Autor Thema: Corona Sonderzahlung bei Teilzeit  (Read 4628 times)

Hippo15090

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Corona Sonderzahlung bei Teilzeit
« am: 25.10.2020 14:21 »
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Schule als Reinigungskraft mit 7 Stunden die Woche.Da ich öfters Vertretung machen muss,komme ich sehr oft über meine Stunden und wurde deshalb,Sozialversicherungspflichtig angemeldet.
Wie sieht das mit der Corona Sonderzahlung, bei Teilzeit aus ?Wie wird das berechnet?

Vielen Dank schonmal  :)

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung bei Teilzeit
« Antwort #1 am: 25.10.2020 14:27 »
Die Berechnung erfolgt, wie in §24 Abs. 2 TVÖD geregelt: TZ-Beschäftigte erhalten sie in   dem   Umfang,   der   dem   Anteil   ihrer   individuell   vereinbarten durchschnittlichenArbeitszeit  an  der  regelmäßigen  Arbeitszeit  vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht, bei Dir also mutmaßlich 7/39.

Hippo15090

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Antw:Corona Sonderzahlung bei Teilzeit
« Antwort #2 am: 25.10.2020 14:45 »
Dankeschön 😊

Quacksalber

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Antw:Corona Sonderzahlung bei Teilzeit
« Antwort #3 am: 25.10.2020 15:45 »
Die Berechnung erfolgt, wie in §24 Abs. 2 TVÖD geregelt: TZ-Beschäftigte erhalten sie in   dem   Umfang,   der   dem   Anteil   ihrer   individuell   vereinbarten durchschnittlichenArbeitszeit  an  der  regelmäßigen  Arbeitszeit  vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht, bei Dir also mutmaßlich 7/39.

Besteht ggf. die Möglichkeit, dass bei der Berechnung eine Unterscheidung zwischen dem Entgelt und einer Beihilfe gemacht wird?

Im TV Corona-Sonderzahlung 2020 heißt es:
Die einmalige Corona-Sonderzahlung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt.  2Es handelt sich um eine Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im  Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes.


Eine Beihilfe wird doch als fester Betrag gezahlt und könnte nach meiner Auffassung u.U. nicht den Bestimmungen zur Entgeltberechnung nach §24 Abs. 2 TVÖD unterliegen.
Oder bin ich auf dem Holzweg?

Hippo15090

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Antw:Corona Sonderzahlung bei Teilzeit
« Antwort #4 am: 25.10.2020 15:49 »
Das hört sich ja interessant an, bin mal gespannt wie es letztendlich sein wird.

Spid

  • Gast
Antw:Corona Sonderzahlung bei Teilzeit
« Antwort #5 am: 25.10.2020 15:57 »
In §2 Abs. 2 Satz 4 TV Corona-Sonderzahlung 2020 verweist doch explizit auf die von mir genannte Norm.

Quacksalber

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Antw:Corona Sonderzahlung bei Teilzeit
« Antwort #6 am: 25.10.2020 16:00 »
In §2 Abs. 2 Satz 4 TV Corona-Sonderzahlung 2020 verweist doch explizit auf die von mir genannte Norm.

Jetzt wo du es sagst... ;)