Bin am 01.12.2001 der Vergütungsgruppe Vb, Fallgruppe 1c, zugeordnet worden (damals im Rahmen des Bewährungsaufstieges von Vc, Fallgruppe 1b, aus). Wurde dann in die EG 9a übergeleitet. Meine Frage: war das richtig und gibt es eine Chance auf 9b oder 9c ? Sicherlich werden einige antworten, dass es auf die Tätigkeitsmerkmale ankommt. Das ist richtig. Aber irgendwie habe ich das Bauchgefühl, dass 9b richtig wäre und nicht 9a.