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Corona Sonderzahlung

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SchampusLafo:
Also laut GEW sieht es wohl so aus.
Zitat: Noch im Jahr 2020 erhalten alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen eine Corona-Sonderzahlung. Die Höhe bemisst sich nach der Eingruppierung:

600 Euro (S 2 bis S 8b bzw. EG 1 bis EG8)
400 Euro (S 9 bis S 18 bzw. EG 9a bis EG 12)
300 Euro (EG 13 bis EG 15)
Damit wird honoriert, dass der gesamte öffentliche Dienst unverzichtbare Arbeit leistet. Besonders erfreulich: Diese Prämie ist für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Sonderzahlung kommt netto wie brutto auf dem Konto an. Das gilt für alle, die im Jahr 2020 den Gesamtbetrag von 1.500 Euro beitragsfreier Corona-Prämien noch nicht ausgeschöpft haben.

Quelle: https://www.gew.de/troed2020/fragen-und-antworten/?fbclid=IwAR1QHXG9Epzym5tBF2dqVddJq2dK4Kw4i4NQ8Zk4ZoVPPTnR9i_OjyOOdr4

Spid:
Das kann die GEW sehen, wie sie möchte, der Tarifvertrag gibt das nicht her: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf

SchampusLafo:
Das ist richtig. Kann jedoch möglicherweise als Indiz gewertet werden, dass das so kommt. Aber wer weiß...

Otto1:
Warum erhalten die höheren EGs nicht 600 Euro?

Spid:
Wie ich gerade gelesen habe, unterliegt der TV Corona-Sonderzahlung 2020 nicht der Erklärfrist. Da der Entwurf ihn auf den heutigen Tag datiert, würde ich nicht ausschließen, daß er bereits in der Fassung geschlossen wurde - also ohne Tarifbeschäftigte in der P- und S-Tabelle. TV-N werden ohnehin landesbezirklich verhandelt.

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