Ich hab da mal ne Frage, die Spid vielleicht beantworten kann.
Im Artikel hat das Personalamt Hamburg
(den Herrn Kuhring vom Personalamt habe ich ja besonders lieb... nicht) die Idee ins Spiel gebracht, Ergotherapeutenstellen einfach mit Tätigkeiten die schwierige Aufgaben erfüllen auszuschreiben. Dadurch wäre anstelle einer Vergütung nach E 6 eine Vergütung nach E 8 möglich.
In der EGO steht in der Protokollerklärung:
"Schwierige Aufgaben sind z.B. Beschäftigungstherapie bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dysmelien, in der Psychiatrie oder Geriatrie"
Ist diese Auflistung abschließend? Wäre eine Vergütung nach E 8 tarifkonform, ohne die Übertragung entsprechender Aufgaben, wie sie in der Protokollerklärung aufgeführt sind, sondern "anderer" schwieriger Aufgaben, welche sich das Personalamt ausdenken darf? Oder wäre das tarifrechtlich (zur Freude der Arbeitnehmer) falsch?
Und ich weiß, Tarifbeschäftige werden nicht eingruppiert sondern
sind gemäß ihrer nicht nur vorübergehenden Tätigkeit eingruppiert. Bitte antworte nicht mit diesem Satz
@Harald:
Vielleicht steht ja dann nächstes Jahr ebenfalls eine Überleitung in die SuE Tabelle an