Autor Thema: [BY] modulare Qualifizierung - notwendige Klarstellungen  (Read 2809 times)

Flambo

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hi,
da in einem anderen Thread schon mal nachgefragt wurde, wollte ich speziell für meinen Fall nachfragen, ob sowas möglich ist.
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung als Verwaltungswirt (Bauamt) in Bayern, A6, abgeschlossen und würde auch gerne die modulare Qualifizierung machen. Dazu hätte ich eine Fragen (falls bei mir sowas möglich ist).

Als Basis habe ich die Seite der BVS herangezogen: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html

Zitat
Welche Voraussetzungen benötige ich, um an den Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen zu können?
Voraussetzung für die Teilnahme an den Maßnahmen der modularen Qualifizierung ist gemäß Art. 20 Abs. 4 LlbG die Eignung durch eine positive Leistungsfeststellung in der dienstlichen Beurteilung (Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG; bisheriger Aufstiegsvermerk). Wenn in der letzten, maximal vier Jahre zurückliegenden periodischen Beurteilung der erforderliche Vermerk enthalten ist, kann mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde der Beamtin bzw. des Beamten mit der modularen Qualifizierung begonnen werden.

Weitere Voraussetzungen sind in § 3 ModQV geregelt; die zu qualifizierende Beamtin bzw. der zu qualifizierende Beamte muss abhängig von der Qualifikationsebene ein bestimmtes Mindestamt erreicht haben:

ab der Besoldungsgruppe A7 mindestens das Amt der Besoldungsgruppe A5


hierzu meine Fragen:
1. Was ist eine positive Leistungsfeststellung? Was muss man dafür tun? Wie "schnell" bekommt man solche in der Regel? Gibt es hierzu irgendwelche Beispiele?

2. Kann man von A6 in A7 aufsteigen? Für die modulare Qualifizierung ist ja in meinem Falle A7 Voraussetzung. Bei mir wären es, wenn ich die einzelnen Besoldungsstufen durchmachen würde, genau 24 Jahre...

3. Was bedeutet (mindestens das Amt der Besoldungsgruppe A5"? Muss die Behörde auch eine Besoldungsgruppe haben??

mfg
« Last Edit: 23.10.2020 03:21 von Admin2 »

Garfield73

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Ich kann Dir nur für meine Behörde (Finanz, BY) antworten:

Du brauchst in der Beurteilung die Eignung für die mQ.
Theoretisch könntest Du die schon in der nächsten Beurteilung bekommen.
Praktisch brauchst Du Dir in den nächsten 10 Jahren und bevor Du mind. A8 bist darüber keine Gedanken zu machen.