Autor Thema: Erforderliche Unterlagen bei Einstellung  (Read 26549 times)

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #60 am: 27.10.2020 13:26 »
Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?

Da vermute ich mal, dass der AG in die Röhre gucken wird und zur Eigenkündigung motivieren muss...

FGL

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #61 am: 27.10.2020 13:29 »
Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach.
Den wiederholt geäußerten - und naheliegenden - Vorschlag, dies einfach mal bei Deinem zukünftigen Arbeitgeber zu erfragen, ignorierst Du mit beeindruckender Vehemenz. Das Problem zu lösen scheint nicht so wichtig zu sein wie sich über das Problem wortgewaltig aufzuregen.

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #62 am: 27.10.2020 13:34 »
Das Problem zu lösen scheint nicht so wichtig zu sein wie sich über das Problem wortgewaltig aufzuregen.

Bingo... Deshalb @TE kurz vor Vertragunterschrift den Löres auf den Tisch knallen und das Problem ist definitiv gelöst.

Spid

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #63 am: 27.10.2020 13:51 »
Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?

Da vermute ich mal, dass der AG in die Röhre gucken wird und zur Eigenkündigung motivieren muss...

Endlich ein Profi im Bürgeramt
 - Schilda. Wie heute das Arbeitsgericht entschieden hat, hat die Stadtverwaltung den mehrfach verurteilten Paßfälscher Knack I. in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt und die erteilte Einstellungszusage rechtswidrig gebrochen, weil sie ihn nicht beschäftigt habe, obwohl er sich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt hatte. Erst bei Vertragsunterzeichnung fiel mit Vorlage des Führungszeugnisses auf, daß I. mehrfach einschlägig vorbestraft war. Eine Unbestraftheit war im Anforderungsprofil der Stelle jedoch nicht vorgesehen. Die Bürger von Schilda können sich über einen echten Profi freuen, der auch mal selbst Hand anlegen kann, wenn auf die Schnelle ein Ausweisdokument benötigt wird.

yamato

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #64 am: 27.10.2020 14:14 »


Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Die Bundesagentur für Arbeit (sofern dies der zukünftige Ag ist)ist ein Koloss mit über 100.000 Mitarbeitern, der auch noch grundsätzlich alles zentral aus Nürnberg zu regeln versucht. Im Egebnis werden dann halt den täglich hunderten dort abgeschlossenen Arbeitsverträgen im voraus solche Merkblätter verteilt, die versuchen jede Möglichkeit abzudecken. Meinst Du wirklich die haben Zeit und Lust jeder möglichen Neueinstellung eine individuelle Liste zukommen zu lassen.

gerzeb

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #65 am: 27.10.2020 14:28 »
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.

Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

BITTE... Tu uns, dir und der restlichen Welt den Gefallen und mach einfach den Kopp zu  ::)

Wenn du dich auch offline so gibst wie hier im Forum... Wundert es dich ernsthaft das du keine auf dein Studium zugeschnittene Stelle findest???

Samoht Flodur

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #66 am: 27.10.2020 14:31 »
Der ist doch nur dahingegangen "wegen Stempel vom Amt" dass da wirklich was draus werden könnte hat der "Hobo" nicht auf dem Zettel gehabt.

Ist doch ganz einfach: Mach es oder lasse es....!

hoboboy

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #67 am: 27.10.2020 14:33 »
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.

Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

BITTE... Tu uns, dir und der restlichen Welt den Gefallen und mach einfach den Kopp zu  ::)

Wenn du dich auch offline so gibst wie hier im Forum... Wundert es dich ernsthaft das du keine auf dein Studium zugeschnittene Stelle findest???

Und einfach Fragen ausweichen weil du keine Antwort weißt macht es besser. Nochmal....ziemlich einfache Frage: Inwiefern ist mein Studienabschluss für diese Job relevanter als die Tatsache das ich letzte Woche Eis gegessen hab?

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #68 am: 27.10.2020 14:51 »
Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?

Da vermute ich mal, dass der AG in die Röhre gucken wird und zur Eigenkündigung motivieren muss...

Endlich ein Profi im Bürgeramt
 - Schilda. Wie heute das Arbeitsgericht entschieden hat, hat die Stadtverwaltung den mehrfach verurteilten Paßfälscher Knack I. in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt und die erteilte Einstellungszusage rechtswidrig gebrochen, weil sie ihn nicht beschäftigt habe, obwohl er sich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt hatte. Erst bei Vertragsunterzeichnung fiel mit Vorlage des Führungszeugnisses auf, daß I. mehrfach einschlägig vorbestraft war. Eine Unbestraftheit war im Anforderungsprofil der Stelle jedoch nicht vorgesehen. Die Bürger von Schilda können sich über einen echten Profi freuen, der auch mal selbst Hand anlegen kann, wenn auf die Schnelle ein Ausweisdokument benötigt wird.

Ja gut, wenn im Anforderungsprofil "Hands-on-Mentalität" und "Flexibilität" gefordert waren: Passt!

gerzeb

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #69 am: 28.10.2020 07:51 »
Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

Wenn man bei der Bewerbung einen Studienabschluss angibt dann muss man den auch belegen.

Ohne Studium muss man natürlich auch kein Studium belegen.

Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

BITTE... Tu uns, dir und der restlichen Welt den Gefallen und mach einfach den Kopp zu  ::)

Wenn du dich auch offline so gibst wie hier im Forum... Wundert es dich ernsthaft das du keine auf dein Studium zugeschnittene Stelle findest???

Und einfach Fragen ausweichen weil du keine Antwort weißt macht es besser. Nochmal....ziemlich einfache Frage: Inwiefern ist mein Studienabschluss für diese Job relevanter als die Tatsache das ich letzte Woche Eis gegessen hab?

Nochmal, ziemlich einfache Frage: Warum fragst du nicht einfach bei der Personalabteilung nach? Deine Frage wurde schon mehrfach mit verschiedenen Begründungen beantwortet.

Nein.

Denn der Studienabschluss stellt dich als Bewerber auf eine Stelle für die man nur eine Ausbildung braucht nunmal von der Qualifikation über die anderen Bewerber die nur eine Ausbildung haben.

Es kann also sein das das angegebene Studium ausschlaggebend für die Entscheidung zu deinen Gunsten war.

Und natürlich will ein Arbeitgeber dann auch wissen ob der neue Mitarbeiter auch tatsächlich ein Studium hat.







Die Bundesagentur für Arbeit (sofern dies der zukünftige Ag ist)ist ein Koloss mit über 100.000 Mitarbeitern, der auch noch grundsätzlich alles zentral aus Nürnberg zu regeln versucht. Im Egebnis werden dann halt den täglich hunderten dort abgeschlossenen Arbeitsverträgen im voraus solche Merkblätter verteilt, die versuchen jede Möglichkeit abzudecken. Meinst Du wirklich die haben Zeit und Lust jeder möglichen Neueinstellung eine individuelle Liste zukommen zu lassen.


Heute ist der Tag der Vertragsunterschrift, ich bin gespannt. Bitte berichte uns von deinem Erlebnis.

Wdd3

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #70 am: 28.10.2020 09:06 »
Die Geburtsurkunde könnte ja auch entscheidend sein ob bzw was von m/w/d zutreffend ist, alternativ müsste vor Vertragsunterzeichnung der Pimmel o.ä. vorgezeigt werden...

Eine Gender Geburtsurkunde? Meines Erachtens ist diese nur ein Nachweis für die Existenz der eingetragenen Person. Da ist ein Personalausweis doch viel aktueller.

Spid

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« Antwort #71 am: 28.10.2020 09:11 »
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.

Falke007

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #72 am: 28.10.2020 09:22 »
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.

Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.

Wdd3

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #73 am: 28.10.2020 09:25 »
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.
Kaiser80 hatte die Vermutung neben m/w auch d in der Geburtsurkunde zu finden. Dem wollte ich widersprechen.
Nein, nicht Gendergaga, sondern Geschlecht. Das ist in der Geburtsurkunde angegeben.

Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.

Eben

Kaiser80

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Antw:Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
« Antwort #74 am: 28.10.2020 09:38 »

Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.

Dann bleib nur noch:
@TE kurz vor Vertragunterschrift den Löres auf den Tisch knallen und das Problem ist definitiv gelöst.