Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
Isie:
Du unterstellst, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Betrug vorliegt. Sonst würdest du wohl kaum eine Strafanzeige empfehlen. Wie bist du zu dieser Einschätzung gekommen?
Spid:
Der rechtswidrige Vermögensvorteil ist jener, den der AG, der Vermögensschaden bei einem anderen ist jener der bei der TE durch die tarifwidrige Stufenzuordnung entstanden ist. Die Behauptung, eine Anrechnung könne aufgrund von Unterbrechungen nicht erfolgen, ist die Vorspiegelung falscher Tatsachen, die bei der TE zu demIrrtumgeführt hatte, daß Stufe 1 korrekt gewesen sei. Ob die subjektiven TBM, die ja durchaus gerade darin bestehen können, dem AG Geld sparen zu wollen, vorliegen, kann nur ein Ermittlungsverfahren klären.
Isie:
Danke.
Anjakannja:
Die Kollegin, die der Stufe 3 zugeordnet wurde, war zuvor 3 Jahre als stellvertretende Leitung in einer Kita tätig. Das macht wohl den Unterschied in der Bewertung.
Trotzdem finde ich es nicht fair, dass mir keinerlei Berufserfahrung angerechnet wurde und ich als "Berufsanfängerin" vergütet wurde.
RsQ:
Hat denn der AG irgendwie signalisiert, dass er dich "gern" einstellen möchte? In einem Arbeitnehmermarkt wie dem Bereich Erzieher/in sitzt man doch als Bewerber aktuell eigentlich am längeren Hebel?!
D. h. ist die Stelle für dich so interessant, dass Du sie unbedingt willst, ggf. auch mit der Einschränkung bei der Einstufung?
Ansonsten lege dich fest, dass Du nur für Stufe 2 oder 3 anfangen wirst, teile es denen mit und appelliere daran, dass sie ihren Spielraum ausschöpfen sollen. Das größere Problem dürfte aktuell die AG-Seite haben?!?
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