Moin Moin !
Bin neu hier und muss gleich mal mit einem bürokratischen Problem reinplatzen...kurz zur Lage :
BPOL-Beamter, Abordnung im Rahmen einer Verwendungsfortbildung
Wohnort = Lübeck
alter Dienstort = Neustadt in Holstein
neuer Dienstort = wechselnd (im Rahmen der Verwendungsfortbildung) ; später fest Lübeck, momentan auch Lübeck
alte Dienststelle = BPOL See
neue Dienststelle = BPOLD11
Es geht um die Gewährung von Trennungsgeld (TG) für den Lübeck-Abschnitt der Fortbildung. Ich war bis vor kurzem auf dem alten Wissensstand, dass der 30km Radius von Bedeutung ist und für Lübeck somit für meinen Fall TG hinfällig gewesen wäre. Nun hat mich ein Kollege auf dem Lehrgang darauf aufmerksam gemacht, dass es seit dem 01.06.20 eine Neuregelung gibt. Ich also kurz beim BVA reingeschaut und siehe da :
Ab dem 01.06.2020 wird bei einem Dienstortwechsel wegen folgender Personalmaßnahmen auch Trennungsgeld gewährt, wenn die Wohnung im Einzugsgebiet liegt:
- Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung
- Zuweisung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes und § 20 des Beamtenstatusgesetzes
- vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde
- vorübergehende dienstliche Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle
Schnellsubsumtion
Dienstortwechsel (check)
Wohnung liegt im Einzugsgebiet (check, bzw. egal seit der Neuregelung nach meinem Verständnis)
Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus-und Fortbildung (check, Verwendungs
fortbildung)
Bin ganz normal abgeordnet von der BPOL See zur D11.
Mein Reisenkosten-/TG-Sachbearbeiter sagt, ich bin raus, weil Wohnort = neuer Dienstort. Aber genau der Fall ist doch nun auch seit 01.06.20 abgedeckt, oder versteh ich die Auflistung auf der BVA-Seite völlig falsch ?
Es wird ja klipp und klar gesagt, dass TG bei den genannten Maßnahmen auch gewährt wird, wenn die Wohnung im Einzugsgebiet liegt. Meine Abordnung fällt nach meinem Denken in diesen Katalog von "Ausnahmen".
Hier nochmal der Link zum BVA =
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_anspruch.htmlSchonmal vorab vielen Dank für jedwede Hilfestellung. Hab dem Sachbearbeiter auch schon einen Screenshot von der o.g. BVA-Seite mitgeschickt, aber seitdem antwortet er nicht mehr auf Mails
Freundliche Grüße