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Fragen zur Stellenbewertung

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Spid:
Stellen und deren Beschreibung sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Buschi:

--- Zitat von: C3PO am 21.10.2020 14:56 ---
--- Zitat von: Spid am 21.10.2020 12:56 ---3. ist kein Arbeitsvorgang, sondern ein Sammelsurium von Arbeitsschritten, die teils Arbeitsvorgängen als Zusammenhangstätigkeiten und teils eigenständige Arbeitsvorgänge mit einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis. Auch in 1. und 2. sind Arbeitsschritte enthalten, die sich vom Arbeitsergebnis her nicht dem Rest der Ziffer zuordnen lassen, bspw. Tierkörperbeseitigung.

--- End quote ---

Diese Stellenbeschreibung habe ich so von meiner FBL erstellt und vorgelegt bekommen. Diesen würde ich dann gerne entsprechend anpassen wollen. Zur Bildung von Arbeitsvorgängen hätte ich allerdings noch eine Frage.

Muss in der Stellenbeschreibung bei der Bildung der jeweiligen Arbietsvorgänge jeder Arbeitsschritt einzeln, bishin zum Ergebnis des Arbeitsvorgangs in chronologischer Reihenfolge aufgeführt werden und dann der gesammte Arbeitsvorgang zeitlich definiert werden?

--- End quote ---

Nein. Eine Stellenbeschreibung ist ein Instrument zur Regelung der Organisation. Eine Stellenbeschreibung MUSS daher gar nichts. Ob diese Detailierung sinnvoll ist, muss der AG entscheiden.

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