Die BA ist aber nun eher kein Träger der Kinder- und Jugendhilfe - und auch ca. 97% der im öD dürften von der Regelung nicht betroffen sein.
Dieses AV oder eines im öD?
Deshalb meine Frage...
Ohne zu recherchieren könnte ich mir noch "vorstellen" dass es TB im Beireich Verfassungschutz oder der Polizeibehörden "treffen" könnte
Sicher. Mir ging es insbesondere um die Absurdität, die sich ergibt. Was macht der AG des öD, der einen Bewerber (die genannten gesetzlichen Ausnahmen mal außen vor) anhand des Anforderungsprofils ausgewählt hat, in diesem keine (einschlägige) Unbestraftheit forderte, zur Einstellung ein Führungszeugnis verlangt, in dem Eintragungen nicht unerheblicher Natur sind - und die der Bewerber nicht aktiv verschwiegen hat, sondern er wurde einfach nicht gefragt. Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?