Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 442386 times)

WasDennNun

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Antw:Mittelmäßigkeit als Standard
« Antwort #975 am: 20.07.2021 21:13 »
  • Was passiert mit einem Personaler, der sich weigert, dem besten Bewerber eine Zulage zu bewilligen, sondern stattdessen den zweitbesten einstellt, der auf die Zulage verzichtet?
  • Was passiert einer IT-Abteilung, die eine Schule wegen eines technischen Defektes eine Woche lang ohne Internet dastehen lässt, obwohl der Fehler nach einem Tag hätte behoben werden können?
  • Was geschieht mit einer Bauabteilung, die durch pures Missmanagement die begonnnene Renovierung einer Schultoilette über ein Jahr hinzieht, obwohl ursprünglich drei Monate angesetzt waren?
Antwort auf alle drei Fragen: Nichts! Alle machen weiter wie bisher.

Drei reale Beipiele. Die Qualität der Arbeit im ÖD hängt nicht nur mit der Bezahlung oder der Attraktivität des Standortes zusammen. Es ist ein über Jahre gewachsenes, strukturelles Problem: Mittelmäßigkeit zieht Mittelmäßigkeit nach sich und treibt Mittelmäßgikeit vor sich her.

Finanzielle Vergünstigungen im ÖD müssen zwingend an verbindlich definierte Leistungserwartungen geknüpft werden. Sie dürfen dann aber auch nicht im Ermessen des (mittelmäßigen) Personaler liegen.
Absolut richtig!
Und alles vom AG mittels des aktuellen Tarifsystems durchaus umsetzbar!! (immer hin sind ja rund 10T€ "frei" verteilbar)
Und warum passiert es zumeist nicht im ÖD:
Weil er von einer mittelmäßigen Leitungsebene und Beamten geführt wird.
Und Personaler mehr Entscheidungsgewalt über den Einsatz dieser tariflichen Mittel haben, als die direkte Leitungsebene.

Denn man also gute Menschen mittels eine (monetär ausgeweiteten) Zulage einstellt, die bei Minderleistung reduziert oder gestrichen wird, hätte man ja einen entsprechenden Mechanismus.


Ach ja dann wäre da auch noch eine weitere Änderung im 16.5 angebracht:
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften, zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten oder zur Leistungsmotivation ....

 8)

bevor das ganze Kaff ein neuer Ausbildungsstandort der Bundeswehr für Orts- und Häuserkampf wird.
oder für den Katastrophenschutz als Übungsplatz dienen, ist ja derzeit die größere Baustelle.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #976 am: 20.07.2021 21:18 »
Die werden doch gerade ganz gut in Übung gehalten.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #977 am: 21.07.2021 06:55 »
Die werden doch gerade ganz gut in Übung gehalten.
Nein, derzeit sind sie im Dauereinsatz.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #978 am: 21.07.2021 06:59 »
Eben. Bessere Inübunghaltung kann es nicht geben.

M1805E

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #979 am: 21.07.2021 07:34 »
Gegen miserable AG hilft - ebenso wie gegen miese Verwaltungen - nur der Markt - nicht irgendwelches Tarifgedöns. Weder würde ich dort arbeiten noch mein Kind dort zur Schule schicken - oder in einer miserabel verwalteten Gemeinde wohnen. Abstimmen mit den Füßen, dann werden die letzten, die da sind, umgesiedelt, bevor das ganze Kaff ein neuer Ausbildungsstandort der Bundeswehr für Orts- und Häuserkampf wird.

Natürlich wäre das der Idealfall. Leider setzt sich bis dahin vielerorts dann statt der leistungsgerechten Vergütung die vergütungsgerechte Leistung durch...

Ich finde, dass die Stufen in ihrer jetzigen Form dennoch abgeschafft werden sollten und es wenn dann weniger Stufen und weniger lange Stufenlaufzeiten geben sollte. Was soll das Bezahlungsgedöns nach Gutdünken der Personaler nur nach Kannregelungen? Es kann ja in seiner jetzigen Form das Instrument der Stufenlaufzeitverlängerung bei kürzeren Laufzeit en beibehalten werden, um die Schlechtleister auszubremsen.
Ich denke, dass 15 Jahre Gehaltsvorenthaltung im Regelfall zu einer negativen Arbeitseinstellung führen und zu einer negativen Verwaltungskultur beitragen. Dadurch verlieren junge und mittelalte Mitarbeiter doch die Motivation und eignen sich die beschriebene Zurückhaltung an. Das dann nach 15 Jahren Vorenthaltung von Gehalt auf einmal der Knoten platzt und Leute wieder engagiert ihrer Arbeit nachgehen glaube ich nicht.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #980 am: 21.07.2021 07:42 »
Inwiefern gäbe es im TV-L "Bezahlungsgedöns nach Gutdünken der Personaler"? Es gibt Kann-Regelungen, die dem AG ermöglichen, innertariflich Leistungen zu gewähren - oder auch den Arbeitsvertragsparteien, entsprechendes innertariflich zu vereinbaren. Wie ein AG sich intern organisiert, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Es ist vielmehr der Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten AG. Hier im Hause werden derlei Entscheidungen jedenfalls nicht von Personalern getroffen.

Zutreffend ist allerdings, daß es in den Entgeltgruppen E9b aufwärts keine Stufen 2-5 braucht.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #981 am: 21.07.2021 08:13 »
Ich finde, dass die Stufen in ihrer jetzigen Form dennoch abgeschafft werden sollten und es wenn dann weniger Stufen und weniger lange Stufenlaufzeiten geben sollte. Was soll das Bezahlungsgedöns nach Gutdünken der Personaler nur nach Kannregelungen?
Warum sollte ver.di oder die TdL die lokalen Probleme bei den AG bei ihrem versagen lösen können?
Wenn ein Ag sich entscheidet, keine kann Regelungen einzusetzen, dann
a) weil der Bedarf nicht hat
b) weil der den Bedarf nicht erkennt
c) weil er seien Personalentscheidungen von den falschen Menschen treffen lässt

Wenn man einen Hirnlosen als Amtsleiter einstellt, ist doch nicht ver.di oder die TdL Schuld.
Und wenn ein Amtsleiter oder eine andere Führungsebene, sich gegenüber einen EG9a TBler oder einem A9z Beamten nicht durchsetzen kann, dann wird auch eine Änderung der tariflichen Bezahlung nichts an diesem Problem ändern.
Zitat
Es kann ja in seiner jetzigen Form das Instrument der Stufenlaufzeitverlängerung bei kürzeren Laufzeit en beibehalten werden, um die Schlechtleister auszubremsen.
Im Kern ja.
Wie gesagt, bei uns erhalten die Neueingestellten ITler als Berufsanfänger gleich die Stufe 3 bezahlt, nach nem Jahr die 4 und nach drei Jahren die 5. (die anderen entsprechend ihrer Berufserfahrung, sprich Stufe 6)
Mit der Option, dieses jederzeit wieder monetär zurückzufahren.
(Die Möglichkeit jemanden auf Stufe 3 festzunageln bis er in Rente geht, gäbe es ja auch noch, aber dafür besteht bei uns zum Glück -noch- kein Bedarf)

Es hat mich allerdings ein jährchen Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit sowohl bei der Führungsebene, als auch dann bei den Personalern (die Angst vor Rechnungshof blabla gedöns hatten) gekostet. Am besten wirken Vermerke mit Aufstellung welchen Schaden wir nehmen, wenn die Stellen nicht besetzt werden (obwohl geeignete Kandidaten da wären) und das bösgläubig machen der Personalerverantwortlichen (mit Verweis auf Rechnungshof gedöns), wenn sie die Zulagen nicht bewilligen.


Zitat
Ich denke, dass 15 Jahre Gehaltsvorenthaltung im Regelfall zu einer negativen Arbeitseinstellung führen und zu einer negativen Verwaltungskultur beitragen. Dadurch verlieren junge und mittelalte Mitarbeiter doch die Motivation und eignen sich die beschriebene Zurückhaltung an.
s.o.
Zitat
Das dann nach 15 Jahren Vorenthaltung von Gehalt auf einmal der Knoten platzt und Leute wieder engagiert ihrer Arbeit nachgehen glaube ich nicht.
es gab bei uns Einzelfälle, die die "bessere" Bezahlung der Kollegen war genommen haben und inzwischen auch eine Zulage erhalten (sie haben gezeigt, dass sie was können und das sie auch gehen würden, ohne die Zulage).
Andere Altlasten, die meinten sie hätte einen Anspruch auf diese Zulage, weil die neuen sie bekommen, sind abgeblitzt und leider nicht gegangen >:(

M1805E

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #982 am: 21.07.2021 08:46 »
Was ich jedoch nicht verstehe: Wozu braucht man im Tarifsystem derartige Gehaltsunterschiede in Abhängigkeit von der "Betriebszugehörigkeit" (reguläre Stufenlaufzeiten). Bei e11 liegen zwischen Stufe 1 und 6 immerhin 21,5 tausend Euro und bei E13 23 tausend Euro im Jahr. Und das für die gleiche zu erbringende Tätigkeit. Das ist für mich das eigentliche Problem. Unabhängig davon, ob man das leistungsabhängig verkürzen könnte oder nach Bedarf besser vergüten sollte, frage ich mich doch warum muss das überhaupt so vorgesehen sein? Das ist doch einfach demotivierender Schwachsinn. Und wenn man schon einen Senioritätsbonus beibehalten will, sollte die Spreizung deutlich niedriger liegen und man von Anfang an ein ernstzunehmendes Gehalt erwarten dürfen. Wenn die Spreizung insgesamt viel geringer wäre (zugunsten der niedrigeren Stufen), sähe ich auch kein so großes Problem, wenngleich die Grundsatzproblematik bliebe.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #983 am: 21.07.2021 08:59 »
Stufen haben keinerlei Zusammenhang zur Betriebszugehörigkeit:

AN 1: 01/2020 Einstellung bei AG A in E9a, Stufe 1; ab 01/2021 E9a/2; 06/2022 Höhergruppierung in E9b/2, 04/2024 in E10/2, 02/2026 in E11/2, 01/2028 in E12/2, 01/2030 Stufenaufstieg in E12/3, 06/2032 Höhergruppierung in E13/3, 06/2036 Stufenaufstieg in E13/4; Betriebszugehörigkeit: 16,5 Jahre, Stufe 4

AN 2: 01/2020 Einstellung bei AG A in E9a, Stufe 1; ab 01/2021 E9a/2; 06/2022 Höhergruppierung in E9b/2, 04/2024 in E10/2, 02/2026 in E11/2, 01/2028 in E12/2, 01/2030 Einstellung bei AG B, Berücksichtigung förderlicher Zeiten, Einstellung in E13/5; 01/2035 Stufenaufstieg in E13/6; Betriebszugehörigkeit 5 Jahre, Stufe 6

M1805E

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #984 am: 21.07.2021 09:11 »
Soweit so klar.  ;) Deshalb war es in Anführungszeichen geschrieben und in Klammern präzisiert. Die Darlegung ist unbestritten. Aber wozu braucht es so schwachsinnig große Spreizungen und derart lange Stufenlaufzeiten? Von der fehlenden stufengleichen Höhergruppierung ganz zu schweigen?

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #985 am: 21.07.2021 09:17 »
Um Geld zu sparen. Da sich nach einem Jahr die Steigung der Lernkurve 0 annähert, sind zwei Stufen sinnvoll, 1 und 6. Bei gleichbleibender Tätigkeit böten sich noch zwei weitere Stufen nach 10 und 12 Jahren an, die zwischen 1 und 6 liegen und den statistischen Leistungsabfall nach dieser Zeit abbilden, bevor man nach 15 Jahren wieder auf Stufe 1 fällt und dort verbleibt.

sebbo83

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #986 am: 21.07.2021 11:53 »
Zitat
Einige Änderungen der "Kann"-Formulierungen in "Muss"- Formulierungen im TV-L Gesetz, z.B. der angesprochene § 16 Abs. 5. Es gibt da sicherlich einige weitere Beispiele, wo bereits eine Änderung der Formulierung zu eine Besserung führen wird.
Du meinst so etwas:
1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Nach einer erfolglosen Ausschreibung muss dies angeboten werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete
Zulage widerruflich.


Ich würde meinen: ja. Solche Änderungen würden eine arbeitnehmerfreundliche Umgebung schaffen. Und es geht in den Tarifverhandlungen ja um die Arbeitnehmer und nicht um Personaler.
Bisher liest sich der Gesetzestext sehr Personaler-/AG-freundlich.

"Kann" bedeutet nämlich sehr gerne: "geht nicht".

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #987 am: 21.07.2021 11:58 »
Welcher "Gesetzestext"? Und inwiefern wäre derlei AN-freundlich? Was hätten die überhaupt davon? Oder davon, wenn AG die Regelung recht simpel unterlaufen anstatt sie einfach nicht anzuwenden?

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #988 am: 21.07.2021 13:17 »
Zitat
Einige Änderungen der "Kann"-Formulierungen in "Muss"- Formulierungen im TV-L Gesetz, z.B. der angesprochene § 16 Abs. 5. Es gibt da sicherlich einige weitere Beispiele, wo bereits eine Änderung der Formulierung zu eine Besserung führen wird.
Du meinst so etwas:
1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Nach einer erfolglosen Ausschreibung muss dies angeboten werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete
Zulage widerruflich.


Ich würde meinen: ja. Solche Änderungen würden eine arbeitnehmerfreundliche Umgebung schaffen. Und es geht in den Tarifverhandlungen ja um die Arbeitnehmer und nicht um Personaler.
Bisher liest sich der Gesetzestext sehr Personaler-/AG-freundlich.

"Kann" bedeutet nämlich sehr gerne: "geht nicht".
Schwupp reingefallen!
Und AG, vertreten durch nen Personaler, der das nicht will, der wird halt nicht ein zweites mal Ausschreiben, sondern eine andere Ausschreibung daraus machen und nix ist mit Zulage.

Die andere Lösung des Problems ist doch ganz klar:
Weg mit der EGO, Entgeltgruppe wird frei verhandelt, dann gibt es auch kein gemosere mehr und jeder bekommt das, was er für seine Arbeitsleistungen haben will oder ist selber für seine fehlende Durchsetzungskraft verantwortlich.
Und es ist nicht mehr das böse Tarifsystem schuld, dass man so wenig Geld bekommt!

sebbo83

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #989 am: 22.07.2021 08:09 »
Schwupp reingefallen!
Und AG, vertreten durch nen Personaler, der das nicht will, der wird halt nicht ein zweites mal Ausschreiben, sondern eine andere Ausschreibung daraus machen und nix ist mit Zulage.

Die andere Lösung des Problems ist doch ganz klar:
Weg mit der EGO, Entgeltgruppe wird frei verhandelt, dann gibt es auch kein gemosere mehr und jeder bekommt das, was er für seine Arbeitsleistungen haben will oder ist selber für seine fehlende Durchsetzungskraft verantwortlich.
Und es ist nicht mehr das böse Tarifsystem schuld, dass man so wenig Geld bekommt!

Zum Vorschlag muss ich sagen, gar nicht so schlecht, radikal, aber genauso wie es bei meinem früheren AG war. Das war auch öffentlicher Dienst, aber im Ausland. Der erste Vertrag war fest. Hätte wahrscheinlich aber bereits verhandelt werden können. Nach 3 Jahren habe ich mich getraut und mehr gefordert. Also ging es mit meinem Vorgesetzten zum Amtsleiter, erst schriftlich, dann persönlich, dann mit Personaler, und dann war die Gehaltserhöhung mit handshake durch. Wir reden hier auch nicht von 100-200 € sondern etwa 6-700€ mehr im Monat.