Autor Thema: Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?  (Read 2119 times)

Stefl

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Hallo,
meine Frage steht schon im Betreff. Anmerkung dazu: Das Kind ist selbst natürlich nicht krank, sondern nur als Krankheitsverdächtiger in behördlich angeordneter Quarantäne.

Im Idealfall kann der AN im Home Office weiterarbeiten, geht aber nicht überall. Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld scheidet aus, ebenso wie meiner Meinung nach die Regelungen gem. § 56 (1a) IfSG.


Stefl

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Antw:Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?
« Antwort #2 am: 22.10.2020 07:59 »
Ich denke hier ist die Antwort zu finden:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html

Genau das ist die Regelung, die mit Änderung des IfSG eingefügt wurde, deckt aber den Fall nicht ab. Trotzdem danke.:-)

Chrille1507

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Antw:Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?
« Antwort #3 am: 22.10.2020 08:08 »
Hallo @Stefl,

kann denn der AN im Home Office arbeiten?

Spid

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Antw:Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?
« Antwort #4 am: 22.10.2020 08:13 »
Ich sehe durchaus, daß mittels der Quarantäne für das Kind diesem auch das Betreten der Betreuungseinrichtung untersagt wird - und somit die Anspruchsvoraussetzung des §56 Abs. 1a IfSG erfüllt wird. Es ist nicht erkennbar, daß die genannte Norm auf ein generelles Betretungsverbot der Betreuungseinrichtung abzielte.

Stefl

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Antw:Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?
« Antwort #5 am: 22.10.2020 09:29 »
Ich sehe durchaus, daß mittels der Quarantäne für das Kind diesem auch das Betreten der Betreuungseinrichtung untersagt wird - und somit die Anspruchsvoraussetzung des §56 Abs. 1a IfSG erfüllt wird. Es ist nicht erkennbar, daß die genannte Norm auf ein generelles Betretungsverbot der Betreuungseinrichtung abzielte.
Du könntest Recht haben.

Leider bietet auch die Gesetzesbegründung keine abschließende Auflösung meiner Frage. Da die Erstattung rückwirkend von den in den Ländern beauftragten Stellen an den AG erfolgt, könnte man beispielhaft dort mal nachfragen, ob das Betretungsverbot auf ein generelles oder individuelles Verbot abzielt.

Spid

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Antw:Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?
« Antwort #6 am: 22.10.2020 09:34 »
Die haben auch nur eine Rechtsmeinung dazu. Wenn sie nicht zahlen, klärt das ein VG.

Stefl

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Antw:Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?
« Antwort #7 am: 22.10.2020 09:49 »
Die Frage ist nun geklärt.

Der Freistaat Sachsen (wo ich mich befinde) hat dazu ausgeführt: Ja, es besteht auch ein Erstattungsanspruch bei einem individuellen Betretungsverbot, sofern der entsprechende Bescheid des Gesundheitsamtes UND die entsprechende Allgemeinverfügung (hier: Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) diese ein Betretungsverbot vorsehen.

Abstruser Fall wäre: Der Quarantänebescheid sieht ein Verbot vor, die eigene Wohnung zu verlassen, die Allgemeinverfügung jedoch hat mit Kontaktpersonen kein Problem. Dann gäbe es ein kleines Dilemma zumindest aus Sicht des Freistaates Sachsen.