Okay, diese Info habe ich anscheinend übersehen.
Wie Spid bereits geschrieben hat, war bei der Höhergruppierung nach EG 8 die Stufenlaufzeit seit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit anzurechnen. Sofern dir zum 01.10.18 die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, war ab diesem Zeitpunkt die Stufe 2 der EG 8 Grundlage für die Zulagenberechnung. Und da diese Zeit anzurechnen ist, bist du ab dem 01.10.20 in EG 8 Stufe 3, sofern du spätestens im Oktober nach EG 8 höhergruppiert wurdest.