Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Zulage  (Read 6743 times)

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #15 am: 24.10.2020 17:27 »
Wenn die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit höherwertig ist, wie kommt es dann zur im Vergleich zur nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit geringeren Entgeltgruppe?

Isie

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #16 am: 24.10.2020 18:27 »
Es handelt sich um eine höherwertige Tätigkeit
Hast du vor dem 01.10.2018 ein Schreiben mit dem Inhalt erhalten, dass dir ab dem 01.10.2018 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird?

TheBridge27

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #17 am: 24.10.2020 18:44 »
Im Schreiben vom 22.10.2018 heißt es:
Es handelt sich um die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit i.S. des 14 ABS. 3 TVöD.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #18 am: 24.10.2020 18:47 »
Der 22.10.18 liegt nach dem 01.10.2018, so daß schon mal keine vorübergehende Übertragung zum 01.10.18 stattgefunden haben kann.

TheBridge27

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #19 am: 24.10.2020 18:50 »
Ok, es steht halt auch drin das ich die Zulage rückwirkend zum 1.8. bekomme

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #20 am: 24.10.2020 19:00 »
Das macht es nicht besser. Es klingt nach typischem kommunalen Versagen, das größtenteils aus völligem Unvermögen, manchmal aber auch aus krimineller Energie herrührt.

Isie

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #21 am: 24.10.2020 19:04 »
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wenn dir von Anfang an die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, ohne dass sie dir ausdrücklich nur vorübergehend übertragen wurde, bist du in EG 8 eingruppiert, möglicherweise aber in Stufe 1 ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

TheBridge27

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #22 am: 24.10.2020 19:06 »
Hmm, wie hätte es ablaufen sollen bzw. wann wird bei Zulage dann Stufenlaufzeit angerechnet! Da ja bei mir eine fiktive Höhergruppierung von EG6/ nach EG8/2 stattgefunden hat. Das nächste ist dann das ich zum 01.02.21 eine neue Stelle bekomme die mit E9a bewertet ist! Da wird, wenn es denn einer ist, der Fehler dann vermutlich auffallen!

TheBridge27

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #23 am: 24.10.2020 19:08 »
Im Arbeitsvertrag steht ganz klar als Springerkraft EG 6/1

Isie

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #24 am: 24.10.2020 19:11 »
Eine fiktive Höhergruppierung gibt es nicht. Eine Springerkraft gibt es tariflich auch nicht.

TheBridge27

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #25 am: 24.10.2020 19:13 »
Ok, aber was würdet ihr an meiner Stelle jetzt machen? Weis ja nicht wer oder wie die auf sowas kommen!!!

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #26 am: 24.10.2020 19:15 »
Der AG hätte zu Beginn der Beschäftigung eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen müssen, die zur Eingruppierung in E6 führte, dann die nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Vorhinein und  ausdrücklich nur vorübergehend.

Die Zulage ist für die Berücksichtigung der Stufenlaufzeit unbeachtlich, Diese wird auch nicht angerechnet. Vielmehr wird, wenn einem TB nach §14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und ihm im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen wird, dieser hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.

Isie

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #27 am: 24.10.2020 19:18 »
Ich würde nichts machen und abwarten, welcher Stufe du bei der Höhergruppierung nach 9a zugeordnet wirst.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #28 am: 24.10.2020 19:21 »
Ich würde mir einen AG suchen, der genug Respekt vor seinen AN hat, um Personal in seiner Personalverwaltung zu beschäftigen, das zumindest ansatzweise in der Lage ist, korrekt zu handeln.

Isie

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #29 am: 24.10.2020 19:25 »
Oder so.
Aber wenn dir die Arbeit dort gefällt, warte einfach ab. Hast du vor der Einstellung bereits bei einem anderen Arbeitgeber eine einschlägige Tätigkeit ausgeübt? Das könnte den jetzt bereits erfolgten Stufenaufstieg erklären. Aber warte jetzt erst mal die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nach EG 9a ab. Oder soll das auch wieder vorübergehend sein?