Autor Thema: Corona Sonderzahlung  (Read 22689 times)

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #60 am: 28.10.2020 08:35 »
Ganz genau. Also hat jeder TB in höheren Entgeltgruppen ein originäres Interesse daran, Verdi maximal zu schaden und zu schwächen, damit derlei in Zukunft nicht mehr geschieht.

Börnie

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #61 am: 28.10.2020 08:55 »
Da haben die TVP ja noch die Kurve gekriegt - schön, daß man es im TVÖD schafft, Fehler kurzfristig zu korrigieren, während man sich im TV-L sehenden Auges ins Desaster stümpert.
Ist wohl mit ner Austauschseite geregelt worden... ;-)

BAT

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #62 am: 28.10.2020 11:10 »

Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen müssten. Auch die Prozentuale Erhöhung ist in E1 fast doppelt so hoch wie in den oberen EG´s. Wie vielfach in dieser Diskussion erwähnt wurde ist es doch das Ziel die Abstände zu verringern.

Wo hätte ich von Erwartung gesprochen und wieso wird Prozentrechnung mit absoluten Beträgen durcheinander geworfen?

BAT

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #63 am: 28.10.2020 11:16 »
Ganz genau. Also hat jeder TB in höheren Entgeltgruppen ein originäres Interesse daran, Verdi maximal zu schaden und zu schwächen, damit derlei in Zukunft nicht mehr geschieht.

Nein. Abgesehen davon, dass es Beschäftigte gibt, die sich in höheren und niedrigens Entgeltgruppen aufgehalten haben gibt es noch jene, bei denen der Partner sich "in Feindesland" befindet.

"Fast jeder" wäre mithin korrekt.

MrRossi

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #64 am: 28.10.2020 11:32 »
Ganz genau. Also hat jeder TB in höheren Entgeltgruppen ein originäres Interesse daran, Verdi maximal zu schaden und zu schwächen, damit derlei in Zukunft nicht mehr geschieht.
Wie sieht das Szenario aus, wenn Verdi geschwächt wäre? Also nicht dein Wunsch-Szenario sondern das Reale.

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #65 am: 28.10.2020 11:36 »
Die AG würden Ihre Vorstellungen nicht nur der Höhe nach durchsetzen, sondern auch in der Binnenverteilung.

MrRossi

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #66 am: 28.10.2020 11:53 »
Das soll das "Reale" sein?
Mägde sagte doch es gäbe eigentlich nichts zu verteilen...

Wdd3

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #67 am: 28.10.2020 12:29 »
Du glaubst sicherlich auch das 1 l Druckertinte 1000 € kostet? 8)

snagle

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #68 am: 28.10.2020 12:33 »
Hallo,
wenn ich seit mitte 2019 in Elternzeit bin, aber im April 2020 meine LOB Auszahlung bekommen habe, sind beide Voraussetzungen erfüllt? Nicht, oder?

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #69 am: 28.10.2020 12:38 »
Das soll das "Reale" sein?
Mägde sagte doch es gäbe eigentlich nichts zu verteilen...

Es wurde aber etwas verteilt.

Wdd3

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #70 am: 28.10.2020 12:48 »
Hallo,
wenn ich seit mitte 2019 in Elternzeit bin, aber im April 2020 meine LOB Auszahlung bekommen habe, sind beide Voraussetzungen erfüllt? Nicht, oder?

Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellenentgelt des
Monats Dezember 2020 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober
2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und
dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Du kannst aber auch deine PA fragen.

snagle

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #71 am: 28.10.2020 12:55 »
Ich glaube meine PA ist dafür zu unfähig. Vermutlich wird einfach nichts ausgezahlt. Wenn ich beurteilen müsste würde ich auch eher dazu tendieren keinen Anspruch zu sehen, weil der LOB Anspruch ja im Jahr 2019 entstanden ist und nur die Auszahlung in den April 2020 fällt.

Wdd3

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #72 am: 28.10.2020 13:18 »
Du schreibst doch selbst das dein LOB Anspruch aus 2019 ist. Auf dieser Grundlage hattest du keinen Anspruch im vorgenannten Zeitraum und hast somit keinen Anspruch.

Wdd3

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #73 am: 28.10.2020 13:27 »
1. Es handelt sich um eine Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes.

Es fällt mir schon schwer genug bei den allermeisten TB eine Abmilderung der zusätzlichen Belastung zu sehen. Noch weniger Verständnis habe ich bei dir eine zu erkennen wenn du dieses Jahr eh nicht gearbeitet hast.


Caesar42

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #74 am: 29.10.2020 14:01 »
Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.