 16 Abs. 5 TV-L, also "abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung" -> übertariflich.

Korrigiere mich bitte :)
Bezahlung nach §16.5 ist eine tarifliche Bezahlung und keine übertarifliche.

Spid

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« Antwort #754 am: 27.06.2021 16:10 »
Übertarifliche Bezahlung ist durch den TV-L weder geregelt noch begrenzt.

Wären das dann nicht außertarifliche Bezahlungen, die (natürlich) nicht im Tarifvertrag geregelt sind? Ich beziehe mich auf § 16 Abs. 5 TV-L, also "abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung" -> übertariflich.

Korrigiere mich bitte :)

Alles, was im Tarifvertrag geregelt wird, ist tariflich. Was darüber hinausgeht, ist übertariflich. Der außertarifliche Anwendungsbereich ist überhaupt erst eröffnet, wenn das Arbeitsverhältnis nicht vom tariflichen Geltungsbereich erfaßt wird.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #755 am: 27.06.2021 16:11 »
Ein Fachinformatiker mit entsprechender Erfahrung kann die Tätigkeiten eines Master-Inf. mit entsprechender Erfahrung auch durchführen.
Habe ich bisher leider noch keinen gesehen, der das tatsächlich konnte.
Die konnten einen Teilauschnitt der EG13er Tätigkeiten ausüben, aber haben leider bisher noch nicht gezeigt, dass sie tatsächlich die Fähigkeiten (die ich) mit EG13+ Tätigkeiten verbinde erfüllt haben.
Der Breite und schnelle tiefe Blick in die Materie blieb diesen engagierten und fähigen FIlern stets verborgen, auch haben sie seltenst gezeigt, dass sie über den Tellerrand schauen konnte, so dass die strategischen Entscheidungen entsprechend nicht getätigt wurden.

öfföff

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« Antwort #756 am: 27.06.2021 16:16 »
Eure Verärgerung richtet sich mit den Arbeitgebern gegen den falschen. Schuld an der Lage ist ausschließlich der gemeine Bürger, der Wähler. Dieser wahlberechtigte Bürger ist es ja, der nicht will, dass öD-Beschäftigte zuviel Geld bekommen. Löhne sollen moderat und flach gehalten werden. Der gemeine Bürger ist neidisch auf öDler ob des sicheren Jobs, da darf der Lohn nicht zu hoch sein! Die Folge ist dann eben im Zweifel, dass der Bürger auch mit weniger guter Leistung oder mehr Wartezeit leben muss. Ausgleichende Gerechtigkeit. Es bleibt aber dabei, auch ohne Ingenieure und IT-ler die meinen 80k+ bekommen zu müssen wird es funktionieren und weitergehen. Wer nicht zahlen will (der gemeine Bürger) muss eben fühlen.

Spid

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« Antwort #757 am: 27.06.2021 17:45 »
Ich wüßte nicht, daß „der Bürger“ das so wollte - noch sehe ich, daß das eine Relevanz hätte.

WasDennNun

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« Antwort #758 am: 28.06.2021 11:25 »
Eure Verärgerung richtet sich mit den Arbeitgebern gegen den falschen.
Meine Verärgerung gilt alleinig den Menschen, die sich darüber beklagen, dass sie nicht das Geld bekommen, wofür sie  bereit sind Ihre Arbeitskraft zu verkaufen, dann aber nichts dagegen unternehmen, dass sie es bekommen, sondern erwarten, dass andere dieses für sie erledigen.
Es bleibt aber dabei, auch ohne Ingenieure und IT-ler die meinen 80k+ bekommen zu müssen wird es funktionieren und weitergehen.
Und leider sehr viel teurer. Da dann Millionen an Firmen bezahlt werden muss, damit der Staat seine Verpflichtungen nachkommen kann.
Und es geht nicht darum, dass die IT-ler die meinen 80k+ bekommen zu müssen, sondern, dass man für die vom AG angebotenen 50K (Dipl.) oder 43K (Bsc) bekommt man halt idR selten welche.
Für die 73K das der Tarif bereit ist zu bezahlen durchaus schon.

Otto1

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #759 am: 28.06.2021 22:48 »
Eure Verärgerung richtet sich mit den Arbeitgebern gegen den falschen.
Meine Verärgerung gilt alleinig den Menschen, die sich darüber beklagen, dass sie nicht das Geld bekommen, wofür sie  bereit sind Ihre Arbeitskraft zu verkaufen, dann aber nichts dagegen unternehmen, dass sie es bekommen, sondern erwarten, dass andere dieses für sie erledigen.
Es bleibt aber dabei, auch ohne Ingenieure und IT-ler die meinen 80k+ bekommen zu müssen wird es funktionieren und weitergehen.
Und leider sehr viel teurer. Da dann Millionen an Firmen bezahlt werden muss, damit der Staat seine Verpflichtungen nachkommen kann.
Und es geht nicht darum, dass die IT-ler die meinen 80k+ bekommen zu müssen, sondern, dass man für die vom AG angebotenen 50K (Dipl.) oder 43K (Bsc) bekommt man halt idR selten welche.
Für die 73K das der Tarif bereit ist zu bezahlen durchaus schon.

Neben solchen Dingen wie bspw. Inflationsausgleich, 13.tes Monatsgehalt und einige strukturelle Anpassung (Entzerrung der Entgelte in den Entgeltgruppen und Stufen) sollten die Stufen 1,3 und 5 wegfallen und die Stufenlaufzeit auf jeweils 2 Jahre abgesengt werden. Bei relevanter Berufserfahrung sollte gleich Stufe 6 gezahlt werden können.

Das würde jedenfalls Sinn machen. Der öD ist überaltert und braucht neue Leute. Die Alten sitzen eh auf ihrer Stufe 5-6 und für die Neuen könnte man es so deutlich attraktiver machen. Selbst eine E 11 wäre dann mit vollem 13.ten Monatsgehalt und Inflationsausgleich 70k EUR. Dafür bekommt man dann auch den ein oder anderen, aber für 45k  Einstiegsgehalt in Stufe 1 wird es eben nichts werden....

Eine tarifvertragliche Regelung halte ich für notwendig, da ansonsten einzelne AG wieder irgendwas einschränken...

Spid

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« Antwort #760 am: 28.06.2021 23:01 »
Und inwiefern bedürfte es da einer tariflichen Regelung? Wenn AG nicht den tariflichen Rahmen ausschöpfen möchten, arbeitet man für die nicht. So einfach ist das.

TVWaldschrat

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« Antwort #761 am: 28.06.2021 23:02 »
Ein Fachinformatiker mit entsprechender Erfahrung kann die Tätigkeiten eines Master-Inf. mit entsprechender Erfahrung auch durchführen.
Habe ich bisher leider noch keinen gesehen, der das tatsächlich konnte.
Die konnten einen Teilauschnitt der EG13er Tätigkeiten ausüben, aber haben leider bisher noch nicht gezeigt, dass sie tatsächlich die Fähigkeiten (die ich) mit EG13+ Tätigkeiten verbinde erfüllt haben.
Der Breite und schnelle tiefe Blick in die Materie blieb diesen engagierten und fähigen FIlern stets verborgen, auch haben sie seltenst gezeigt, dass sie über den Tellerrand schauen konnte, so dass die strategischen Entscheidungen entsprechend nicht getätigt wurden.

Das habe ich leider wie du bei deinen FIlern bei meinen Dipls und Bachelor-/Master:ettes auch...

*nicht alle


Ich habe auch unfassbar schlechte Fachinformatiker, für die ich mich als Ausbilder schäme.
« Last Edit: 28.06.2021 23:10 von TVWaldschrat »

TVWaldschrat

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« Antwort #762 am: 28.06.2021 23:03 »
Und inwiefern bedürfte es da einer tariflichen Regelung? Wenn AG nicht den tariflichen Rahmen ausschöpfen möchten, arbeitet man für die nicht. So einfach ist das.

Die einzig logische Konsequenz sowohl bei den öffis als auch bei den privaten.

Nur wenn die tariflichen Regelungen so gestrickt sind, dass der AG lieber auf Nummer sicher geht, um nicht dem LRH zum Opfer zu fallen...

TVWaldschrat

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« Antwort #763 am: 28.06.2021 23:08 »
Sich als Arbeitgeber mit einem Inflationsausgleich als Sieger aus Tarifverhandlungen zu Krönen, ist auch eher der Gipfel der fetisch-versauten Fantasie eines VWLers geschuldet in einem akuten und seit Jahren chronischen Fachkräftemangels im öD der Länder... und Kommunen sowieso.

Spid

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« Antwort #764 am: 28.06.2021 23:16 »
Und inwiefern bedürfte es da einer tariflichen Regelung? Wenn AG nicht den tariflichen Rahmen ausschöpfen möchten, arbeitet man für die nicht. So einfach ist das.

Die einzig logische Konsequenz sowohl bei den öffis als auch bei den privaten.

Nur wenn die tariflichen Regelungen so gestrickt sind, dass der AG lieber auf Nummer sicher geht, um nicht dem LRH zum Opfer zu fallen...

Das liegt nicht daran, wie die tariflichen Regelungen gestrickt sind, sondern wie der AG gestrickt ist - mit lauter gefallenen Maschen ist man eben Ausschuß.