Autor Thema: Erforderliche Unterlagen bei Einstellung  (Read 26744 times)

gerzeb

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #30 am: 27.10.2020 07:16 »
Scheinst ein richtig sympathisches Kerlchen zu sein  :)
Mach weiter so, bleib wie du bist, dann kannst du demnächst auf der andere Seite des Tisches sitzen  ;)

Texter

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #31 am: 27.10.2020 08:30 »
Inwiefern wäre die Vorlage einer Geburtsurkunde völlig normal?

Die mir bekannten AG (Kommunen + Land) arbeiten mit Vordrucken, die sie vermultich von Rehm beziehen. In diesen Vordrucken wird um Vorlage einer Geburtsurkunde gebeten. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass die Vorlage "völlig normal" ist.


Spid

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #32 am: 27.10.2020 08:34 »
Es ist vielleicht gewöhnlich, normal ist das nicht.

hoboboy

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #33 am: 27.10.2020 08:36 »
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.

Das kritisieren von völlig unnötig verlangten Bescheinigungen ist also nicht mehr Erlaubt? Naja mit komplett überhörigen Menschen möchte ich auch nicht zusammenarbeiten und ich glaube auch nicht das dies ein Arbeitgeber will.

Es konnte mir ja auch noch niemand erläutern inwiefern mein Studiumszeugniss oder meine Geburtsurkunde für diesen Job eine höhere Relevanz haben als die Bescheinigung meines Seepferdchens........scheint wohl nicht so einfach zu sein.

Nur weil etwas "völlig normal" ist heißt das nicht das es auch irgendeinen Sinn ergibt. Ich kann also die wichtigsten Pässe ja sogar ganze Staatsangehörigkeiten beantragen mit meinem Ausweis. Aber für den Job als Sachbearbeiter XY ist urplötzlich ein Personausweis oder Reisepass nicht ausreichend. Ganz einfache Frage...........welchen Mehrwert bietet die Geburtsurkunde? Wird mir wohl niemand erklären können.
VL Vertrag ohne die Angabe der Personaldaten kann man nicht abschließen. Dir ist bewusst das der AG den Betrag überweist und nicht du selber?

Na wenn das so ist muss ich wohl auch nochmal mein Kindergarten nach einer Bescheinigung fragen. Könnte ja jeder sagen er war im Kindergarten.

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #34 am: 27.10.2020 08:49 »
So, die drei Tage sind ja fast rum... Freu mich schon auf deinen Bericht.

ike

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #35 am: 27.10.2020 10:23 »
So, die drei Tage sind ja fast rum... Freu mich schon auf deinen Bericht.

Ob er den Termin überlebt hat?
Das Gebäude der BA in Nürnberg, soweit es dort sein sollte, ist ja doch recht groß und es könnte schon mal jemand dort verloren gehen, auch für Jahre...
Vorteil wäre, dass der Rest der Welt dann seine Ruhe vor ihm hätte.

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #36 am: 27.10.2020 10:36 »
Die Geburtsurkunde könnte ja auch entscheidend sein ob bzw was von m/w/d zutreffend ist, alternativ müsste vor Vertragsunterzeichnung der Pimmel o.ä. vorgezeigt werden...

Spid

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #37 am: 27.10.2020 10:38 »
Ich finde die Liste aber auch ein wenig befremdlich - zumal grundsätzlich Personalausweis, Steuer-ID, SV-Nummer und ggfs. PKV-Bescheinigung genügen.

Hinsichtlich des Führungszeugnisses wäre ja noch interessant, inwiefern Eintragungen darin im öD relevant für die Begründung des Arbeitsverhältnisses sein könnten, denn das wäre ja nur der Fall, wenn im Anforderungsprofil Unbestraftheit o.ä. gefordert worden wäre.

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #38 am: 27.10.2020 10:53 »
Ja, die Liste ist ebenso übertrieben wie die Empörung/Empfindlichkeit des TE...


Spid

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #39 am: 27.10.2020 10:58 »
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #40 am: 27.10.2020 11:12 »
Dieses AV oder eines im öD?

Mir fiel da Bundeskinderschutzgesetz in Bezug auf öffentliche Kinder- und Jugendhilfe ein=Tätigkeitsausschluss für einschlägig Vorbestrafte; nachweis nür über erweitertes Führungszeugnis. Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?

AndreasG

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #41 am: 27.10.2020 11:14 »
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #42 am: 27.10.2020 11:21 »
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...

Spid

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #43 am: 27.10.2020 11:23 »
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.
Die Anforderungen, anhand derer jemand geeignet oder ungeeignet ist, ergeben sich im öD doch aus dem Anforderungsprofil, das allein zur Personalauswahl herangezogen werden darf. Wenn man die Unbestraftheit allgemein oder die Unbestraftheit hinsichtlich bestimmter Delikte nicht ins Anforderungsprofil schreibt, darf sie bei der Personalauswahl auch nicht berücksichtigt werden - oder?

Spid

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #44 am: 27.10.2020 11:24 »
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...

Nicht nur dürfte/könnte - man müßte, wenn es nicht im Anforderungsprofil steht!