Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 442557 times)

Novus

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #135 am: 16.11.2020 17:40 »
Zu wünschen wäre aus "meiner" Sicht:

Abschaffung der Stufe 1 in E1-E9
Abschaffung der Stufen 3 und 5 ab Entgeltstufe 10

Jahressonderzahlung auf 100% für alle Entgeltstufen
Reduktion der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde

2,4% + im ersten
2,5% + im zweiten Jahr

marcoberlin

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #136 am: 16.11.2020 20:10 »
Zu fordern wäre max. 2 Stufen, eine für die Erprobung und danach Stufe 2 (jetzige Endstufe), Jahressonderzahlung für alle in prozentual gleicher Höhe und ein angemessene prozentuale Erhöhung. Zu erwarten davon ist wohl nichts.

Pjotre

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #137 am: 17.11.2020 14:38 »
Ich würde mir folgendes wünschen:

- Einheitliche Arbeitszeit in allen Bundesländern.
- Kinderzulage wie es bspw. im TV-H gibt. Schließlich kosten Kinder genügend.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #138 am: 17.11.2020 15:14 »
Was wäre der Vorteil einer einheitlichen Arbeitszeit in allen Ländern?

Organisator

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #139 am: 17.11.2020 15:45 »
Und warum sollte der Arbeitgeber die private Lebenssituation der Angestellten berücksichtigen?

öfföff

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« Antwort #140 am: 17.11.2020 15:52 »
Ich denke im Sommer werden schon viele geimpft sein und die Wirtschaft wird wieder Fahrt aufnehmen. Lockdowns weltweit werden auslaufen. So gesehen könnten die Verhandlungen Ende 2021 für den TV-L durchaus positiv ausgehen!

LeonL

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #141 am: 18.11.2020 08:38 »
Dass die Tarifverhandlungen im TV-L 2021 positiv ausgehen, glaube ich eher nicht, weil:

1. das wäre ja dann das erste Mal  ;) und
2. es werden die Länder mauern und auf die zurückliegende Steuerdelle, die Schulden und die noch zu erwartenden Steuereinnahmenausfälle in der Zukunft verweisen. (Gegen den Fachkräftemangel könne man dann halt nichts machen...)

Ich hoffe lieber nicht mehr auf eine glänzende Zukunft im öD und bin dann weniger enttäuscht, wenn die nächste inflationsbereinigte Nullrunde oder Minusrunde bei rum kommt. Habe ja auch nur noch so um die drei Jahrezehnte bis zur Rente.  8)

Björnson

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #142 am: 18.11.2020 20:33 »
Jahressonderzahlung, gleiche Prozente wie im Tvöd
Leistungsvergütung wie im Tvöd

Otto1

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #143 am: 19.11.2020 19:31 »
Zu wünschen wäre aus "meiner" Sicht:

Abschaffung der Stufe 1 in E1-E9
Abschaffung der Stufen 3 und 5 ab Entgeltstufe 10

Jahressonderzahlung auf 100% für alle Entgeltstufen
Reduktion der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde

2,4% + im ersten
2,5% + im zweiten Jahr

Das wäre vernünftig und maßvoll, aber leider hat dieser Herr Recht:
Dass die Tarifverhandlungen im TV-L 2021 positiv ausgehen, glaube ich eher nicht, weil:

1. das wäre ja dann das erste Mal  ;) und
2. es werden die Länder mauern und auf die zurückliegende Steuerdelle, die Schulden und die noch zu erwartenden Steuereinnahmenausfälle in der Zukunft verweisen. (Gegen den Fachkräftemangel könne man dann halt nichts machen...)

Ich hoffe lieber nicht mehr auf eine glänzende Zukunft im öD und bin dann weniger enttäuscht, wenn die nächste inflationsbereinigte Nullrunde oder Minusrunde bei rum kommt. Habe ja auch nur noch so um die drei Jahrezehnte bis zur Rente.  8)

Thats it.

TVLseit08

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #144 am: 23.11.2020 17:13 »
Überstunden  sind  die  auf  Anordnung  des  Arbeitgebers  geleisteten  Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten  für  die  Woche dienstplanmäßig beziehungsweise  betriebsüblich  festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Sie können - im Unterschied zu solchen Arbeitsstunden, die der AN im Rahmen einer eigenen Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit, z.B. Gleitzeitregelungen, leistet - aus Gründen der Billigkeit grundsätzlich nicht verfallen.

gut dann meinte ich Mehrstunden sollten 1 Jahr lang nicht verfallen. Bei uns wird nämlich ab vierteljährich die geleisteten Stunden über 40h gekappt (wir dürfen bis 40h im Vierteljahr übertragen laut Betriebsvereinbarung) . Verfallen also wenn man sie nicht abfeiern konnte. Wäre schön wenn man die Gleitzeitstundenregelung Tariflich regeln könnte für alle.
Angeordnete Überstunden gibt es faktisch nie, denn immer wenn ich dringend noch was fertig machen muss weil sonst der ganze Versuch im Eimer wäre, ist mein Chef schon zu Hause und kann nix genehmigen...mal abgesehen davon das die Chefs keine Lust haben sich damit zu beschäftigen.

Organisator

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« Antwort #145 am: 23.11.2020 17:36 »
Wäre schön wenn man die Gleitzeitstundenregelung Tariflich regeln könnte für alle.

Ja, auf maximal 10!

Alles andere verleitet den Arbeitgeber nur auf den Aufbau von Gleitzeitstunden zu verweisen, statt Überstunden anzuordnen.

Wer Gleitzeitguthaben verfallen lässt ist selber Schuld und macht die Probleme seines Arbeitgeber zu seinen eigenen.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #146 am: 23.11.2020 19:25 »
gut dann meinte ich Mehrstunden sollten 1 Jahr lang nicht verfallen. Bei uns wird nämlich ab vierteljährich die geleisteten Stunden über 40h gekappt (wir dürfen bis 40h im Vierteljahr übertragen laut Betriebsvereinbarung) . Verfallen also wenn man sie nicht abfeiern konnte. Wäre schön wenn man die Gleitzeitstundenregelung Tariflich regeln könnte für alle.
Angeordnete Überstunden gibt es faktisch nie, denn immer wenn ich dringend noch was fertig machen muss weil sonst der ganze Versuch im Eimer wäre, ist mein Chef schon zu Hause und kann nix genehmigen...mal abgesehen davon das die Chefs keine Lust haben sich damit zu beschäftigen.
Quark
Dann fängt man den nächsten Versuch halt eine Woche später an und ist wieder auf NULL.
Oder sagt dem Chef 5 Tage vorher dass man in 5 Tage 5 Tage lang nicht kommt und wenn er einen braucht er Überstunden anordnen muss.

Und im übrigen weiß man erst 5 Tage vor Quartalsende, dass Quartalsende ist?

Gartenilse

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« Antwort #147 am: 26.11.2020 00:40 »
Ich fände es gut, wenn die Lehrer für gleiche Tätigkeit gleiches Gehalt bekommen (nein, ich bin keine Lehrerin).
Und damit meine ich nicht Beamte vs. Angestellte, sondern die angestellten Lehrkräfte. Es wird fast mantraartig wiedergekäut, dass im ÖD die Tätigkeit zählt, nicht die Ausbildung! Nur bei den Lehrern ist das plötzlich nicht so. 

Da bekommen Berufsschullehrer, die genau dasselbe tun (nämlich unterrichten) und auch dieselbe Tätigkeitsbeschreibung haben, aufgrund verschiedener Studiengänge auch nach 20 Jahren Tätigkeit unterschiedliches Gehalt. Warum? Einer in E9, letztens wenigstens hochgestuft in die E11 (Weil die jungen Lehrer dafür nicht mehr unterrichten wollen, wen wundert´s!). Der andere von jeher in der E13. Nach meiner Logik müsste derjenige, der  ursprünglich eben nicht das 2. Staatsexamen, sondern eben einen anderen Abschluss gemacht hat, als Sonstiger mindestens die E12 bekommen. Das kann mir keiner erklären.
Und dann wünsche ich mir generell mehr Flexibilität, wobei ich mir nicht sicher bin, ob man im ÖD dieses Wort kennt
:-)
Eine Wahl, ob man lieber mehr Geld oder mehr Urlaub möchte, wäre schick.
Die Regelungen zur Familienpflegezeit finde ich unzureichend, da hätte ich gern etwas mehr Unterstützung. Und was mir sehr am Herzen läge: Recht auf Bildungsurlaub! Von mir aus 5 Tage im Jahr, die man evtl. auch ansparen und z. B. für 2 Jahre zusammengefasst nehmen kann.
Dann wär mir die reine Gehaltserhöhung in Prozent nicht so wichtig..

Jockel

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« Antwort #148 am: 26.11.2020 14:49 »
In welchem Bundesland gibt es denn kein Recht auf Bildungsurlaub ?

Lars73

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« Antwort #149 am: 26.11.2020 14:59 »
In welchem Bundesland gibt es denn kein Recht auf Bildungsurlaub ?
Bayern und Sachsen