Du wirst Dich wundern, wie schnell Du Deinen Arbeitsvertrag durchgelesen hast. Der beruht im Wesentlichen auf dem Tarifvertrag und dort ist alles bestens geregelt.
Außerdem kenne ich keinen Arbeitgeber, der nicht alle beruflichen Abschlüsse haben will, unabhängig davon, ob sie relevant sind oder nicht. Vor allem verstehe ich überhaupt nicht, worüber man sich da aufregen könnte. Du hast sicherlich in Deiner Bewerbung und Deinem Lebenslauf Deinen Studienabschluss angegeben, oder? Dass der AG hierfür Belege will ist nachvollziehbar, sonst könnte jeder Hinz und Kunz behaupten, er oder sie sei Volljurist/in.
Auch die Vorlage einer Geburtsurkunde ist völlig normal.
Du behauptest, es konnte Dir noch niemand erläutern, wofür das alles gebraucht wird. Ich nehme an, eine Auskunft beim Personalamt dazu hast Du nicht eingeholt. Ob Dir das einleuchtet, spielt keine Rolle.
Eine VL kann man abschließen, muss man aber nicht. Und dazu brauchst Du nicht mal einen Arbeitgeber, dan hast Du eben nur keinen Zuschuss vom AG. Den Vertrag schließt man ab, dann gibt es eine Bescheinigung, die reicht man beim AG ein und fertig.
Offenbar von gar nichts irgendeine Ahnung, aber nur am Pöbeln. Deine neuen Kollegen können sich schon mal freuen. Und vergiss bitte nicht, den Nachweis vom Seepferdchen mit abzugeben, der scheint Dir ja besonders am Herzen zu liegen.
Hoffentlich kommst Du nicht auf einen Arbeitsplatz mit Publikum....