Autor Thema: Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung  (Read 8703 times)

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #30 am: 26.10.2020 07:27 »
Die Stufenzuordnung aufgrund einschlägiger Berufserfahrung läßt sich problemlos auch gerichtlich durchsetzen. Parallel immer Strafanzeige wegen Betrugs stellen.

Isie

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #31 am: 26.10.2020 07:32 »
Satz 2: Quatsch, mach das bloß nicht. Wenn du in 9a eingruppiert bist, prüfe bitte genau, ob deine vorherige berufliche Tätigkeit wirklich eine einschlägige Berufserfahrung ist.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #32 am: 26.10.2020 07:35 »
Inwiefern wäre es „Quatsch“, eine mutmaßliche Straftat anzuzeigen, deren objektive TBM erfüllt sind? Ob die subjektiven TBM vorliegen, kann nur ein Ermittlungsverfahren klären.

Isie

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #33 am: 26.10.2020 07:41 »
Definiere Betrug, bevor du empfiehlst, eine Strafanzeige zu stellen.

Zur einschlägigen Berufserfahrung nachstehendes Zitat von dir:
"Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt. Sie kann regelmäßig nicht in einer anderen Entgeltgruppe erworben werden."

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #34 am: 26.10.2020 07:44 »
Inwiefern käme mir hinsichtlich eines Straftatbestandes eine Definitionsmacht zu? Das tut §263 StGB.

Isie

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #35 am: 26.10.2020 07:48 »
Du unterstellst, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Betrug vorliegt. Sonst würdest du wohl kaum eine Strafanzeige empfehlen. Wie bist du zu dieser Einschätzung gekommen?

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #36 am: 26.10.2020 07:57 »
Der rechtswidrige Vermögensvorteil ist jener, den der AG, der Vermögensschaden bei einem anderen ist jener der bei der TE durch die tarifwidrige Stufenzuordnung entstanden ist. Die Behauptung, eine Anrechnung könne aufgrund von Unterbrechungen nicht erfolgen, ist die Vorspiegelung falscher Tatsachen, die bei der TE zu demIrrtumgeführt hatte, daß Stufe 1 korrekt gewesen sei. Ob die subjektiven TBM, die ja durchaus gerade darin bestehen können, dem AG Geld sparen zu wollen, vorliegen, kann nur ein Ermittlungsverfahren klären.

Isie

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #37 am: 26.10.2020 08:03 »
Danke.

Anjakannja

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #38 am: 26.10.2020 08:05 »
Die Kollegin, die der Stufe 3 zugeordnet wurde, war zuvor 3 Jahre als stellvertretende Leitung in einer Kita tätig. Das macht wohl den Unterschied in der Bewertung.

Trotzdem finde ich es nicht fair, dass mir keinerlei Berufserfahrung angerechnet wurde und ich als "Berufsanfängerin"  vergütet wurde.

RsQ

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #39 am: 26.10.2020 09:13 »
Hat denn der AG irgendwie signalisiert, dass er dich "gern" einstellen möchte? In einem Arbeitnehmermarkt wie dem Bereich Erzieher/in sitzt man doch als Bewerber aktuell eigentlich am längeren Hebel?!

D. h. ist die Stelle für dich so interessant, dass Du sie unbedingt willst, ggf. auch mit der Einschränkung bei der Einstufung?

Ansonsten lege dich fest, dass Du nur für Stufe 2 oder 3 anfangen wirst, teile es denen mit und appelliere daran, dass sie ihren Spielraum ausschöpfen sollen. Das größere Problem dürfte aktuell die AG-Seite haben?!?

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #40 am: 26.10.2020 09:18 »
Die Kollegin, die der Stufe 3 zugeordnet wurde, war zuvor 3 Jahre als stellvertretende Leitung in einer Kita tätig. Das macht wohl den Unterschied in der Bewertung.

Trotzdem finde ich es nicht fair, dass mir keinerlei Berufserfahrung angerechnet wurde und ich als "Berufsanfängerin"  vergütet wurde.
Wenn der AG dir nicht das bezahlen will, was er könnte, dann ist es an dir zu akzeptieren, dass er dich billiger abspeisen möchte, als er müsste.
Ungeachtet der Lügengeschichten die Personaler gerne verbreiten, dass sie nicht könnten, selbst wenn sie wollten.

Also: Sag deinen AG das du Stufe x haben willst oder nicht AN bei diesem AG sein willst.

Alles andere ist albernes rumgeeiere.

Anjakannja

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #41 am: 26.10.2020 09:51 »
Ich habe bereits eine neue Stelle. Mir kam es im Gespräch mit der Kollegin, die auch dort gekündigt hat, nur komisch vor, sodass diese Frage dann aufkam.
Ich wurde also 1 Jahr lang in Stufe 1 eingestuft und dementsprechend vergütet und bin jetzt ein weiteres Jahr in Stufe 2 dort beschäftigt. Habe mich aber auch wegen des Klimas dort für eine andere Stelle entschieden. So eine Dummheit wird mir nicht wieder passieren!

Anjakannja

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #42 am: 26.10.2020 13:43 »
Hier die Beschäftigungszeiträume in den verschiedenen Einrichtungen, in denen ich beschäftigt war:

04.12.2017 bis 15.04.18 als Erzieherin
16.04.2018 -13.09.18 als Kitaleitung
24.09.18 bis 31.3.19 als Erzieherin

Zuvor war ich am Stück bei einem privaten Träger beschäftigt:
Vom 15.07.13-31.05.17.

Die Einstellung in die jetzige Einrichtung erfolgte am 01.04.2019 in die Entgeltgruppe 9a als Erzieherin und dort bin ich bis jetzt angestellt.

Welche Stufe würde mir zustehen?
« Last Edit: 26.10.2020 13:53 von Anjakannja »

Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #43 am: 26.10.2020 13:47 »
Der 04.12.18 liegt nach dem 15.04.18.

Handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung?

Anjakannja

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Antw:Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #44 am: 26.10.2020 13:54 »
Gerade nochmal korrigiert