Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"unendliche" Elternzeit
Garfield:
Wenn die neue Kollegin fest mit einer Entfristung gerechnet hat, dann scheint sie ja ebenfalls sehr fest überzeugt davon zu sein, dass die alte Kollegin nicht zurückkehren wird nach der Elternzeit.
Wieso sollte das dann so problematisch sein nochmal befristet zu verlängern?
Wäre auch nicht die erste Kraft die mit einem Abgang droht und dann doch bleibt. Mit Einreichen der Elternzeit könnt ihr sofort die befristete Verlängerung anbieten, für sie ändert sich eigentlich erstmal nichts.
neodeo2:
man darf doch nur maximal 3 mal verlängern, jedoch höchstens auf 2 Jahre. Sprich der unbefristete Vertrag darf höchstens 2 Jahre laufen (z.B. 12 Monate + 6 Monate + 6 Monate) ?
Öffdler:
Das ist auf den geschilderten Sachverhalt unzutreffend und in dieser Pauschalität Unsinn.
Wdd3:
Sehr hilfreich... ::)
Öffdler versucht dir mitzuteilen, dass mit Sachgrundbefristungen vom Arbeitsbeginn bis zur Rente befristet werden kann.
Wdd3:
--- Zitat von: Garfield am 02.11.2020 12:36 ---Wenn die neue Kollegin fest mit einer Entfristung gerechnet hat, dann scheint sie ja ebenfalls sehr fest überzeugt davon zu sein, dass die alte Kollegin nicht zurückkehren wird nach der Elternzeit.
Wieso sollte das dann so problematisch sein nochmal befristet zu verlängern?
Wäre auch nicht die erste Kraft die mit einem Abgang droht und dann doch bleibt. Mit Einreichen der Elternzeit könnt ihr sofort die befristete Verlängerung anbieten, für sie ändert sich eigentlich erstmal nichts.
--- End quote ---
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis birgt den Vorteil Banken gegenüber kreditwürdiger zu sein. Ich habe schon mehrfach Anträge auf unbefristete Weiterbeschäftigung unterstützt weil die MA gern ein Auto oder Eigenheim finanzieren wollte und die Bank dafür einen unbefristeten AV verlangt hat.
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