Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Richtige Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c
Verwaltung:
Bin am 01.12.2001 der Vergütungsgruppe Vb, Fallgruppe 1c, zugeordnet worden (damals im Rahmen des Bewährungsaufstieges von Vc, Fallgruppe 1b, aus). Wurde dann in die EG 9a übergeleitet. Meine Frage: war das richtig und gibt es eine Chance auf 9b oder 9c ? Sicherlich werden einige antworten, dass es auf die Tätigkeitsmerkmale ankommt. Das ist richtig. Aber irgendwie habe ich das Bauchgefühl, dass 9b richtig wäre und nicht 9a.
Spid:
Vb nach Aufstieg aus Vc wurde korrekt in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und später in E9a übergeleitet, sofern das die korrekte Eingruppierung war, entspricht das auch weiterhin den Tätigkeitsmerkmalen der E9a: gvFk+sL.
Verwaltung:
Also richtig, wenn ich weiter in 9a bin. Inzwischen knapp weitere 20 Jahre Erfahrung werden also nicht gewürdigt bzw. gibt es im TVöD kein Instrument/keine Möglichkeit, langjährigen und erfahrenen Mitarbeitern eine höhere Vergütung zukommen zu lassen ?
Lars73:
In dem man sich auf Stelleausschreibungen >9a bewirbt oder dem Arbeitgeber davon überzeugt solche höherwertigen Aufgaben ohne Ausschreibung zu übertragen.
Spid:
Worin genau besteht der Wert oder Zusatznutzen für den AG, daß Du Dich 20 Jahre beruflich nicht weiterentwickelt hast? Also welchen Grund sollte es fürein höheres Entgelt geben?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version