Autor Thema: Erforderliche Unterlagen bei Einstellung  (Read 26042 times)

AndreasG

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #15 am: 26.10.2020 09:52 »
Natürlich muss man auch in diesem Fall dem neuen Arbeitgeber nachweisen das man seinen Urlaubsanspruch noch nicht genommen hat.

Zitat
Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Für diese Fälle ergibt sich aus § 5 Abs. I c BUrlG Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Die 1/12-Regelung zur anteiligen Urlaubsberechnung gilt nach der Rechtsprechung des BAG in diesen Fällen ausdrücklich nicht, vgl. auch BAG 9 AZR 179/15. Die Gefahr eines doppelten Urlaubsanspruchs besteht hier schon deshalb nicht, weil die Dauer von sechs Monaten Wartezeit überschritten ist und deswegen in diesem Jahr nicht noch ein zweites Mal sechs Monate Wartezeit erreicht werden können.

https://www.ahs-kanzlei.de/2016-04-bag9azr17915-urlaubsanspruch



Zitat
Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann.

Mit der Einstellung ist das definitiv der Fall... ::)

Mal so als Idee: Warum nicht zuerst mit den Personalern reden?

The Witch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #16 am: 26.10.2020 09:52 »
Der TE wird nach eigener Auskunft bei der BA eingestellt. Die Liste enthält einige BA-spezifische Punkte wie z. B. die Erklärungen zur Sperrung der eigenen Kundendaten, zur Korruption, zur Nutzung von Internet und Telefon etc. Das Führungszeugnis ist eins zur Vorlage bei einer Behörde und wird direkt versandt, bei der Beantragung erhält man i. d. R. eine Bescheinigung - die reicht aus. Die Unterlagen zum Studium würde ich unbedingt mit einreichen, wenn ich an Aufstiegsmöglichkeiten interessiert wäre. Mal abgesen davon, dass sie die Lückenlosigkeit des Lebenslaufes belegen.

Zur Sozialversicherungsnummer: Angeblich liegt ein Berufsabschluss vor - dann muss es auch eine entsprechende Nummer geben oder wie wurde der Abschluss erworben wenn nicht in einer Ausbildung?

Zum Krankenversicherungsnachweis: Den erhält man sofort, wenn man eine entsprechende Geschäftsstelle aufsucht.

(Und Geburtsurkunden sollte man in der Tat immer vorliegen haben.)

Rene

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #17 am: 26.10.2020 10:00 »
Wenn ich in der Vorbeschäftigung nur einen befristeten Vertrag bis August (Was der neue Arbeitgeber ja durch die 46 Nachweise sieht) dann weiß er auch das ich nur anteilig Urlaubsanrecht habe. Und wenn ich keine Bescheinigung vorlege das ich nicht meinen Anspruch genommen habe, ist klar das ich noch anteilig für dieses Jahr Urlaub habe. Was genau anderes sagt eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers aus?Welchen Buchstaben von "Standard" hast du überlesen? Jeder neu anfangene Mitarbeiter wird zur Klärung, der im laufenden Jahr, genommen oder nicht genommen Urlaubstage befragt. Die, deinen Einstellungsvorgang bearbeitende, Person muss nicht zwangsläufig bereits über deinen nur zum August laufenden Zeitvertrag informiert sein.

Wie gesagt, Studienabschlüsse unrelevant für einen Job der eine Ausbildung erfordert. wie gesagt, du hast das gleiche Anschreiben bekommen, wie der neue Ausbilder im technischen Bereich, der neue Auszubildende, der neue wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungslabor und unter Umständen sogar der neue Geschäftsführer

Geburtsurkunde um sicher zu stellen das ich der bin der ich angebe? Hmmm musste ich in meinem Leben noch nie vorlegen. Selbst beim Beantragen eines Reisepass wollte anscheinend niemand wissen ob ich wirklich der bin.......

VL Leistungen. Äh wie soll ich einen Antrag stellen wenn ich nicht weiß wo ich die VL abschließe. Und wie soll ich die VL abschließen wenn ich weder Arbeitsvertrag, Personalnummer noch sonst irgendwelche festen Infos habe.....?vielleicht gibt es ja Menschen, die wissen, dass sie es wollen und haben womöglich sogar schon die Daten dafür?

Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann. Da hat ja jemand Glück gehabt.

hoboboy

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #18 am: 26.10.2020 10:02 »
Natürlich muss man auch in diesem Fall dem neuen Arbeitgeber nachweisen das man seinen Urlaubsanspruch noch nicht genommen hat.

Zitat
Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Für diese Fälle ergibt sich aus § 5 Abs. I c BUrlG Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Die 1/12-Regelung zur anteiligen Urlaubsberechnung gilt nach der Rechtsprechung des BAG in diesen Fällen ausdrücklich nicht, vgl. auch BAG 9 AZR 179/15. Die Gefahr eines doppelten Urlaubsanspruchs besteht hier schon deshalb nicht, weil die Dauer von sechs Monaten Wartezeit überschritten ist und deswegen in diesem Jahr nicht noch ein zweites Mal sechs Monate Wartezeit erreicht werden können.

https://www.ahs-kanzlei.de/2016-04-bag9azr17915-urlaubsanspruch



Zitat
Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann.

Mit der Einstellung ist das definitiv der Fall... ::)

Mal so als Idee: Warum nicht zuerst mit den Personalern reden?

Falsch. Das gilt für unbefristete Verträge oder Kündigungen. Wenn ein Vertrag bis Juli befristet ist und es klar ist das das Arbeitsverhältnis im Juli endet gibt es auch keine 30 Tage Urlaub.

AndreasG

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #19 am: 26.10.2020 10:07 »
Bitte nochmal die Seite durchlesen.

Die Überschrift lautet: Urlaubsanspruch bei Befristung

Zusätzlich sollte man sich mal drauf einigen wann das Arbeitsverhälntis endete.

Zuerst "bis August" jetzt "bis Juli"...


hoboboy

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #20 am: 26.10.2020 10:07 »
Wenn ich in der Vorbeschäftigung nur einen befristeten Vertrag bis August (Was der neue Arbeitgeber ja durch die 46 Nachweise sieht) dann weiß er auch das ich nur anteilig Urlaubsanrecht habe. Und wenn ich keine Bescheinigung vorlege das ich nicht meinen Anspruch genommen habe, ist klar das ich noch anteilig für dieses Jahr Urlaub habe. Was genau anderes sagt eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers aus?Welchen Buchstaben von "Standard" hast du überlesen? Jeder neu anfangene Mitarbeiter wird zur Klärung, der im laufenden Jahr, genommen oder nicht genommen Urlaubstage befragt. Die, deinen Einstellungsvorgang bearbeitende, Person muss nicht zwangsläufig bereits über deinen nur zum August laufenden Zeitvertrag informiert sein.

Wie gesagt, Studienabschlüsse unrelevant für einen Job der eine Ausbildung erfordert. wie gesagt, du hast das gleiche Anschreiben bekommen, wie der neue Ausbilder im technischen Bereich, der neue Auszubildende, der neue wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungslabor und unter Umständen sogar der neue Geschäftsführer

Geburtsurkunde um sicher zu stellen das ich der bin der ich angebe? Hmmm musste ich in meinem Leben noch nie vorlegen. Selbst beim Beantragen eines Reisepass wollte anscheinend niemand wissen ob ich wirklich der bin.......

VL Leistungen. Äh wie soll ich einen Antrag stellen wenn ich nicht weiß wo ich die VL abschließe. Und wie soll ich die VL abschließen wenn ich weder Arbeitsvertrag, Personalnummer noch sonst irgendwelche festen Infos habe.....?vielleicht gibt es ja Menschen, die wissen, dass sie es wollen und haben womöglich sogar schon die Daten dafür?

Tja werde wohl nicht eingestellt werden können da ich die absurden Formalitäten nicht erfüllen kann. Da hat ja jemand Glück gehabt.

VL Leistungen. Ich bin einer dieser Menschen die weiß das ich es will und kann trotzdem keine Daten dafür liefern. Kannst ja mal testweise versuchen einen VL Vertrag abzuschließen.......funktioniert nicht ohne die Daten des Arbeitgebers.

Ich werde auch mein "Freunde Buch" aus der dritten Klasse mitnehmen. Ich denke da könnten auch noch relevanten Informationen versteckt sein. Meine Personalakte kann ich ja nicht komplett und lückenlose sein wenn die nicht wissen wer in der dritten Klasse mein bester Freund war.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #21 am: 26.10.2020 10:16 »
Finds amüsant  ;D
Augen zu und durch

Hast du mal einen Immobilienkredit aufgenommen?
Du wirst dich umschauen  ;D

Acrimony

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #22 am: 26.10.2020 11:41 »
Und woher soll der AG wissen, dass du nicht bereits einen VL-Vertrag besitzt, den du von einer anderen Arbeitsstelle mitnimmst? Natürlich kann man solche Unterlagen nachreichen. Bescheinigungen von der KK werden unter Angabe der AG-Adresse meistens auch direkt da hingesendet. Dass du deine Geburtsurkunde nicht zur Hand hast ist... naja, dein Versäumnis?!

Als jemand der mal bei der BA gearbeitet hat: Du wirst in irgendeiner Form dafür verantwortlich sein, dass Menschen in einer Notsituation ihre Miete bezahlen können und Essen auf dem Tisch haben. Und da ist es keine Überraschung, dass der AG genau wissen will, wen er da an den PC setzt. Du kannst bei der BA sogar auf einer Registraturstelle ziemlichen Schaden anrichten., wenn Nachrichten der Kunden nicht an die Stellen kommen, wo sie hinsollen bzgl. Sperrzeitrelevanz.
Termine zum Vertragsunterschreiben war bei meiner Agentur üblich - viel gibts im Vertrag ja auch nicht zu lesen, da wird auf den Tarifvertrag abgestellt.

Ich hab mal ein Praktikum bei einer Einrichtung gemacht, die einer großen deutschen Bankenverbund gehört. Und da war die Liste bei Geburtsurkunde und Führungszeugnis noch lange nicht vorbei, da musste man erklären, dass man weder Sekten, noch terroristischen Organisationen noch anderen extremistischen Gruppen etc. angehört. Seitenweise. Als Praktikant für ein paar Groschen im Monat ohne irgendwelche Zugriffe auf bankrelevante Hauptdatenbanken.

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 600
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #23 am: 26.10.2020 13:48 »
Acrimony,  wenn hoboboy noch nicht einmal professionell mit dieser Liste umgehen kann und so einen Zirkus veranstaltet sehe ich schwarz für:
Zitat
Du wirst in irgendeiner Form dafür verantwortlich sein, dass Menschen in einer Notsituation ihre Miete bezahlen können und Essen auf dem Tisch haben

hoboboy

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #24 am: 26.10.2020 18:43 »
Und woher soll der AG wissen, dass du nicht bereits einen VL-Vertrag besitzt, den du von einer anderen Arbeitsstelle mitnimmst? Natürlich kann man solche Unterlagen nachreichen. Bescheinigungen von der KK werden unter Angabe der AG-Adresse meistens auch direkt da hingesendet. Dass du deine Geburtsurkunde nicht zur Hand hast ist... naja, dein Versäumnis?!

Als jemand der mal bei der BA gearbeitet hat: Du wirst in irgendeiner Form dafür verantwortlich sein, dass Menschen in einer Notsituation ihre Miete bezahlen können und Essen auf dem Tisch haben. Und da ist es keine Überraschung, dass der AG genau wissen will, wen er da an den PC setzt. Du kannst bei der BA sogar auf einer Registraturstelle ziemlichen Schaden anrichten., wenn Nachrichten der Kunden nicht an die Stellen kommen, wo sie hinsollen bzgl. Sperrzeitrelevanz.
Termine zum Vertragsunterschreiben war bei meiner Agentur üblich - viel gibts im Vertrag ja auch nicht zu lesen, da wird auf den Tarifvertrag abgestellt.

Ich hab mal ein Praktikum bei einer Einrichtung gemacht, die einer großen deutschen Bankenverbund gehört. Und da war die Liste bei Geburtsurkunde und Führungszeugnis noch lange nicht vorbei, da musste man erklären, dass man weder Sekten, noch terroristischen Organisationen noch anderen extremistischen Gruppen etc. angehört. Seitenweise. Als Praktikant für ein paar Groschen im Monat ohne irgendwelche Zugriffe auf bankrelevante Hauptdatenbanken.

Mein Versäumnis? Ich habe die Geburtsurkunde seit 29 Jahren in meinem Leben für nix gebraucht.
Es ist komisch das selbst für die Beantragung des Reisepasses, den höchsten Pass den man haben kann, mit dem man durch Ländergrenzen kommt, selbst da wird keine Geburtsurkunde gebraucht. Aber für Job XY ist der, warum auch immer, unverzichtbar. Ich bin bin sicher wenn ich da nachfrage wissen die für die Hälfte der Bescheinigungen nicht mal wofür die die brauchen. Hauptsache Daten sammeln.

Die Bescheinigungen sind wichtig für meine Einstufung? Haha ernsthaft? Klar, es wird sich sicherlich später jemand nochmal all meine Bescheinigungen angucken um mich nicht in Stufe 1 einstufen zu müssen sondern höher.......jup realistisch......
Gut, dann sag ich ich will in die niedrigste Stufe 1. Dann sollten schonmal 20% der Bescheinigungen überflüssig werden.

Geburtsurkunde ist nun beantragt. Mehr kann ich nicht machen.
Bin gespannt wieviel von meinem ersten Gehalt für die Beantragung von 156 Bescheinigungen draufgehen.

Und das Nichterlauben des in Ruhe durchlesens des ARBEITSVERTRAG zuhause ist weiterhin ein absolutes Unding.


ike

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 294
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #25 am: 26.10.2020 19:41 »
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.

Pakart

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #26 am: 26.10.2020 20:13 »
Bitte nochmal die Seite durchlesen.

Die Überschrift lautet: Urlaubsanspruch bei Befristung

Zusätzlich sollte man sich mal drauf einigen wann das Arbeitsverhälntis endete.

Zuerst "bis August" jetzt "bis Juli"...

Vielleicht sollte sich hoboboy einfach mal die §§ 4-6 des BUrlG lesen und den Hinweis dazu nehmen, dass dem BUrlG eine Befristung egal ist. Das bezuggenommene Urteil klärt die Auslegung des Wortes "nach" im § 4.

hoboboy

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #27 am: 26.10.2020 21:05 »
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.

Das kritisieren von völlig unnötig verlangten Bescheinigungen ist also nicht mehr Erlaubt? Naja mit komplett überhörigen Menschen möchte ich auch nicht zusammenarbeiten und ich glaube auch nicht das dies ein Arbeitgeber will.

Es konnte mir ja auch noch niemand erläutern inwiefern mein Studiumszeugniss oder meine Geburtsurkunde für diesen Job eine höhere Relevanz haben als die Bescheinigung meines Seepferdchens........scheint wohl nicht so einfach zu sein.

Grumbakiechel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #28 am: 27.10.2020 03:19 »
Du wirst Dich wundern, wie schnell Du Deinen Arbeitsvertrag durchgelesen hast. Der beruht im Wesentlichen auf dem Tarifvertrag und dort ist alles bestens geregelt.

Außerdem kenne ich keinen Arbeitgeber, der nicht alle beruflichen Abschlüsse haben will, unabhängig davon, ob sie relevant sind oder nicht.  Vor allem verstehe ich überhaupt nicht, worüber man sich da aufregen könnte. Du hast sicherlich in Deiner Bewerbung  und Deinem Lebenslauf Deinen Studienabschluss angegeben, oder? Dass der AG hierfür Belege will ist nachvollziehbar, sonst könnte jeder Hinz und Kunz behaupten, er oder sie sei Volljurist/in.

Auch die Vorlage einer Geburtsurkunde ist völlig normal.

Du behauptest, es konnte Dir noch niemand erläutern, wofür das alles gebraucht wird. Ich nehme an, eine Auskunft beim Personalamt dazu hast Du nicht eingeholt. Ob Dir das einleuchtet, spielt keine Rolle.

Eine VL kann man abschließen, muss man aber nicht. Und dazu brauchst Du nicht mal einen Arbeitgeber, dan  hast Du eben nur keinen Zuschuss vom AG. Den Vertrag schließt man ab, dann gibt es eine Bescheinigung, die reicht man beim AG ein und fertig.

Offenbar von gar nichts irgendeine Ahnung, aber nur am Pöbeln. Deine neuen Kollegen können sich schon mal freuen. Und vergiss bitte nicht, den Nachweis vom Seepferdchen mit abzugeben, der scheint Dir ja besonders am Herzen zu liegen.

Hoffentlich kommst Du nicht auf einen Arbeitsplatz mit Publikum....

Spid

  • Gast
Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #29 am: 27.10.2020 06:33 »
Inwiefern wäre die Vorlage einer Geburtsurkunde völlig normal? Das habe weder ich jemals von jemandem verlangt, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen, noch hätte es jemals jemand von mir für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses verlangt.