Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Zulage  (Read 7305 times)

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #30 am: 24.10.2020 19:35 »
Die Erklärung für die Annahme des AG zum Zeitpunkt des Stufenaufstiegs erklärt sich doch wohl eher durch seine Auffassung, es läge ein Anwendungsfall des §14 Abs. 1 vor.

TheBridge27

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #31 am: 24.10.2020 19:36 »
Nein, das ist dann eine Höhergruppierung von EG8 auf EG9a
Wenn ich jetzt warte und dann der Fehler auffällt muss ich wahrscheinlich zurückbezahlen, oder?

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #32 am: 24.10.2020 19:40 »
Von welchem Fehler, der entdeckt werden könnte, gehst Du aus? Ich sehe bspw. nicht, daß dem AG die Erleuchtung kommt, daß sein handelndes Personal zu unfähig ist, Arbeitsverträge zu schließen und Tätigkeiten vorübergehend zu übertragen.

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #33 am: 24.10.2020 20:07 »
Nein, das ist dann eine Höhergruppierung von EG8 auf EG9a
Wenn ich jetzt warte und dann der Fehler auffällt muss ich wahrscheinlich zurückbezahlen, oder?
Warum ist das eine Höhergruppierung von EG 8 nach EG 9a? Ich habe dich so verstanden, dass du eben gerade nicht in EG 8 eingruppiert bist, sondern nur die Zulage bekommst.

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #34 am: 24.10.2020 20:15 »
Zum 01.10.2020 bist du in welcher Entgeltgruppe in Stufe 3 gekommen? In EG 6 oder nur bei der Zulagenberechnung nach EG 8? Letzteres wäre korrekt, nur das Datum 01.10. ist vielleicht nicht ganz richtig.

TheBridge27

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #35 am: 24.10.2020 20:16 »
Nein, von EG6/1 Zulage auf EG8/2 bis zur Höhergruppierung! Und jetzt zum 01.02.2021 fang eine neue Stelle an im Wohngeld die mit EG9a bewertet ist!

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #36 am: 24.10.2020 20:20 »
Wann wurdest du nach EG 8 höhergruppiert?

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #37 am: 24.10.2020 20:41 »
Okay, diese Info habe ich anscheinend übersehen.

Wie Spid bereits geschrieben hat, war bei der Höhergruppierung nach EG 8 die Stufenlaufzeit seit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit anzurechnen. Sofern dir zum 01.10.18 die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, war ab diesem Zeitpunkt die Stufe 2 der EG 8 Grundlage für die Zulagenberechnung. Und da diese Zeit anzurechnen ist, bist du ab dem 01.10.20 in EG 8 Stufe 3, sofern du spätestens im Oktober nach EG 8 höhergruppiert wurdest.

TheBridge27

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #38 am: 24.10.2020 20:58 »
Ok! Heißt aber dann das mir durch die Zulagenzahlung die Zeit in Stufe 1 so gut wie geschenkt wurde! Da war ich ja dann nur einen Monat!

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage
« Antwort #39 am: 24.10.2020 21:04 »
Nein, wie bereits dargelegt, steht die Zulage in keinem Zusammenhang dazu.