Jeweils ab Januar 2020 ist eine Zulage nach 16(5) Tv-l zu zahlen,
-an die in Stufe 1 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 2 Übergeleitete für 75 Monate
-an die in Stufe 3 Übergeleitete für 32 Monate
-an die in Stufe 4 Übergeleitete für 10 Monate“
Ich überschlage mal...
Wer in Stufe 5 übergeleitet wird, erhält sowieso die Zulage bis die Stufe 6 erreicht ist.
Wer von E10(5) in S14(4) übergeleitet wurde, muss im worstcase nochmal 24 auf seine Stufe 5 warten.
Die Differenz von E10(5) zu S14(4) beträgt 4665,96€ - 4244,45 € = 421,51€
Ergibt bei 24 Monaten einen Verlust 421,51€ x 24 =
10.116,24€Durch die Zulage von S14(4) auf S14(15) wird für 10 Monate ein Mehrwert von
3.295,90€ erzielt.
Dem Gegengerechnet werden 14 Monate wieder die Differenz von 421,51€, wenn die Zulage wegfällt:
5901,14€. Differenz von
2605,24€ bleibt
Nach den 24 Monaten hat man ohne Zulage also 10.116,24€ miese gemacht.
Mit Zulage sind es noch 2.605,24€ miese.
Anschließend ist man in Stufe S14(5) und erhält wieder die Zulage, Vergütung wie nach S14(6)
S14(6) - E10(5) =138,77€.
2.605,24€ / 138,77€ = 18,7
Es dauert also weitere 19 Monate, bis man da auf einen grünen Zweig kommt.
Auf 10 gute Monate folgen also 14 schlechte Monate, für die es wieder 19 Monate zum ausreichen braucht, bis mit der S14 e wieder besser gefahren wird...
Alles gemessen an den 2020 Tabellen
Wer von E10(3) in die S14(2) übergeleitet wurde, läuft mit der Zulage für 75 Monate durchaus gut. .