Werte Forenmitglieder,
ich bin die letzten Jahre als Sachbearbeiter (technischer Angestellter - Ingenieur) tätig gewesen. Zum 01.11. hat mir mein AG die Sachgebietsleitung übertragen mit 5 unterstellten Mitarbeitern. Mein Arbeitsvertrag enthält keine Einschränkungen hinsichtlich eines bestimmten Arbeitsplatzes oder einer bestimmten Funktionsbezeichnung. Meine neue Tätigkeitsbeschreibung habe ich zur Kenntnis bekommen. Als eingruppierungsrelevant wird die Übertragung der geänderten Tätigkeiten seitens meines AG nicht gesehen. Eine Höhergruppierung wurde nicht vorgenommen.
Nun meine Frage: Ist die Übertragung der Sachgebietsleitung vom Direktionsrecht des AG gedeckt?