Autor Thema: Fragen zur Stellenbewertung  (Read 3853 times)

C3PO

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Fragen zur Stellenbewertung
« am: 21.10.2020 12:25 »
Hallo Zusammen,

auf Grund einer Umverteilung von Aufgaben innerhalb des Fachbereichs in der Gemeindeverwaltung mit ca. 18.000 Einwohnern, soll die von mir derzeit besetzte Stelle auf nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten und Zeitanteile erweitert werden. Ich würde euch bitten, die folgende Auflistung einmal zu überfliegen und mir eine grobe Einschätzung zu geben, ob eine Bewertung der Stelle nach E 8 eventuell auch E 9a realtistisch ist.

Zeitanteil 20% zu Punkt 1.

1. Sicherheit und Ordnung   
Ganzheitliche Bearbeitung der Aufgaben nach dem Landeshundegesetz NRW
●   Anmeldungen aller Hunde und Rassebestimmung überprüfen
●   Gebühren nach AVerwGebO NRW festsetzen
●   Verwaltung der Vorgänge nach dem LHundG NRW
●   Überwachung und Aktualisierung der Landeshundedatenbank für das Gemeindegebiet
●   Erteilung von Erlaubnissen nach § 4 LHundG NRW
●   Erteilung Maulkorbbefreiung gem. § 5 LHundG NRW
●   Anzeigen über Beißvorfälle entgegennehmen, prüfen und entscheiden
●   Vorläufige Sicherungsmaßnahmen verfügen
●   Entscheidung über die Einstufung der Gefährlichkeit gem. LHundG NRW
●   Untersagung der Hundehaltung gem. § 12 LHundG NRW
●   Sicherstellung bzw. Einziehung des Tieres und Überführung in das Kreistierheim
●   OWI-Verfahren einleiten und ggf. an zentrale Bußgeldstelle weiterleiten
●   Statistiken
●   Stellungnahme an Dritte in Bezug auf Überwachung artgerechter Tierhaltung
●   Tierkörperbeseitigungen veranlassen
●   Anzeigen von Fundtieren entgegennehmen, prüfen und über den Verbleib entscheiden
●   Ermittlung Halter/in
●   Unterbringung der Tiere veranlassen
●   Kostenbescheid erlassen
●   Prüfung und Zahlbarmachung von Zuschussangelegenheiten/Kostenabrechnung für Träger von Tierheimen

Fachkenntnisse: LHundG NRW, VV zum LHundG NRW, DVO LHundG NRW, OBG NRW, PolG NRW, TierSCHG, TierSchHuV, HundVerbrEinfG, HundVerbrEinfVO, AVerwGebO NRW, VwVG, OwiG, Kommentierungen, Gesetzgebungsverfahren, Rechtssprechungen

Zeitanteil 50% zu Punkt 2.

2. Gewerbeangelegenheiten   
Ganzheitliche Bearbeitung der Aufgaben nach der Gewerbeordnung
-   An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben
-   Vorabprüfung der Genehmigungspflicht
-   Mitteilungen des Amtsgerichtes oder der Handwerkskammer prüfen und verarbeiten
-   Erteilung von mündlichen und schriftlichen Gewerbeauskünften
-   Datenübermittlung an die gesetzl. Empfangsstellen
-   Überwachung und Pflege des Gewerberegisters
-   Pflege des Wirtschaftsserviceportals
-   Statistische Angelegenheiten
-   Allgemeine Beratung und Auskunftserteilung
-   Amtshilfeersuchen von anderen Behörden prüfen und beantworten
-   Mithilfe bei Steuer- bzw. Zollfahndungen
-   Amtshilfe bei Bekämpfung der Schwarzarbeit (handwerkliche Betriebe)
-   Aufsicht bzw. Kontrolle von überwachungspflichtigen Gewerben
-   Prüfung und Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit
-   Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb des Versteigerergewerbes
-   Erteilung der Erlaubnisse zur Veranstaltung von Schaustellungen von Personen
-   Einhaltung von Ladenschlusszeiten überwachen
-   Verkaufsoffener Sonntag; Beschlussvorlage, Veröffentlichung vorbereiten
-   Mitwirkung bei Schluss- und Ausverkäufen, Anträge entgegennehmen, prüfen und an IHK weiterleiten
-   Amtshilfeersuchen von anderen Behörden prüfen und beantworten
-   Auskunftserteilung bei Gewerbeuntersagungen
-   Überwachung Preisauszeichnung und Firmierung
-   Anträge auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis entgegennehmen, prüfen und entscheiden, Überprüfung vor Ort, Bescheiderteilung
-   Gaststättenerlaubnis widerrufen / untersagen
-   Anträge auf Ausstellung/Verlängerung einer Reisegewerbekarte entgegennehmen, prüfen, entscheiden, ausstellen.
-   Reisegewerbekarten erweitern/widerrufen
-   Unerlaubte Handwerksbetriebe untersagen
-   Anzeigen von Lotterien und Tombola entgegennehmen und an das Finanzamt melden
-   Anträge auf Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten Dritter entgegennehmen, prüfen, entscheiden und Bescheiderteilung
-   Überwachung der Regeln innerhalb der Marktordnung

Fachkenntnisse: GewO, GastG, PangV, VerstV, SpielVO, AVerwGebO NRW, GlüStV, GewRVO, GO NRW, Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW, WiPG-DVO, Gebührensatzung, AG GlüSTV, OwiG, Kommentierungen, Gerichtsurteile, Gesetzgebungsverfahren, LöG NRW, Marktordnung, Wochenmarktsatzung

Zeitanteil 30% zu Punkt 3.

3. Sonstiges
Besondere Aufgaben
-   Abschließende und eigenverantwortliche Sachbearbeitung einschl. Beratung und selbstständige Bewertung der Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren sowie bedingten Sperrvermerken
-   Aufbau und Pflege der Datenbank im Fachverfahren für Wahlen
-   Bereinigung und Pflege der EDV im Bereich EWO und Gewerbe
-   Statistik im Bereich EWO und Gewerbe erstellen und an Dritte weiterleiten
-   Ordnungsverfügungen im Bereich Einwohnermeldewesen erlassen
-   Bearbeiten von komplexen Fällen im Einwohnermeldewesen
-   Owi-Verfahren im Bereich EWO und Gewerbe eigenständig ermitteln, einleiten und Anhörungsverfahren durchführen
-   Annahme von Kinderferienspaßanträgen, Überwachung der Liste und Abrechnung mit dem Kreis
-   Annahme und Bearbeitung des Familienpasses
-   Annahme und Weiterleitung von WBS Anträgen
-   Entgegennahme, Überprüfung und Weiterleitung der Führerscheinanträge (Ersterteilung, Wiedererteilung, Umschreibung, Erweiterung, Fahrgastbeförderung)
-   Abmeldungen von Kraftfahrzeugen, Kennzeichen entsiegeln ggf. auch Kennzeichenreservierung sowie Umschreibung von KFZ-Scheinen zzgl. Abrechnung

Fachkenntnisse: OWiG, OBG, BMG, MG NRW, BMGVwV, BMeldDÜV, MRAV, PortalV, MeldDÜV NRW, AVerGebO NRW, PAuswG, PAuswV, PAuswGebV, AA PaßG, PassVwV, PassV, GewO, VwVG NRW, VwVfG, StAG

Vielen Dank im Voraus.
« Last Edit: 21.10.2020 12:35 von C3PO »

Spid

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Antw:Fragen zur Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 21.10.2020 12:30 »
Es handelt sich bei den drei Teilen nicht um Arbeitsvorgänge. Da es um den Anteil sL geht, diese durchaus teilweise erkennbar sind, der Anteil aber aufgrund der Unkenntnis der Arbeitsvorgänge und deren zeitlicher Anteile an der Gesamttätigkeit nicht bekannt ist, können die beiden genannten Entgeltgruppen ebenso zutreffend sein wie E6 oder E7.

C3PO

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Antw:Fragen zur Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 21.10.2020 12:48 »
Es handelt sich bei den drei Teilen nicht um Arbeitsvorgänge. Da es um den Anteil sL geht, diese durchaus teilweise erkennbar sind, der Anteil aber aufgrund der Unkenntnis der Arbeitsvorgänge und deren zeitlicher Anteile an der Gesamttätigkeit nicht bekannt ist, können die beiden genannten Entgeltgruppen ebenso zutreffend sein wie E6 oder E7.

Sollten dazu die von mir aufgeführten Unterpunkte zu einem gemeinsamen Arbeitsvorgang zusammengeführt werden und der dann neu entstandene Gesamtvorgang zeitlich angepasst werden? Ich denke nämlich, dass einiger der Unterpunkte, Anteile eines gesamten Arbeitsvorgangs sind.

Spid

  • Gast
Antw:Fragen zur Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 21.10.2020 12:56 »
3. ist kein Arbeitsvorgang, sondern ein Sammelsurium von Arbeitsschritten, die teils Arbeitsvorgängen als Zusammenhangstätigkeiten und teils eigenständige Arbeitsvorgänge mit einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis. Auch in 1. und 2. sind Arbeitsschritte enthalten, die sich vom Arbeitsergebnis her nicht dem Rest der Ziffer zuordnen lassen, bspw. Tierkörperbeseitigung.

C3PO

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Antw:Fragen zur Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 21.10.2020 14:56 »
3. ist kein Arbeitsvorgang, sondern ein Sammelsurium von Arbeitsschritten, die teils Arbeitsvorgängen als Zusammenhangstätigkeiten und teils eigenständige Arbeitsvorgänge mit einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis. Auch in 1. und 2. sind Arbeitsschritte enthalten, die sich vom Arbeitsergebnis her nicht dem Rest der Ziffer zuordnen lassen, bspw. Tierkörperbeseitigung.

Diese Stellenbeschreibung habe ich so von meiner FBL erstellt und vorgelegt bekommen. Diesen würde ich dann gerne entsprechend anpassen wollen. Zur Bildung von Arbeitsvorgängen hätte ich allerdings noch eine Frage.

Muss in der Stellenbeschreibung bei der Bildung der jeweiligen Arbietsvorgänge jeder Arbeitsschritt einzeln, bishin zum Ergebnis des Arbeitsvorgangs in chronologischer Reihenfolge aufgeführt werden und dann der gesammte Arbeitsvorgang zeitlich definiert werden?

Spid

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Antw:Fragen zur Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 21.10.2020 15:08 »
Stellen und deren Beschreibung sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Buschi

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Antw:Fragen zur Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 22.10.2020 06:29 »
3. ist kein Arbeitsvorgang, sondern ein Sammelsurium von Arbeitsschritten, die teils Arbeitsvorgängen als Zusammenhangstätigkeiten und teils eigenständige Arbeitsvorgänge mit einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis. Auch in 1. und 2. sind Arbeitsschritte enthalten, die sich vom Arbeitsergebnis her nicht dem Rest der Ziffer zuordnen lassen, bspw. Tierkörperbeseitigung.

Diese Stellenbeschreibung habe ich so von meiner FBL erstellt und vorgelegt bekommen. Diesen würde ich dann gerne entsprechend anpassen wollen. Zur Bildung von Arbeitsvorgängen hätte ich allerdings noch eine Frage.

Muss in der Stellenbeschreibung bei der Bildung der jeweiligen Arbietsvorgänge jeder Arbeitsschritt einzeln, bishin zum Ergebnis des Arbeitsvorgangs in chronologischer Reihenfolge aufgeführt werden und dann der gesammte Arbeitsvorgang zeitlich definiert werden?

Nein. Eine Stellenbeschreibung ist ein Instrument zur Regelung der Organisation. Eine Stellenbeschreibung MUSS daher gar nichts. Ob diese Detailierung sinnvoll ist, muss der AG entscheiden.