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Auskopplung Diskussion zu sog. „Flüchtlingen“ und Flüchtlingen

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Spid:

--- Zitat von: marcoberlin am 21.10.2020 16:26 ---Ernsthaft Spid, ist dir das nicht manchmal selber peinlich, dass du dich auf „Nebensächlichkeiten“ stürzen musst? Wunder Punkt von mir getroffen worden, dass dir nur das einfällt?

--- End quote ---
Das ist keine Nebensächlichkeit. Flüchtling ist ein Rechtsstatus, den die meisten, für die der Begriff gebraucht wird, nicht haben. Das ist der Kern des Problems, denn kaum jemand sieht ein Problem in der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen oder Asylanten. Es geht um die sog. „Flüchtlinge“, also solche, die nur so genannt werden. Diese sind ja auch in der überwältigenden Mehrheit, wie die Anerkennungsquoten deutlich zeigen.

BalBund:
Was sagt uns denn der Duden dazu? :o


--- Zitat ---Flücht­ling, der

Person, die aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen aus ihrer Heimat geflohen ist

--- End quote ---

Flüchtling ist kein Rechtsstatus wenn Du schon so rumscheißt.

Entweder er ist anerkannt asylberechtigt gem. Art 16a GG
oder ihm wurde die Flüchtlingseigenschaft gem. §3 AsylG zuerkannt
oder ihm wurde ein subsidiärer Schutzstatus gem. §4 AsylG gewährt
oder es wurden (nationale) Abschiebeverbote gem. § 60 Abs. V bzw. VII AufenthG festgestellt.

Trifft das alles nicht zu ist der abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig.

Ausnahme: Es kommt zu humanitären Aufnahmen z.B. nach §25 AufenthG usw. usw.

Hinweis: Es wurde zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulin verwendet. #Servicetweet

Spid:
Du widersprichst Dir innert zwei Sätzen selbst, indem Du den Rechtsstatus erst verneinst und dann selbst mit §3 AsylG die Rechtsnorm anführst, aufgrund der dieser Status zuerkannt wird. Was der Duden sagt oder schreibt, ist diesbezüglich hinlänglich unbeachtlich.

Bastel:

--- Zitat von: Spid am 22.10.2020 06:08 ---Was der Duden sagt oder schreibt, ist diesbezüglich hinlänglich unbeachtlich.

--- End quote ---

Ich würde noch Wikipedia zitieren. Oder Claudia Roth.

stingmb:
Verstehe die Diskussion nicht, die aktuelle Rechtslage ist doch eindeutig. Die Einladung der Kanzlerin ist der Garant für die kostenlose Rundumversorgung, völlig unabhängig vom Status, Vermögen oder persönlichen Angaben.

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