Guten Abend,
ich bin als Erzieherin in einer Kita im öffentlichen Dienst angestellt.
Bei meiner Einstellung wurde mir mündlich versichert, dass ich aufgrund meiner Berufserfahrung mindestens in Stufe 2, wenn nicht in Stufe 3 eingestuft werde.
Rückwirkend wurde mir mitgeteilt, dass ich leider doch in Stufe 1 eingestuft werde, weil ich vorher bei einem privaten Träger angestellt war, der nicht tariflich gezahlt hat.
Ich fragte den Sachbearbeiter dann, was denn wäre, wenn ich dort 20 Jahre angestellt gewesen wäre. Er teilte mir mit, dass ich auch dann in die Stufe 1 eingestuft werden würde.
Nun habe ich 1 Jahr später mit einer ehemaligen Kollegin gesprochen. Ihr wurde mitgeteilt, dass eine Berufserfahrung auch dann angerechnet wird, wenn man bei einem privaten Träger angestellt war, egal ob der Träger nach Tarif zahlt. Die einzige Bedingung wäre, dass die Beschäftigung über 3 Jahre betragen muss, um in Stufe 3 eingestuft zu werden.
Ich bin jetzt sehr irritiert.
Kennt sich hier jemand aus? Gibt es neue gesetzliche Bestimmungen?
Danke für die Antworten im Voraus.