Hallo,
meine Frage steht schon im Betreff. Anmerkung dazu: Das Kind ist selbst natürlich nicht krank, sondern nur als Krankheitsverdächtiger in behördlich angeordneter Quarantäne.
Im Idealfall kann der AN im Home Office weiterarbeiten, geht aber nicht überall. Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld scheidet aus, ebenso wie meiner Meinung nach die Regelungen gem. § 56 (1a) IfSG.