Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

Begonnen von Anjakannja, 25.10.2020 20:49

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Spid

Handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung? Die Tätigkeit als Erzieherin in ehemals E9a bzw. jetzt S8b setzt voraus, daß es sich um die Tätigkeit eines Erziehers mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten handelt, die als Erzieherin in ehemals E9a bzw. jetzt S9 die Tätigkeiten eines Erziehers mit fachlich koordinierenden Aufgaben  für mindestens drei Beschäftigte mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten handelt. Einschlägige Berufserfahrung müßte mindestens diese Qualität haben.

Anjakannja

Ich habe immer in Kindergärten gearbeitet. So wie alle Kollegen in der Einrichtung. Mein Aufgabenbereich ist der gleiche wie in anderen Kindergärten.
Ich nehme also an, dass es einen Ermessensspielraum gibt. Schade...

Spid

Den gibt es bei einschlägiger Berufserfahrung nicht.

Anjakannja

Ich bin dort als Erzieherin angestellt. Mit der Einstufung in Stufe 9a wurde in der Stellenanzeige geworben.

Anjakannja

Ich habe dort aber keine anderen Aufgaben, als in den Kitas zuvor. Auf Fachlichkeit wird dort großen Wert gelegt und mit der Schule kooperiert.

Spid

Womit geworben wird, ist völlig unbeachtlich. Maßgeblich ist, ob die auszuübende Tätigkeit ein entsprechendes Tätigkeitsmerkmal erfüllt.

Anjakannja

Ok...
Die Personalabteilung sagte mir, dass er Stufe 1 zugeordnet wurde, weil ich keine 12 Monate vor Einstellung bei einem Träger angestellt war, der auch tariflich zahlt. Das sei der Grund. Von meiner ausgeübtenTätigkeiten war nie die Rede. Da fragte ich mich selbst, wo jetzt die Unterschiede bestehen in dem Tätigkeitsbereich.


Spid

Die Begründung des AG trägt nicht. Maßgeblich für einschlägige Berufserfahrung ist die Tätigkeit.

Anjakannja

Wo liegt die besondere Schwere meiner Tätigkeit? Das frage ich mich bis heute.

Identische Aufgabenbereiche gibt es doch nie in Kindergärten. Wie wird das bemessen?

Anjakannja

Und noch eine kurze andere Frage:
Wie wird der Erzieher jetzt im Tvöd eingestuft?

WasDennNun

Zitat von: Anjakannja in 26.10.2020 14:15
Ok...
Die Personalabteilung sagte mir, dass er Stufe 1 zugeordnet wurde, weil ich keine 12 Monate vor Einstellung bei einem Träger angestellt war, der auch tariflich zahlt. Das sei der Grund. Von meiner ausgeübtenTätigkeiten war nie die Rede. Da fragte ich mich selbst, wo jetzt die Unterschiede bestehen in dem Tätigkeitsbereich.
Die Reden gerne Bullshit,
aber man muss sich auf diesen Bullshit gar nicht einlassen, da man als AN sagen kann was man will. Klar ist, dass sie tarifliche KANN Regelungen nicht anwenden WOLLEN, also sagen denen entweder Stufe x oder sucht euch jemanden anderes.
Oder aber gehe zum Gericht und lasse klären ob die bzgl. der tariflichen MUSS Regeln sich irren.


Spid

Zitat von: Anjakannja in 26.10.2020 14:20
Wo liegt die besondere Schwere meiner Tätigkeit? Das frage ich mich bis heute.

Identische Aufgabenbereiche gibt es doch nie in Kindergärten. Wie wird das bemessen?

Schwierige fachliche Tätigkeiten werden durch PE Nr. 3 zu Abschnitt 20.6 Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen der EGO näher definiert.

Anjakannja

Ich habe bereits eine neue Stelle...
Ich finde es trotz allem sehr ungerecht. Ich habe dort Praktikanten ausgebildet, die direkt nach der Schule dort als Erzieher das gleiche Gehalt erhalten. Weil auch sie in Stufe 1 eingestuft werden. Wow...

Spid

Gerechtigkeit ist tariflich unbeachtlich.

Anjakannja

Ja. Das muss ich leider feststellen. Ich werde bei meiner neuen Arbeitsstelle aber in Stufe 3 eingestuft.
Nach Tvöd...
Welche Stufe gilt für Erzieher?