Autor Thema: Verlängerung einer Befristung  (Read 1334 times)

Texter

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Verlängerung einer Befristung
« am: 21.10.2020 19:07 »
Frage:

Ein Beschäftigter arbeitet vom 01.01.2020 - 31.12.2020 in Abteilung A bei einer Kommune. Eingruppiert in EG 8.
Der Beschäftigung ist sachgrundlos bis zum 31.12.2020 befristet. Die sachgrundlose Befristung soll bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Allerdings soll der Beschäftigte ab 2021 in Abteilung B eingesetzt werden. Die neuen Tätigkeiten führen auch zu einer Eingruppierung in die EG 8.

Ist die Verlängerung möglich oder entsteht ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis?

Spid

  • Gast
Antw:Verlängerung einer Befristung
« Antwort #1 am: 21.10.2020 19:26 »
Wenn der Tarifvertrag oder eine einzelvertragliche Vereinbarung die Versetzung und Tätigkeitsänderung ohne Änderung der Eingruppierung zur einseitigen Disposition des AG stellen und es mithin keiner weiteren Änderung des Arbeitsvertrages bedarf, sehe ich kein rechtliches Problem. Eher ein tatsächliches hinsichtlich eines Prozeßrisikos in den ersten beiden Instanzen. Auch das kann man vermeiden, indem man Versetzung und Tätigkeitsänderung einerseits und Verlängerung andererseits zeitlich entzerrt. Wenn man aber hinsichtlich der Eingruppierung irrt, hat man so oder so ein Problem.

Texter

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Antw:Verlängerung einer Befristung
« Antwort #2 am: 21.10.2020 20:24 »
Was würde sich durch einen Irrtum ändern, wenn man entzerrt? Dann wäre doch theoretisch auch eine Tätigkeitsänderung, die zu einer Änderung der Eingruppierung führt, möglich.

Spid

  • Gast
Antw:Verlängerung einer Befristung
« Antwort #3 am: 21.10.2020 20:36 »
Der Unterschied liegt darin, daß das BAG auf die einvernehmliche Änderung zugunsten des AN abstellt - ich denke, darauf willst Du mit Deiner Anmerkung hinaus. Ändert der AG jedoch einseitig die auszuübende Tätigkeit im Irrtum über die Eingruppierungwirksamkeit und somit im Irrtum über die Reichweite seines Direktionsrechts, fehlt dieses Einvernehmen dann, wenn auch der AN hinsichtlich der Eingruppierungsrelevanz und Reichweite des Direktionsrecht des AG irrte.

Texter

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Antw:Verlängerung einer Befristung
« Antwort #4 am: 21.10.2020 21:14 »
Danke für Deine unermüdlichen und präzisen Erklärungen!