Autor Thema: Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung  (Read 8730 times)

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #15 am: 25.10.2020 21:48 »
...ich wechsel auch deshalb den Arbeitgeber!

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #16 am: 25.10.2020 21:52 »
Argumentiert wird seitens des Arbeitgebers, dass die Berufserfahrung nicht angerechnet werden kann, weil in den letzten 12 Monaten vor Eintritt, nicht lange genug am Stück gearbeitet wurde.

Deshalb kann die Berufserfahrung nicht angerechnet werden.

Es bedarf keiner durchgehenden Beschäftigung. Es bedarf lediglich Zeiten einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren, zwischen denen lediglich Unterbrechungen von jeweils nicht mehr als 6 Monaten lagen.

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #17 am: 25.10.2020 21:54 »
..." Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate"...

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #18 am: 25.10.2020 21:56 »
Und?

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #19 am: 25.10.2020 21:57 »
Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #20 am: 25.10.2020 22:00 »
Es wird nicht besser, wenn Du es ohne Anführungszeichen schreibst. Was möchtest Du uns mit dem Zitat dieser Protokollerklärung sagen?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #21 am: 25.10.2020 22:04 »
Lies Dir lieber diesen Thread und insbesondere das dort referenzierte BAG-Urteil vom 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 durch.

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #22 am: 25.10.2020 22:12 »
Dass der Arbeitgeber im Recht ist, weil in den 6 Monaten kein Arbeitsverhältnis länger als 12 Monate bestand, sodass der Arbeitgeber die Berufserfahrung nicht anrechnen muss!

Spid

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #23 am: 25.10.2020 22:16 »
Mal ganz abgesehen davon, daß sich die Protokollerklärung auf Satz 2 und nicht auf Satz 3 bezieht, steht da wo etwas von einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis? Lies das Urteil.

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #24 am: 25.10.2020 22:28 »
Ok, das wusste ich nicht. Ich werde meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass es nicht Bedingung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht beim selben Arbeitgeber bestanden haben muss und auch nicht nach Tarif

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #25 am: 25.10.2020 22:56 »
Wir sind der Stufe 9 zugeordnet. Ist das relevant?
Lg

Spid

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #26 am: 26.10.2020 05:35 »
Es gibt keine Stufe 9.

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #27 am: 26.10.2020 07:08 »
Verzeihung...nach Entgeltgruppe 9a. Macht das in der Bewertung einen Unterschied?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #28 am: 26.10.2020 07:16 »
Nein.

Anjakannja

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #29 am: 26.10.2020 07:24 »
Ok, dann probiere ich es.